Pflegefachassistent*innen bereiten Untersuchungen vor, unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen und übernehmen nach Anordnung durch Ärztinnen und Ärzte bzw. diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen eigenverantwortlich unterschiedliche pflegerische, diagnostische und therapeutische Aufgaben. Ebenso wichtig wie die pflegerischen Tätigkeiten ist dabei die soziale und psychische Betreuung der Patientinnen und Patienten.
Pflegefachassistent*innen beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten. Sie führen verschiedene medizinische Routinekontrollen durch und erheben und überwachen medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung. Dabei führen sie auch standardisierte diagnostische Programme wie z. B. EKG, EEG oder Lungenfunktionstest durch. Sie dokumentieren die Daten über Diagnose, Behandlungsverlauf und Pflegemaßnahmen in Gesundheitsakten, erkennen Veränderungen, Notfälle und lebensbedrohliche Zustände und leiten entsprechende Sofortmaßnahmen ein.
Pflegefachassistent*innen führen beispielsweise standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Blutentnahmen aus der Kapillare und Schnelltestverfahren durch. Sie legen und entfernen Magensonden und Harnkatheter (ausgenommen bei Kindern), bereiten bestimmte Arzneimittel vor und verabreichen sie (in stabilen Pflegesituationen) oder führen Injektionen von Insulin und blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln sowie Blutentnahmen aus peripheren Venen gemäß Anweisung durch. Sie schließen laufende Infusionen an und ab (ausgenommen Zytostatika und Transfusionen von Vollblut), führen einfache Wundversorgungen durch und legen Mieder, Orthesen und elektrisch betriebene Bewegungsschienen an.
Speziell die mobile Betreuung (Hauskrankenpflege) gewinnt immer mehr an Bedeutung. Diese ermöglicht, dass Kranke, Behinderte und alte Menschen in ihrem eigenen Heim betreut und gepflegt werden. Hierbei werden die Angehörigen intensiv in die Betreuung mit eingebunden. Pflegefachassistent*innen sind beispielsweise dafür zuständig, diese zu beraten, zu informieren, sie einzuschulen und Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu erklären.
Pflegefachassistent*innen wirken außerdem in der Ausbildung von Pflegeassistenzkräften mit. Sie leiten diese an und unterweisen sie in den unterschiedlichen Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches.