Pflegeassistent*in

Andere Bezeichnung(en):
Pflegeassistenz, früher: Pflegehelfer*in

Berufsbeschreibung

Pflegeassistent*innen arbeiten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und in der mobilen Hauspflege. Sie stehen täglich in engem Kontakt mit ihren Patientinnen und Patienten. Pflegeassistent*innen unterstützen Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie Ärztinnen und Ärzte und führen unter deren Anordnung und Aufsicht pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen durch.

Pflegeassistent*innen beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten. Sie führen verschiedene medizinische Routinekontrollen und standardisierte Untersuchungen durch. Sie kommunizieren mit ihren Patientinnen und Patienten und beraten und schulen Angehörige beispielsweise in Pflege- und Betreuungsmaßnahmen.

Pflegeassistent*innen sind grundsätzlich unter Anweisung und Aufsicht von Ärztinnen und Ärzten und Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen tätig und unterstützen diese bei pflegerischen Maßnahmen und Tätigkeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. Ebenso wichtig wie die pflegerischen Tätigkeiten ist dabei die soziale und psychische Betreuung der Patientinnen und Patienten.

Pflegeassistent*innen beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten. Sie führen verschiedene medizinische Routinekontrollen durch und erheben und überwachen medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung. Sie dokumentieren die Daten über Diagnose, Behandlungsverlauf und Pflegemaßnahmen in Gesundheitsakten, erkennen Veränderungen, Notfälle und lebensbedrohliche Zustände und leiten entsprechende Sofortmaßnahmen ein.
Gebrechliche Patientinnen und Patienten begleiten sie zu diversen Stationen und Behandlungszimmern, wo z. B. Röntgenuntersuchungen und andere diagnostische und therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden und helfen dabei sie sowohl körperlich als auch geistig zu mobilisieren.

Pflegeassistent*innen arbeiten aber auch bei medizinische-diagnostischen und therapeutischen Aufgaben mit. Beispielsweise führen sie standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Blutentnahmen aus der Kapillare und Schnelltestverfahren durch, bereiten bestimmte Arzneimittel vor und verabreichen sie (in stabilen Pflegesituationen) oder führen Injektionen von Insulin und blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln sowie Blutentnahmen aus peripheren Venen gemäß Anweisung durch. Sie führen einfache Wundversorgungen durch, kontrollieren die Sondenlage von Magensonden und legen Wickel, Bandagen und Stützverbände/-strümpfe an.

Speziell die mobile Betreuung (Hauskrankenpflege) gewinnt immer mehr an Bedeutung. Diese ermöglicht, dass Kranke, Behinderte und alte Menschen in ihrem eigenen Heim betreut und gepflegt werden. Hierbei werden die Angehörigen intensiv in die Betreuung mit eingebunden. Pflegeassistent*innen sind beispielsweise dafür zuständig, diese zu beraten, zu informieren, sie einzuschulen und Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu erklären.

Pflegeassistent*innen verwenden verschiedene Arbeitsmittel der Grund- und Behandlungspflege, z. B. Magensonden, Sauerstoffbrillen, Sekretsauger und benutzen Messinstrumente wie Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Fieberthermometer und Personenwaagen oder verschiedene Hilfsmittel und Geräte zur Förderung der Mobilisation der Patientinnen und Patienten. Sie bedienen medizinische Geräte und Instrumente, z. B. Monitore, Röntgengeräte und verwenden Materialien wie Stützverbände und -strümpfe, Wickel, Bandagen, Medikamente und Infusionen.

Außerdem führen sie Dokumentationen zum Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten.

Pflegeassistent*innen arbeiten in Bettenstationen und anderen Räumlichkeiten von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Ambulanzen, Hospizen und Pflegeheimen. Sie halten sich in Patientenzimmern auf oder arbeiten in Untersuchungs- und Behandlungsräumen, in Operationssälen, in der Ambulanz oder in der Notfallaufnahme.

Pflegeassistent*innen arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, mit Kolleginnen und Kollegen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ( Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in), Ärzt*innen (siehe Arzt / Ärztin) und mit Fachkräften aus anderen medizinischen Bereichen, vor allem mit dem medizinisch-technischen Personal (siehe z. B. Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA), Radiologietechnologe / Radiologietechnologin), aber auch mit Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen und Stationsgehilf*innen.

Pflegeassistent*innen sind grundsätzlich unter Anweisung und Aufsicht von Ärztinnen und Ärzten sowie Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen tätig. Eine begleitende Kontrolle (also nicht ständige Aufsicht) ist dann zulässig, wenn die Anweisungen schriftlich erfolgen, deren Dokumentation gewährleistet ist, die Möglichkeit zu Rückfragen besteht und die Kontrollintervalle schriftlich festgelegt sind.

  • Patientinnen und Patienten laufend beobachten und ihren Gesundheitszustand überwachen
  • beim Pflegeassessment mitwirken, d. h. den Gesundheits- und Gesamtzustand nach bestimmten Kriterien erheben und beurteilen, damit entsprechende Pflegemaßnahmen abgeleitet werden können
  • medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung erheben und überwachen
  • Maßnahmen gegen Wundliegen durchführen (präventive Positionierung/Lagerung); unbewegliche Patientinnen und Patienten regelmäßig umbetten
  • Patientinnen und Patienten mobilisieren und körperliche, geistige, psychische und soziale Ressourcen unterstützen und fördern
  • Ärztinnen und Ärzte sowie Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen bei Behandlungen und Pflegemaßnahmen unterstützen
  • standardisierte Pflegemaßnahmen in unterschiedlichen Pflegesituationen durchführen
  • Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und Sofortmaßnahmen ergreifen
  • bei medizinische-diagnostischen und -therapeutischen Aufgaben mitwirken; z. B. Blutabnahme, Wickel, Bandagen und Verbände anlegen, Insulininjektionen legen usw.
  • Patientinnen und Patienten und deren Angehörige einfache Pflegemaßnahmen erklären
  • Pflegedokumentation durchführen
  • in Krankenhäusern: stationärer Bereich, ambulanter Bereich, operativer Bereich
  • Alten- und Pflegeheime
  • Institutionen mobiler Dienste (Hauskrankenpflege)
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • sonstigen Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Blutplasma Chemotherapie Demenz Diabetes mellitus EEG-Gerät Hämatologie Hygiene Kardiologie Patientenanwaltschaft Pneumonie Sepsis Vitalfunktion

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