Arzt / Ärztin

English: Physician, Doctor

Berufsbeschreibung

Das Aufgabengebiet von Ärzt*innen umfasst die Diagnose (Feststellung) und Therapie (Behandlung) von Krankheiten sowie Maßnahmen zur  Prävention (Verhütung) von Krankheiten (z. B. Impfschutz, Gesundheitsberatung und -vorsorge). Neben der Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für allgemeine Medizin (praktische Ärztin, praktischer Arzt) besteht auch die Möglichkeit, eine Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für ein bestimmtes Gebiet der Medizin zu absolvieren.
Ärzt*innen arbeiten in Krankenhäusern oder eigenen Praxen und haben Kontakt zu ihren Patient*innen und deren Angehörigen. Je nach Arbeitsort arbeiten sie im Team mit ihren Berufskolleg*innen und Fachkräften aus dem Bereich der Pflege und dem medizinisch-technischen Dienst.

Das spezifische Aufgabengebiet von Ärzt*innen hängt von der Ausbildung ab, die sie nach dem Medizinstudium (= Grundausbildung) einschlagen. Erst dann entscheiden sie, ob sie Allgemeinmediziner*innen (Praktische Ärzt*innen) oder Fachärzt*innen werden, die sich auf ein bestimmtes Gebiet spezialisieren (z. B. Innere Medizin, Frauenheilkunde, Chirurgie, Augen- oder Zahnheilkunde).

Ärzt*innen untersuchen den Körper ihrer Patient*innen und befragen sie bei der Erstuntersuchung nach Lebens- und Ernährungsgewohnheiten und medizinischen Daten, wie zum Beispiel nach vorangegangenen Operationen, Impfungen, Allergien. Sie versuchen dadurch, Aufschluss über Art, Schwere und eventuell auch Ursache der Krankheit und ihren voraussichtlichen Verlauf (Prognose) zu erhalten und erstellen danach einen Plan zur Therapie.

Die Ärzt*innen verfügen über eine Vielzahl an Therapiemöglichkeiten: Sie verschreiben Medikamente, setzen psychotherapeutische Maßnahmen oder greifen chirurgisch ein. Wie sie ihre Patient*innen behandeln, hängt einerseits von Art und Schwere der Erkrankung ab, andererseits auch von den Lebensbedingungen und von der Bereitschaft bzw. der Einstellung der Patient*innen. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien entwickeln die Ärzt*innen geeignete Methoden und Pläne, um ihre Patient*innen zu therapieren. Sie behandeln sie zunächst und kontrollieren anschließend den Verlauf und den Erfolg der Behandlung. Neben medizinischen Aufgaben haben sie ebenso mit Verwaltungstätigkeiten zu tun, wie zum Beispiel die Abrechnung mit den Krankenkassen.

Ärzt*innen arbeiten mit einer Vielzahl von medizinisch-technischen Geräten, die sie für die Untersuchungen und Behandlungen ihrer Patient*innen benötigen. Das reicht von einfachen Fieberthermometern und Blutdruckmessgeräten über Stethoskop und  Skalpell bis zu Röntgen- und Bestrahlungsgeräten. Zu den Arbeitsmitteln von Ärzt*innen zählen aber auch zunehmend Computer, Softwareprogramme und vor allem das eigene kompetente und vertrauenerweckende Auftreten.

In Krankenanstalten arbeiten Ärzt*innen vor allem im Team mit dem Pflegepersonal (siehe Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Diplomierte*r psychiatrische*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Diplomierte*r Kinderkrankenpfleger*in) und mit Berufskolleg*innen des medizinisch-technischen Dienstes (siehe Biomedizinische*r Analytiker*in, Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA), Radiologietechnologe / Radiologietechnologin, Diplomierte*r Kardiotechniker*in). Ärzt*innen im Sanitätsdienst arbeiten mit Sanitäter*innen zusammen. In der eigenen Praxis werden sie von Assistent*innen und Sprechstundenhilfen (siehe Ordinationsassistent*in) unterstützt.

freie Praxis, Krankenhäuser:

  • Patient*innen über ihre Krankengeschichte ( Anamnese) befragen
  • Patient*innen untersuchen, ob eine Krankheit vorliegt
  • Patient*innen untersuchen, welche Krankheiten vorliegen (Diagnose)
  • den Verlauf der Krankheit abschätzen (Prognose)
  • die richtige Behandlung (Therapie) einleiten, einen Therapieplan erstellen
  • Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
  • die Patient*innen über verschiedene Möglichkeiten der Vorbeugung und Verhütung bzw. Früherkennung von Krankheiten aufklären ( Prävention)
  • Heilmittel (z. B. Medikamente) und Heilbehelfe verordnen
  • Geburtshilfe (siehe auch Hebamme (m./w./d.)) und medizinische Fortpflanzungshilfe leisten
  • ärztliche Gutachten und Zeugnisse erstellen
  • in manchen Fällen Leichenöffnungen vornehmen

öffentlicher Gesundheitsdienst:
  • Gesundheitsschutzmaßnahmen überwachen und durchführen, z. B. öffentliche Impfungen oder Seuchenbekämpfung
  • die Bevölkerung über krankheitsvorbeugende Verhaltensweisen aufklären

gewerbeärztlicher Bereich:
  • Aufsicht über die Durchführung gesetzlicher Arbeitsschutzmaßnahmen

pharmazeutische Industrie:
  • vorgeschriebenen Untersuchungen, die die Sicherheit und Wirksamkeit der Medikamente gewährleisten, durchführen und überwachen
  • Indikationen (Grund für Verschreibungen) und Dosierungen der Medikamente ermitteln

  • Kliniken und Krankenanstalten
  • Einzelpraxis und Gemeinschaftspraxen
  • Pharmazeutische Industrie
  • Altenheime, Pflegeheime
  • Einrichtungen des Sanitätsdienstes
  • Psychiatrische Einrichtungen
  • Betriebsärztlicher Dienst

Berufsinfo-Videos

your job.
Akademische Berufe im Dienste der Medizin

Whatchado Video-Interviews