Industriekletterer / Industriekletterin
Andere Bezeichnung(en):
Höhenarbeiter*in, Höhenfachkraft
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Freies Gewerbe:
- Industriekletterer: Ausführung von einfachen Wartungstätigkeiten bestehend im Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften, in der Sicht- und Funktionskontrolle von Befestigungselementen, Warn- und Messanlagen samt Austausch von Filtern und Messsonden mit einfachen Handgriffen, dem Entstauben und Säubern mit einfachen Mitteln an extrem exponierten Stellen von Baulichkeiten, wie hohe Abgas- und Rauchfänge, Maste, Türme, Brücken u.dgl., sowie Entfernung von lockerem Gestein zur Sicherung von Verkehrswegen, Personen und Geräten ohne Zuhilfenahme von Maschinen und Sprengmitteln.
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.