Facharzt / Fachärztin (Sozialmedizin)

Berufsbeschreibung

Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).

Der Fachbereich Sozialmedizin ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Fachärzt*innen für Sozialmedizin erforschen die gesellschaftlichen Ursachen für die Entstehung von Krankheiten und Unfällen. Sie stellen Beziehungen zwischen demographischen (bevölkerungswissenschaftlichen) sowie sozialen Gegebenheiten und Gesundheit her. Dabei bedienen sie sich sozialwissenschaftlicher (Befragungen, Tests etc.) und epidemiologischer (Untersuchungen über das gehäufte Auftreten von Krankheiten) Methoden. Sie analysieren die Rolle der Medizin in der Gesellschaft sowie die Organisation, den Aufbau und Nutzen des Gesundheitswesens. Sie führen Projekte und Initiativen durch, mit denen sie versuchen, das Gesundheitsverhalten des einzelnen, von Bevölkerungsgruppen oder der gesamten Bevölkerung zu verändern.


Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten finden Sie unter folgendem Link:
Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen


Mehr Information findest du beim Beruf:

Arzt / Ärztin