Facharzt / Fachärztin (Kinder- und Jugendheilkunde)

Andere Bezeichnung(en):
Kinderarzt/-ärztin

Berufsbeschreibung

Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).

Der Fachbereich Kinder- und Jugendheilkunde ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Das Sonderfach Kinder- und Jugendheilkunde umfasst die Erkennung und Behandlung aller körperlichen und seelischen Erkrankungen,  Prävention, Intensivmedizin,  Rehabilitation und Fürsorge der Patient*innen im Kindes- und Jugendalter.
Quelle: Österreichische Ärztekammer (ÖAK)


Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten finden Sie unter folgendem Link:
Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen


Mehr Information findest du beim Beruf:

Arzt / Ärztin