Betriebsarzt / Betriebsärztin

Berufsbeschreibung

Die Bestellung bzw. Anwesenheit von Betriebsärzten / Betriebsärztinnen ist für Unternehmen und Organisationen ab einer bestimmten Anzahl an Mitarbeiter*innen gesetzlich vorgeschrieben. Insbesondere Betriebe mit hohem Arbeitsrisiko wie z. B. Chemiewerke, Stahlwerke, Großbaustellen, Bergbau-Unternehmen, unterhalten eigene betriebsärztliche Stellen zur medizinischen Versorgung.

Betriebsärzte / Betriebsärztinnen sind in der Regel ausgebildete Human- oder Allgemeinmediziner*inne. Eine ihrer Aufgaben besteht darin, Unternehmen und Organisationen, d. h. Arbeitgeber*innen und Mitarbeiter*innen, Betriebsräte usw. über die Vorschriften zur Arbeits- und Betriebssicherheit zu informieren und die Einhaltung dieser Vorschriften und Standards zu kontrollieren. Darüber hinaus beraten/informieren sie bezüglich Unfallverhütung, Gefahrenstoffe,  Hygiene, Gesundheitserhaltung und  Rehabilitation.

Im Rahmen von betrieblichen Unfällen und Notfällen leisten sie Erste Hilfe. Sie stehen für die laufende gesundheitliche Betreuung und für gesundheitliche Fragen der Mitarbeiter*innen im Betrieb zur Verfügung, führen die Erstversorgung von Verletzten durch und organisieren, so erforderlich, Rettungstransporte. Darüber hinaus sind sie für die Wieder-/Eingliederung von Menschen mit Verletzungen und Behinderungen in den Betrieb sowie für die ergonomische Planung und Gestaltung von Arbeitsplätzen zuständig.

Betriebsärzte / Betriebsärztinnen arbeiten eigenständig sowie im Team mit medizinischen und administrativen Fachkräften. Sie stehen in Kontakt mit der Unternehmensleitung, mit Abteilungsleitungen sowie mit den betrieblichen Mitarbeiter*innen und haben weiters Austausch mit Ämtern, Sozialversicherungen und Behörden.

Mehr Information findest du beim Beruf:

Arzt / Ärztin