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Thema Lehrlingseinkommen
Bezahlte Ausbildung. Obwohl bei einem Lehrverhältnis der Ausbildungszweck im Vordergrund steht, gilt es trotzdem als ein Arbeitsverhältnis. Deshalb erhalten Lehrlinge - anders als in schulischen Ausbildungsformen - bereits während ihrer Berufsausbildung eine Entlohnung: das Lehrlingseinkommen (früher: Lehrlingsentschädigung).
Der Kollektivvertrag. Die Höhe dieses Lehrlingseinkommens ist im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt und steigt mit jedem Lehrjahr an. (Anmerkung *) Zwischen den einzelnen Lehrberufen gibt es zum Teil beträchtliche Unterschiede im Lehrlingseinkommen. Dadurch, dass Kollektivverträge immer für eine bestimmte Branche vereinbart werden, gibt es aber auch für ein und denselben Lehrberuf je nach Branche sehr unterschiedliche Lehrlingseinkommen. Außerdem bestehen häufig auch Zusatzregelungen für Lehrlinge die bereits eine Reifeprüfung (Matura) abgelegt haben oder über 18 Jahre alt sind. In manchen Fällen bestehen überdies noch regional unterschiedliche Kollektivverträge.
Ein Beispiel: Eine Industriekauffrau erhält in der Leder erzeugenden Industrie im zweiten Lehrjahr EUR 807,00 und in der Bauindustrie EUR 1.063,00; in der Bekleidungsindustrie EUR 777,00 (in Vorarlberg allerdings EUR 852,00). Insgesamt bestehen für Industriekauffrauen*männer über 50 unterschiedliche Regelungen (Sonderregelungen für Lehrlinge über 18 nicht mitgerechnet).
(Stand Dezember 2022, Quelle: Lehrlingseinkommen in Österreich; Link siehe unten)
Weil diese Regelungen sehr unübersichtlich und verwirrend sind, geben wir auf BIC.at die Lehrlingseinkommen nicht an. Berufsberater*innen, Lehrlingsstellen oder Arbeitnehmervertreter*innen helfen dir gerne, das für dich zutreffende Lehrlingseinkommen herauszufinden.
Einen Überblick über die kollektivvertraglichen Mindestsätze zu den Lehrlingseinkommen in den einzelnen Lehrberufen findest du z. B. auf Lehrlingseinkommen in Österreich.