Sportgerätefachkraft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Ausbildung

Die Ausbildung im Lehrberuf Sportgerätefachkraft ist ab 1. August 2019 möglich.

Die Berufsschulstandorte sind derzeit noch nicht bekannt.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Werkstoffe, Werkzeuge und Arbeitsgeräte
  • Arbeitsablauf und Qualitätskontrolle
  • Bauteile und Baugruppen von Sportartikeln und Sportgeräten
  • Servicieren von Sportartikeln und Sportgeräten
  • Sportartikel und Sportgeräte und deren Verwendung
  • Berechnungen/Angewandte Mathematik: Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen, einfache Berechnungen zur Mechanik
  • Materialbedarfsberechnung, Kalkulationen
  • Suchen und Analysieren von Fehlern und Störungen an Sportartikeln und Sportgeräten
  • Überprüfen, Warten, Instandsetzen (inklusive Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen) von Sportartikeln und Sportgeräten
  • Arbeitsplanung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Sportgerätefachkraft
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Sportgerätefachkraft" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Adressen:

Landesberufsschule Theresienfeld
Grazer Straße 24
2604 Theresienfeld

Tel.: +43 (0)2622 / 712 83
Fax: +43 (0)2622 / 712 83 -22
E-Mail: direktion@lbstheresienfeld.ac.at
Internet: http://lbstheresienfeld.ac.at

Berufsschule Ried
Volksfeststraße 7
4910 Ried im Innkreis

Tel.: +43 (0)7752 / 77 20 -369 00
Fax: +43 (0)7752 / 77 20 -236 999
E-Mail: bs-ried.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-ried.ac.at/

Landesberufsschule Zell am See
Schulstraße 4
5700 Zell am See

Tel.: +43 (0)6542 / 726 24
Fax: +43 (0)6542 / 726 24 -4
E-Mail: sekretariat@lbs-zell.salzburg.at
Internet: https://www.lbs-zell.salzburg.at

Berufsschule für Einzelhandel und EDV-Kaufleute
Prinzgasse 3
1220 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 4000 95145
Fax: +43 (0)1 / 4000 95149
E-Mail: direktion.922035@schule.wien.gv.at
Internet: https://ehdv.schule.wien.at/

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.

Spezialisierungsbereiche im Schwerpunkt:

  • Machines at Work: Computerprogrammierung
  • Innovative and New: Projektmanagement
  • Faster-Higher-Stronger: elektrische Messtechnik und Elektronik
  • Speed and Racing: E-Mobilität
  • The Spirit Behind: Sportwissenschaft

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Klagenfurt
Mössingerstrasse 25
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)463 / 379 78
Fax: +43 (0)463 / 370 26 -241
E-Mail: office@htl-klu.at
Internet: https://www.htl-klu.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Biomedizin- und Gesundheitstechnik

  • Ausbildungsschwerpunkt Analytische Chemie und Digitalisierung
  • Ausbildungsschwerpunkt Smart Medical Systems

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Electrical Engineering and Computer Application
  • Ausbildungsschwerpunkt Sports Engineering

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

  • Ausbildungsschwerpunkt Software Engineering
  • Ausbildungsschwerpunkt Systems Engineering

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige - Elektrotechnik

Fachschule für Elektrotechnik (mit Betriebspraktikum)


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung