Schulpsychologe / Schulpsychologin

Selbstständigkeit

Schulpsychologen/Schulpsychologinnen müssen ein Dienstverhältnis mit dem Bund (als Vertragsbedienstete*r oder Beamte*r) eingehen. Sie sind bei den Landesschulräten bzw. beim Stadtschulrat für Wien angestellt. Dienstort ist eine schulpsychologische Beratungsstelle.