Heimleiter*innen sind für den ganzen Heimbetrieb verantwortlich und haben je nach Art und Größe der Heime - z. B. Kinder- und Jugendheime, Schüler*innenheime, Lehrlingsheime, Therapie- und Betreuungsheime, Senior*innen- und Pensionist*innenheime oder Ferien- und Erholungsheime - unterschiedliche Aufgabenfelder. So stehen in Kinder- und Jugendheimen pädagogische Aufgaben im Vordergrund, in Erholungs-, Therapie- und Betreuungsheimen bestimmt der medizinisch-technische Dienst sowie die allgemeine Pflege und Betreuung der Heimbewohner*innen die Tätigkeit der Heimleiter*innen.
Als Leiter*innen halten sie alle Fäden in den Händen und sorgen für einen reibungslosen Betrieb im hauswirtschaftlichen, verwaltenden und betreuerischen Bereich. Sie sind für die Erarbeitung und Umsetzung des Heimkonzeptes zuständig und sichern die Qualität der Heime. Heimleiter*innen regeln die Rahmenbedingungen für die pädagogische bzw. pflegerische Betreuung, die Gestaltung des Heimalltags, das Angebot an Aktivitäten sowie die Infrastruktur. Das Heimkonzept ist die Grundlage dafür, dass die Heimbewohner*innen ihren Fähigkeiten entsprechend unterstützt werden und sich wohlfühlen. Die meisten Heime verfügen über viele Mitarbeiter*innen, die sich um sozialpädagogische, aktivierende oder erzieherische Belange kümmern, über Pflegepersonal und medizinisch-therapeutisches Personal sowie Fachkräfte in Verwaltung, Hauswirtschaft und Gebäudeunterhalt.
Heimleiter*innen sind für die Personalführung verantwortlich. Sie rekrutieren die Mitarbeiter*innen aus den verschiedenen Bereichen wie Pädagogik, Sozialbetreuung, Verwaltung, Hauswirtschaft, Haustechnik usw., leiten sie an, machen die Einsatzplanung und organisieren Teamsitzungen. Heimleiter*innen erstellen z. B. Gesamtpläne für Tages- und Wochenabläufe und in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachkräften pädagogische oder betreuerische Konzepte. Sie führen den Schriftverkehr mit Behörden, Gemeinden und Angehörigen/Familien der Heimbewohner*innen. Außerdem setzen sie auch Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit um.
Im Verwaltungsbereich haben Heimleiter*innen verschiedene Aufgaben. Sie erstellen Finanzierungspläne und sind verantwortlich für das Budget und eine effiziente sowie wirtschaftliche Betriebsführung. Heimleiter*innen sorgen für die Qualitätssicherung und Einhaltung von Betriebsrichtlinien sowie gesetzlichen Bestimmungen, kümmern sich um Versicherungs- und Steuerfragen und regeln die Ein- und Austritte von Heimbewohner*innen. Heimleiter*innen planen und organisieren Neuanschaffungen, die Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs, die Bereitstellung und Reinigung von Bett-, Tisch- und Küchenwäsche usw. Sie beauftragen Fachpersonal für anfallende Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.
In größeren Heimen übernehmen diese Aufgaben zwei bis mehr Leiter*innen.