Heimleiter*in

Berufsbeschreibung

Heimleiter*innen übernehmen organisatorische und verwaltungstechnische, betriebswirtschaftliche und pädagogische Aufgaben im Rahmen der Leitung von Heimen. Sie tragen Verantwortung für die dort lebenden Menschen und organisieren einen optimalen Tagesablauf. Sie erstellen Finanzierungspläne, planen Neuanschaffungen, führen den Schriftverkehr, stellen Mitarbeiter*innen ein usw. Heimleiter*innen erledigen ihre Aufgaben vor allem in Büroräumlichkeiten, wobei sie Informations- und Kommunikationssystemen, wie Telefon- und Computeranlagen verwenden. Sie arbeiten mit Mitarbeiter*innen der  Verwaltung und pädagogischen, therapeutischen und medizinischen Fachleuten zusammen. Heimleiter*innen haben je nach Art des Heimes z. B. Kontakt mit Kindern, Jugendlichen, deren Eltern, Senior*innen oder Menschen mit Behinderung.

Heimleiter*innen sind für den ganzen Heimbetrieb verantwortlich und haben je nach Art und Größe der Heime - z. B. Kinder- und Jugendheime, Schüler*innenheime, Lehrlingsheime, Therapie- und Betreuungsheime, Senior*innen- und Pensionist*innenheime oder Ferien- und Erholungsheime - unterschiedliche Aufgabenfelder. So stehen in Kinder- und Jugendheimen pädagogische Aufgaben im Vordergrund, in Erholungs-, Therapie- und Betreuungsheimen bestimmt der medizinisch-technische Dienst sowie die allgemeine Pflege und Betreuung der Heimbewohner*innen die Tätigkeit der Heimleiter*innen.

Als Leiter*innen halten sie alle Fäden in den Händen und sorgen für einen reibungslosen Betrieb im hauswirtschaftlichen, verwaltenden und betreuerischen Bereich. Sie sind für die Erarbeitung und Umsetzung des Heimkonzeptes zuständig und sichern die Qualität der Heime. Heimleiter*innen regeln die Rahmenbedingungen für die pädagogische bzw. pflegerische Betreuung, die Gestaltung des Heimalltags, das Angebot an Aktivitäten sowie die  Infrastruktur. Das Heimkonzept ist die Grundlage dafür, dass die Heimbewohner*innen ihren Fähigkeiten entsprechend unterstützt werden und sich wohlfühlen. Die meisten Heime verfügen über viele Mitarbeiter*innen, die sich um sozialpädagogische, aktivierende oder erzieherische Belange kümmern, über Pflegepersonal und medizinisch-therapeutisches Personal sowie Fachkräfte in  Verwaltung, Hauswirtschaft und Gebäudeunterhalt.

Heimleiter*innen sind für die Personalführung verantwortlich. Sie rekrutieren die Mitarbeiter*innen aus den verschiedenen Bereichen wie  Pädagogik, Sozialbetreuung,  Verwaltung, Hauswirtschaft, Haustechnik usw., leiten sie an, machen die Einsatzplanung und organisieren Teamsitzungen. Heimleiter*innen erstellen z. B. Gesamtpläne für Tages- und Wochenabläufe und in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachkräften pädagogische oder betreuerische Konzepte. Sie führen den Schriftverkehr mit Behörden, Gemeinden und Angehörigen/Familien der Heimbewohner*innen. Außerdem setzen sie auch Maßnahmen und Aktivitäten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit um.

Im Verwaltungsbereich haben Heimleiter*innen verschiedene Aufgaben. Sie erstellen Finanzierungspläne und sind verantwortlich für das  Budget und eine effiziente sowie wirtschaftliche Betriebsführung. Heimleiter*innen sorgen für die Qualitätssicherung und Einhaltung von Betriebsrichtlinien sowie gesetzlichen Bestimmungen, kümmern sich um Versicherungs- und Steuerfragen und regeln die Ein- und Austritte von Heimbewohner*innen. Heimleiter*innen planen und organisieren Neuanschaffungen, die Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs, die Bereitstellung und Reinigung von Bett-, Tisch- und Küchenwäsche usw. Sie beauftragen Fachpersonal für anfallende Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.

In größeren Heimen übernehmen diese Aufgaben zwei bis mehr Leiter*innen.

Heimleiter*innen arbeiten vor allem Büro- und Verwaltungsmaterialien, mit Informations- und Kommunikationssystemen, wie Telefon- und Computeranlagen, E-Mail, Internet usw. und Büro-, Organisations- und Planungssoftware. Sie führen Datenbanken über die Heimbewohner*innen, Lieferantenkarteien und verwenden div. Betriebsanalysen und -kennzahlen, Bilanzen, Statistiken etc. Wenn sie selbst auch in der Betreuung der Heimbewohner*innen tätig sind, arbeiten sie je nach Art des Heimes außerdem mit unterschiedlichen Materialien zur Erziehung, Freizeitgestaltung, Betreuung, Unterstützung, Pflege usw.

Heimleiter*innen arbeiten überwiegend in Büroräumlichkeiten, aber auch in Besprechungsräumen und allen übrigen Räumen der jeweiligen Heime. Sie arbeiten mit Mitarbeiter*innen der  Verwaltung und pädagogischen, sozialbetreuerischen, therapeutischen und medizinischen Fachleuten zusammen (siehe z. B. Pädagoge / Pädagogin, Sozialpädagoge / Sozialpädagogin, Fach-Sozialbetreuer*in / Diplom-Sozialbetreuer*in, Sozialarbeiter*in, Psychologe / Psychologin, Arzt / Ärztin). Sie haben je nach Art des Heimes Kontakt mit Kindern, Jugendlichen, deren Eltern, Senior*innen, Menschen mit Behinderung usw. und kooperieren mit Mitarbeiter*innen von Gemeinden, Behörden oder Schulen. Dazu ist häufig auch ein Besuch vor Ort notwendig.

  • organisatorische, verwaltungstechnische, betriebswirtschaftliche und pädagogische Aufgaben im Rahmen der Leitung von Heimen durchführen
  • das Heimkonzept erarbeiten und umsetzen
  • Finanzierungs- und Investitionspläne erstellen, Aufgaben im Bereich  Rechnungswesen und Personalverrechnung durchführen oder an Steuerberater*innen weitergeben, statistisches Datenmaterial erstellen, Kalkulationen durchführen etc.
  • Mitarbeiter*innen aus den verschiedenen Bereichen (z. B.  Pädagogik,  Verwaltung, Hauswirtschaft, Haustechnik) rekrutieren, anleiten und qualifizieren, Besprechungen mit Mitarbeiter*innen organisieren
  • Neuanschaffungen planen und organisieren, die Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs regeln
  • Fachkräfte mit anfallenden Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten beauftragen
  • Gesamtpläne wie Tagesablauf, Hausordnung usw. erstellen
  • pädagogische oder betreuerische Konzepte in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachkräften erarbeiten
  • Schriftverkehr mit Behörden führen, sich um Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln kümmern, Maßnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchführen
  • mit Eltern, Behörden, Gemeinden und Schulen zusammenarbeiten bzw. Kontakt halten
  • Kinder- und Jugendheime
  • Schüler*innenheime
  • Lehrlingsheime
  • Therapie- und Betreuungsheime
  • Senior*innen-/Pensionist*innenheime, Pflegeheime
  • Ferien- und Erholungsheime
  • Bildungszentren usw.