Chauffeur*in

Andere Bezeichnung(en):
Fahrer*in, Privatchauffeur*in, Business Chauffeur*in, Vorstandsfahrer*in

Selbstständigkeit

Die Transportbranche bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine selbstständige Berufsausübung. Zu beachten sind allenfalls die rechtlichen Bestimmungen. Informationen dazu finden sie z. B. auf der Homepage der Sparte Transport und Verkehr der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO).

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe:

Gewerbe nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz, (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG in der Fassung BGBl. Nr In 63/2014); das umfasst folgende Gewerbe:

  • Ausflugswagen-(Stadtrundfahrten-)Gewerbe mit Omnibusssen
  • Mietwagengewerbe mit Personenkraftwagen und Omnibussen
  • Taxi-Gewerbe
  • Gästewagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen und Omnibussen

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.

Die Konzession im Sinne des Güterbeförderungsgesetzes und des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes

  • die Zuverlässigkeit,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit und
  • die fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
  • eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Österreich
vorliegen.

Der Antrag auf eine Konzession ist bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen. Downloadmöglichkeit des Bundesgesetzes mit detaillierten Regelungen über Arten, Umfang und Voraussetzungen für die Konzession finden Sie z. B. im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS).


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte: