Weinbauer / Weinbäuerin

Andere Bezeichnung(en):
Winzer*in, Weinhauer*in

Weiterbildung & Karriere

Das Themenspektrum möglicher Fortbildungen für Weinbauern und Weinbäuerinnen ist breit, so sind z. B. Weiterbildungen sinnvoll, um Führungskompetenzen weiter zu entwickeln, betriebswirtschaftliches Wissen oder Wissen im Bereich Qualitätssicherheit und -management auszubauen. Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten u. a. entsprechende Kurse an.

Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Weinbauern und Weinbäuerinnen:

  • Ökologie und Umweltschutz
  • Nachhaltigkeit im Weinbau
  • Qualitätsmanagement
  • Marketing, Werbung, Verkauf
  • Betriebswirtschaftslehre und Verwaltung

Auch das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI), die Wein- und Obstbauschule Krems und die Höhere Bundeslehranstalt für Wein- und Obstbau Klosterneuburg veranstalten Weiterbildungskurse in verschiedenen Bereiche des Weinbaus und der Kellereiwirtschaft.
Zusätzlich führen Absolvent*innenverbände von Fachschulen der Fachrichtung Weinbau- und Kellereiwirtschaft sowie örtliche Weinbauvereine berufliche Weiterbildungskurse durch.

Die Weinakademie Österreich in Rust bietet ebenfalls Weiterbildungsveranstaltungen an. Für Weinbauern und Weinbäuerinnen können weiters Veranstaltungen, Kurse oder Seminare, z. B. über Pflanzenschutz und ökologische Landwirtschaft interessant sein.

Mit erworbener Reifeprüfung oder Studienberechtigung kann eine Universität oder Fachhochschule besucht werden (z. B. in den Bereichen Weinwirtschaft oder Önologie).

Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

allgemeine Hochschulreife (AHS- oder BHS-Matura) oder Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung oder facheinschlägige Berufsausbildung und Berufspraxis mit Zusatzprüfungen

Abschluss:

Bachelor of Science (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Weitere Infos: https://www.fh-krems.ac.at/studium/bachelor/vollzeit/international-wine-business/

Adressen:

Fachhochschule Krems - IMC
Piaristengasse 1
3500 Krems

Tel.: +43 (0)2732 / 802-0
Fax: +43 (0)2732 / 802-4
E-Mail: office@imc-krems.ac.at
Internet: https://www.fh-krems.ac.at/

Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis

Abschluss:

Master of Arts in Business (MA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

Lehrinhalte: Önologie und Weinbau, Internationales Weinmarketing, Internationales Management, Wirtschaftssprachen und Management Skills. Fremdsprachen: Englisch (Pflicht), Französisch, Italienisch, Spanisch (Wahl).

Weitere Infos: https://www.fh-burgenland.at/studieren/master-studiengaenge/ma-internationales-weinmarketing/

Adressen:

Fachhochschule Burgenland - Standort Eisenstadt
Campus 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 9010 609 -0
Fax: +43 (0)5 9010 609-15
E-Mail: office@fh-burgenland.at
Internet: https://www.fh-burgenland.at

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 3 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Personen mit abgeschlossener Matura und für Berufstätige mit facheinschlägiger Management-, Beratungs- bzw. Lehrerfahrung.

Abschluss:

Akademische/r Agrarmarketingmanager/in

Info:

Zielgruppe:
Landwirtschaft, Erzeugerorganisationen, Genossenschaften, Nahrungs- und Genussmittelindustrie, u.a.m.

Inhalte:
Der Lehrplan des Universitätslehrganges für Agrarmarketing umfasst: Ernährungswirtschaft, Agrarmärkte, Weltagrarmärkte, Agrar-BWL, Qualitätsmanagement, Konsumentenverhalten, Marketing und (EU-)Recht, Marktforschung usw. Der Universitätslehrgang ist praxisorientiert. Während des Universitätslehrganges sind fünf Exkursionstage im Ausland zu absolvieren.

Adressen:

Universität für Bodenkultur Wien - Weiterbildungsakademie
Peter-Jordan-Straße 70/II
Adolf Cieslar Haus
1190 Wien

Tel.: +43 (0)1 476 54 -31300
Online-Kontakt: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/kontakt-support
Internet: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/

Schwerpunkte:

Kategorie 1: Universitätslehrgänge mit mindestens 90 ECTS

  • Abschluss: mit akad. Grad Master of Arts (MA), Master of Science (MSc)
  • Curriculum, Prüfungsordnung und Leistungsnachweis für Abschluss
  • Zulassungsvoraussetzungen: absolviertes Bachelorstudium an einer in-/ausländischen Universität/Fachhochschule

Kategorie 2: Universitätslehrgänge mit mindestens 60 ECTS

  • Abschluss: mit akad. Bezeichnung "Akademische/r …" (mit jeweiligen Zusatz, entsprechend Universitätslehrgang)

Kategorie 3: Universitätslehrgänge mit weniger als 60 ECTS

  • Abschluss: Zertifikat


Art: Universitätslehrgang

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Alternativ:

  • abgeschlossenes Hochschulstudium / abgeschlossene Berufsbildende Höhere Schule mit einem Ausbildungsschwerpunkt in Weinbau und Önologie oder den Agrarwissenschaften
  • allgemeine Universitätsreife / Landwirtschaftliche Meisterprüfung und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung
  • Landwirtschaftliche Meisterprüfung im Bereich Weinbau und Kellerwirtschaft

Abschluss: Akad. Diplom-Önologin/Diplom-Önologe

Info:

Der berufsorientierte Universitätslehrgang Diplom-Önologie vermittelt anwendungsrelevantes Fachwissen und Kompetenzen in der nachhaltigen und qualitätsorientierten Traubenerzeugung, -verarbeitung und Weinerzeugung, der Produktionskontrolle sowie der Vermarktung der Erzeugnisse und der Betriebsführung.

Die akademische Aus- und Weiterbildung nach den Kriterien der Internationalen Organisation für Rebe und Wein OIV ist eine international anerkannte und respektierte Ausbildung in Weinwirtschaft, Weinbau und Önologie.

Grundsteine bilden die Vermittlung profunder Kenntnisse in den relevanten technischen, naturwissenschaftlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Wissensfeldern, die während Praxismodulen in Fachbetrieben vertiefend angewandt werden.

Kontakt:
Universität für Bodenkultur Wien
Institut für Wein- und Obstbau
Konrad Lorenz-Straße 24, 3430 Tulln an der Donau
T. +43 (0)1 47654 - 95800
Kontakt: https://short.boku.ac.at/ulg-doe-kontaktform

Weitere Infos: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/diplomoenologie

Adressen:

Universität für Bodenkultur Wien - Weiterbildungsakademie
Peter-Jordan-Straße 70/II
Adolf Cieslar Haus
1190 Wien

Tel.: +43 (0)1 476 54 -31300
Online-Kontakt: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/kontakt-support
Internet: https://boku.ac.at/weiterbildungsakademie/

Schwerpunkte:

Kategorie 1: Universitätslehrgänge mit mindestens 90 ECTS

  • Abschluss: mit akad. Grad Master of Arts (MA), Master of Science (MSc)
  • Curriculum, Prüfungsordnung und Leistungsnachweis für Abschluss
  • Zulassungsvoraussetzungen: absolviertes Bachelorstudium an einer in-/ausländischen Universität/Fachhochschule

Kategorie 2: Universitätslehrgänge mit mindestens 60 ECTS

  • Abschluss: mit akad. Bezeichnung "Akademische/r …" (mit jeweiligen Zusatz, entsprechend Universitätslehrgang)

Kategorie 3: Universitätslehrgänge mit weniger als 60 ECTS

  • Abschluss: Zertifikat


Art: Lehrgang

Dauer: 2 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • 6-wöchige Praxis
  • Vollendetes 17. Lebensjahr
  • Interesse & Freude am Thema Wein

Abschluss: Kommissionelle Prüfung zum/zur staatlich geprüften WeinmanagerIn

Info:

Kosten: EUR 480,00 pro Semester + evt. Internat und Verpflegung

Zielgruppe: Angehende WinzerInnen, Angehende Sommeliers, Gastronomen, WeinquereinsteigerInnen

Inhalte:

  • Persönlichkeitsbildung: Religion, Rhetorik, Weinrecht
  • Unternehmerische Bildung: Unternehmensführung, Betriebliches Rechnungswesen, Marketing, Verkaufspsychologie, Informationstechnologie, Englisch, Italienisch
  • Fachspezifische Bildung: Weinbau, Weintechnologie, Weinpräsentation, Weinsensorik, Weingeographie, Wein und Speise, Praktischer Unterricht
  • 3 Monate Praxis

Weitere Infos: https://www.wbs-krems.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fachschule Krems
Wiener Straße 101
3500 Krems

Tel.: +43 (0)2732 / 875 16 -0
Fax: +43 (0)2732 / 875 16 -22
E-Mail: fs.krems@wbs-krems.at
Internet: https://www.wbs-krems.at

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Weinbau, Kellerwirtschaft, Obst

Lehrgang für Berufstätige für Weinmanagement

Bauern- und Bäuerinnenschule (Basis- und Fachausbildung)

VINO-HAK


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Weinbau und Kellerwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Weinbau und Kellerwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Burgenland
Esterhazystraße 15
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 702 -400
Fax: +43 (0)2682 / 702 -490
E-Mail: lfa@lk-bgld.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/burgenland/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Weinbau und Kellerwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Weinbau und Kellerwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail: lfa@lk-kaernten.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Weinbau und Kellerwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Weinbau und Kellerwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wienerstraße 64
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0259 26401
Fax: +43 (0)5 0259 95 26401
E-Mail: anton.hoelzl@lk-noe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Weinbau und Kellerwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Weinbau und Kellerwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)50 6902 1256
Fax: +43 (0)50 6902 91256
E-Mail: Johannes.Brandstetter@lk-ooe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/oberoesterreich/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Weinbau und Kellerwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Weinbau und Kellerwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg
Maria-Cebotari Straße 5
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 641 248-361
Fax: +43 (0)664 602 5953 361
E-Mail: paul.grimming@lk-salzburg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Weinbau und Kellerwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Weinbau und Kellerwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 80 50 –1322
Fax: +43 (0)316 80 50 –1517
E-Mail: lfa@lk-stmk.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Weinbau und Kellerwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Weinbau und Kellerwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 92 92 -1101
Fax: +43 (0)5 92 92 -1199
E-Mail: evelyn.darmann@lk-tirol.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/tirol/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Weinbau und Kellerwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Weinbau und Kellerwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Vorarlberg
Montfortstraße 9
6900 Bregenz

Tel.: +43 (0)5574 / 400 -470
Fax: +43 (0)5574 / 400 -600
E-Mail: claudia.lenz@lk-vbg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/vorarlberg/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Weinbau und Kellerwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Weinbau und Kellerwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien

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