Der Zugang zur Tätigkeit als Versicherungsfachmann*frau im Außendienst ist nicht einheitlich geregelt. Im Allgemeinen wird eine versicherungswirtschaftliche Ausbildung als Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf) oder eine wirtschaftlich-kaufmännische Ausbildung vorausgesetzt (z. B. Abschluss einer kaufmännischen Schule wie Handelsschule oder Handelsakademie bzw. Höheren Lehranstalt bzw. Fachschulen für wirtschaftliche Berufe). Das Versicherungsfachwissen wird durch innerbetriebliche Schulungen vermittelt. Die wichtigsten Voraussetzungen für diesen Beruf sind jedoch sicheres und kompetentes Auftreten, Kommunikationsfähigkeit und Freude am Verkaufen.
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