Vergolden und Staffieren (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Vergolder*in und Staffierer*in

English: Gold Plating and Decorating (Gold plater and decorator)

Weiterbildung & Karriere

Vergolder*innen und Staffierer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Vergolder*innen und Staffierer*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Künstlerische Volkshochschule veranstaltet Weiterbildungskurse zu gestalterischen Fähigkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten beispielsweise in relevanten kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing), aber auch zu handwerklichen und technischen Themen Kurse und Lehrgänge an.

Auch der Besuch von Messen und Veranstaltungen, das Lesen von Fachliteratur (z. B. historische Techniken, Kunstgeschichte) und der Austausch mit Spezialist*innen aus verwandten Berufen (z. B. Restaurator*innen oder auch Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen) ermöglicht Weiterbildung zu neuen Entwicklungen im Bereich.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Technischen Lehranstalten sowie an Werkmeisterschulen (z. B. Kunsthandwerk und Design).
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. b. Konservierung und Restaurierung) ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterbildungsbereiche für Vergolder*innen und Staffierer*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • neue Werkstoffe und Materailien
  • Bearbeitungsmethoden von Holz, Metallen, Kunststoffen
  • ökologische und nachhaltige Werkstoffe und Materialien, Up-Cycling
  • Beschichtungstechniken, Korrosionsschutz, Funktionsbeschichtungen
  • Kunstgeschichte (Stile, Epochen)
  • Historische Verarbeitungstechniken
  • digitale Simulationstechnologien
  • computergestützte Analyse und Diagnose
  • Umwelttechnik, Umweltschutz
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Technische Dokumentation
  • Sicherheitstechnik
  • Mess- und Prüfverfahren
  • Betriebsführung
  • Handel und Vertrieb von vergoldeten Zier- und Gebrauchsgegenständen
  • Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
  • Datensicherheit
  • kaufmännische Themenbereiche
  • Fremdsprachen

Methodenkompetenzen

  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Arbeitsvorbereitung
  • Zeitmanagement
  • Qualitätssicherung
  • Projektmanagement und -dokumentation
  • Kreativität / Kreativitätstechniken

Sozialkompetenzen:

  • interkulturelle Kompetenzen
  • Kund*innen-, Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Vergolder*in und Staffierer*in ist in Österreich ein Nischenberuf und wird primär in gewerblichen Kleinbetrieben ausgeübt. Die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten sind daher im Berufsfeld begrenzt, können sich aber auch in angrenzenden, anderen Berufsbereichen ergeben: in der Restaurierung und der Herstellung von Zier- und Gebrauchsgegenständen, der Innenausstattung oder auch in Arbeitsbereichen der Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen.

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterschule für Malerei) können Vergolder*innen und Staffierer*innen zu Team- oder Werkstättenleiter*innen, zu Betriebsleiter*innen oder auch zu Produktdesigner*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Weiterentwicklung zum*zur Lehrlingsausbilder*in ist möglich.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung auf bestimmte Produktgruppen (z. B. Bearbeitung von Fassaden und Gebäudeteilen) und Entwicklung in eine Expert*innenrolle (z. B. Restaurierung historischen Zier- und Gebrauchsgegenständen) möglich.

Mit Meisterprüfung besteht die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Rahmen des Handwerks Vergolder*in und Staffierer*in (siehe Menüpunkt Selbständigkeit).

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Vergolden und Staffieren sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung
  • Eignungsprüfung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Info:

Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach

Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Art und Design:

  • Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
  • Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
  • Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
  • Fachrichtung Robotik & Smart Engineering

Fachschule für Büchsenmacher

Fachschule für Maschinen:

  • Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik

Kolleg für Design - Objekt-Design

Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahr

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
Leesdorfer Hauptstraße 69
2500 Baden

Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
Internet: https://htl-baden.ac.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)

Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung
  • Eignungsprüfung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Info:

Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach

Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Art und Design:

  • Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
  • Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik & Tattoo

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
  • Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
  • Fachrichtung Robotik & Smart Engineering

Fachschule für Büchsenmacher

Fachschule für Maschinen:

  • Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik

Kolleg für Design - Objekt-Design

Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahr

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
Leesdorfer Hauptstraße 69
2500 Baden

Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
Internet: https://htl-baden.ac.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)

Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung


Art: Universitätsstudium – Diplomstudium

Dauer: 10 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 300  

Voraussetzungen:

  • Nachweis der künstlerischen Eignung durch Aufnahmeprüfung/Zulassungsprüfung
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Abschluss:

Magister/Magistra der Künste (Mag. art.)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at/

Adressen:

Akademie der bildenden Künste Wien
Schillerplatz 3
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 588 16 -1818
Fax: +43 (0)1 / 588 16 -1898
E-Mail: studienabteilung@akbild.ac.at
Internet: http://www.akbild.ac.at

Universität für Angewandte Kunst Wien
Oskar Kokoschka-Platz 2
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 711 33 -0
Fax: +43 (0)1 / 711 33 -2089
E-Mail: pr@uni-ak.ac.at
Internet: https://www.dieangewandte.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Bundesinnung der Maler und Tapezierer
Schaumburgergasse 20/6
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 60
Fax: +43 (0)1 505 69 60 240
E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://www.malerundtapezierer.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung