Vergolden und Staffieren (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
Andere Bezeichnung(en):
früher: Vergolder*in und Staffierer*in
English: Gold Plating and Decorating (Gold plater and decorator)
- Berufsbeschreibung
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- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
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Ausbildung
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Vergolden und Staffieren
- Arbeitsvorbereitung
- Gestaltung und Design
- Werkskizzenerstellung, von Hand und mit CAD
- Fertigungstechniken
- Maschinen- und Gerätekunde
- Werkstoff- und Materialienkunde
- Fertigungstechniken
- Oberflächenbehandlungstechniken
- Reparatur und Restauration
- Betriebsführung, Buchführung
- Kund*innenberatung und -betreuung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Vergolden und Staffieren
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Vergolderin und Staffiererin" bzw."Vergolderin und Staffiererin" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zur facheinschlägigen Meisterprüfung, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Ateliers usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Adressen:
Landesberufsschule Graz 3
Hans-Brandstetter-Gasse 8
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 471 244
Fax: +43 (0)316 / 471 244 -613
E-Mail: lbsgraz3@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz3.steiermark.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung. - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Info:
Ausbildungsdauer beträgt im Regelfall 4 Jahre
Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. KlasseWeitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Fachschule für Kunsthandwerk und Design (Schnitzschule Elbigenalp)
Elbigenalp 57
Schnitzschule Elbigenalp
6652 Elbigenalp
Tel.: +43 (0)5634 / 62 26
Fax: +43 (0)5634 / 201 56
E-Mail: office@schnitzschule.at
Internet: https://www.schnitzschule.at
Schwerpunkte:
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Malen, Vergolden und Schriftdesign
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
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