Trafiken (auch Tabaktrafiken) sind per Definition Verkaufsstellen für Tabakwaren. Das Warensortiment umfasst aber auch Zeitungen und Zeitschriften, Schreibwaren usw. Die Vergabe von Trafiken an die Trafikant*innen erfolgt durch staatliche Zuweisung, wobei meist soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Trafikant*innen erledigen alle in Tabaktrafiken anfallenden Tätigkeiten. Dazu gehören der Einkauf, die Lagerung und der Verkauf ihrer Waren ebenso wie die damit verbundenen kaufmännisch-administrativen Tätigkeiten (Bürotätigkeiten).
Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist der Verkauf von Waren (vor allem Tabakwaren, Zeitungen und Zeitschriften, Schreibwaren) an die Endabnehmer*innen. Im Einkauf ermitteln die Trafikant*innen den Warenbedarf anhand des Lagerbestandes und entsprechend der Nachfrage. Insbesondere mit dem Pressegroßhandel bestehen häufig feste Liefervereinbarungen und fixe Zustellzeiten (z. B. tägliche Zustellung von Zeitungen). Die Trafikant*innen übernehmen die gelieferten Waren, überprüfen die Menge, Qualität und den Preis und stellen die Waren im Verkaufsraum bereit. Im Verkauf beraten sie ihre Kundinnen/Kunden und kassieren den Kaufpreis. Durch eine Genehmigung der Monopolverwaltung können sie auch als Lotto- und Totoannahmestellen fungieren.
Trafikant*innen arbeiten als Selbstständige und beschäftigen als Mitarbeiter*innen häufig Familienangehörige. In ihrer Entscheidungsfreiheit sind sie allerdings durch Lieferverträge und Monopolregelungen etwas eingeschränkt.