Standesbeamter / Standesbeamtin

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt amtsintern, wobei die*der Verwaltungsbeamte/-beamtin nach Bedarf als StandesbeamteR eingeschult wird. Als Voraussetzung für die Ausbildung in diesem Beruf gelten die allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst. Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, erfolgreicher Abschluss der neunten Schulstufe (in einigen Bundesländern, z. B. bei der Gemeinde Wien, ist die Matura erforderlich), Mindestalter von 18 Jahren.

Die Ausbildung umfasst eine praktische Einschulung am jeweiligen Dienstort, die einige Monate dauert und von erfahrenen Standesbeamt*innen durchgeführt wird sowie einen Kurs (Dauer: 2 bis 3 Wochen), der jedes Jahr an den Standesämtern abgehalten wird. Ferner muss noch ein allgemeiner Kurs für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung bzw. für Gemeindebedienstete absolviert werden.