Standesbeamt*innen erfassen die Grunddaten der Bürger*innen, wie Namen, Geburts-, Eheschließungs- und Sterbedaten, stellen Urkunden aus, z. B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, und vollziehen standesamtliche Trauungen. Sie führen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen die Personenstandsbücher und prüfen die Rechtmäßigkeit vorgetragener Anträge. Sie kontrollieren beispielsweise vor Eheschließungen, ob die Personenstandsdaten der Antragsteller*innen den gesetzlichen Bestimmungen für eine Ehe entsprechen, indem sie unter anderem überprüfen, ob früher eingegangene Ehen rechtskräftig geschieden wurden oder ob Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Partner*innen bestehen, die eine Eheschließung untersagen würden.
Sie registrieren die Personalien der Trauzeug*innen und gestalten die Trauungszeremonie je nach Wunsch des Brautpaares entweder mit Ansprache, Dekoration und Musik oder kurz und formlos durch Vorlegen des Ehebuches zur Unterschriftsleistung. Standesbeamt*innen führen außerdem allfällige Büro- und Sekretariatsarbeiten durch und erteilen telefonisch oder persönlich Auskunft im Zusammenhang mit ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich.