Die Ausbildung zum/zur Rechtspfleger*in erfolgt an den Gerichten und dauert drei Jahre. Die Ausbildung setzt sich zusammen aus:
a) die Verwendung bei einem oder mehreren Gerichten mit der Vorbereitung von Erledigungen im angestrebten Arbeitsgebiet,
b) die Teilnahme an einem Grundlehrgang und an einem Arbeitsgebietslehrgang sowie
c) die in zwei Teilprüfungen abzulegende Rechtspflegerprüfung.
Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Rechtspfleger*in ist die Reifeprüfung (Matura) an einer höheren Schule.
Vor der Zulassung zur Rechtspfleger*innenausbildung müssen Bewerber*innen zumindest zwei Jahre lang in der Gerichtskanzlei arbeiten und die für die Mitarbeiter*innen in den Gerichtskanzleien vorgesehenen Prüfungen ablegen. Erst dann kann der*die Gerichtsbedienstete vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes zur Rechtspflegerausbildung zugelassen werden.
Weitere Informationen:
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Rechtswissenschaften
- Allgemeines Recht, Bürgerliches Recht
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Strafprozessordnung
- Gerichtswesen
- Rechtspflege
- EU, und Internationales Recht
- juristische Buchführung
- EDV, betriebliche Software
- Fremdsprachen
- Dokumentation