Rechtspfleger*in

Berufsbeschreibung

Rechtspfleger*innen nehmen eine wichtige Rolle im österreichischen Rechtssystem ein. Sie arbeiten bei Landes- und Bezirksgerichten und betreuen Zivilprozesse, Exekutions- und Insolvenzverfahren,  Außerstreitverfahren sowie Grundbucheintragungen und Firmenbücher. Sie verfügen über juristische Entscheidungskompetenzen, die sie unabhängig von den Richter*innen ausüben können. Sie arbeiten in den Büroräumen, Verhandlungssälen und Archiven ihres Gerichts im Team mit verschiedenen Fachkräften, z. B. mit Gerichtsvollzieher*innen, Exekutivbeamt*innen, Staatsanwält*innen.

Der Beruf des Rechtspflegers/der Rechtspflegerin wurde eingeführt, um die Richter*innen von einfachen und wiederkehrenden Geschäften (insbesondere Exekutionsangelegenheiten) zu entlasten. Rechtspfleger*innen sind daher Gerichtsbeamte/-beamtinnen mit besonderen juristischen Entscheidungskompetenzen. Ihre Arbeitsgebiete umfassen Zivilprozesse, Exekutions- und Insolvenzsachen,  Außerstreitverfahren sowie Grundbuch- und Firmenbucheintragungen. Bei Exekutionsfällen verfassen sie Mahnschreiben, setzen Fristen und berechnen die zu zahlenden Beträge. Bei Nichteinlösung der Forderungen organisieren sie Exekutionen und Pfändungen. Weiters bearbeiten sie verschiedene Anträge, Eingaben und Beschwerden, führen Grundbücher und Firmenbücher und verwalten Dokumente und Protokolle über Zivilprozesse.

Die Rechtspfleger*innen unterstehen bei der Durchführung ihrer Aufgaben nur den Weisungen der vorgesetzten Richter*innen, das sind die Leiter*innen der Gerichte. In der Praxis arbeiten die Rechtspfleger*innen jedoch weitgehend eigenverantwortlich und schalten ihre Vorgesetzten nur in Ausnahmefällen ein, z. B. um sich mit ihnen zu beratschlagen.

Rechtspfleger*innen verwenden juristische Materialien und Unterlagen, Gesetzbücher, Verordnungen usw. Sie arbeiten mit Computer und Laptops und bedienen Drucker,  Scanner, Fax- und Kopiergeräte sowie Telefonanlagen und Mobiltelefone. Weiters führen sie Datenbanken, Karteien, Grundbücher, Firmenbücher (Firmenregister), diverse Formulare sowie Unterlagen, Dokumente und Protokolle von Prozessen, Bescheide und Urteile.

Rechtspfleger*innen arbeiten in Büroräumen, Gerichtssälen und Archiven von Bezirks- und Landesgerichten. Im Außendienst führen sie Begehungen und Besichtigungen durch (Lokalaugenschein). Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit Richter*innen, Gerichtsvollzieher*innen und anderen juristischen Fachkräften und Spezialist*innen, siehe z. B. Amtsvormund (m./w./d.), Rechtsanwalt / Rechtsanwältin oder Notar*in.

  • Zivilprozesse, Exekutions- und Insolvenzfälle,  Außerstreitverfahren usw. bearbeiten
  • juristische Entscheidungen anhand von Rechtsgrundlagen (Gesetzestexte, Verordnungen) treffen
  • Anträge, Eingaben, Beschwerden, Ein- und Widersprüche bearbeiten
  • Sachverhalte aufklären, Tatbestände feststellen, Fristen berechnen
  • Verhandlungen anberaumen und vorbereiten
  • Verhandlungen führen, Zeuginnen/Zeugen und Sachverständige vernehmen
  • Eintragungen in Grundbücher und Firmenbücher durchführen
  • administrative und organisatorische Aufgaben wahrnehmen, z. B. Archive verwalten, Datenbanken, Dokumente, Protokolle führen
  • Gerichte (Landes- und Bezirksgerichte)
  • Oberlandesgerichte, Oberster Gerichtshof

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Außerstreitverfahren Kuratel Mandat Oberster Gerichtshof (OGH) Österreichisches Justizsystem Staatsanwaltschaft