Performancekünstler*innen planen, gestalten und inszenieren Performancestücke. Je nach Idee und Themenstellung (z. B. zeitgenössische, politische, gesellschaftskritische Themen) erarbeiten sie ein Konzept und stellen je nach Anforderung ein Team bestehend z. B. aus Tänzer*innen, Schauspieler*innen oder Sänger*innen zusammen. In der Regel arbeiten sie auch mit einer/einem Choreograf*in oder Dramaturg*in zusammen. Zur Truppe von Performancekünstler*innen zählen weiters auch Bühnenbildner*innen, Kostümschneider*innen, Visagist*innen, Requisiteur*innen und Produktionsleiter*innen.
Am Beginn jedes Performance-Stückes steht die Ausarbeitung bzw. die Umsetzung einer Idee in ein Inszenierungskonzept. In diesem führen sie Szenen, Monologe, Dialoge, Tanzeinlagen, Bewegungsabläufe und dergleichen aus. Weiters planen sie Sound- und Musikeinlagen, Videoeinspielungen usw. ein. Das Konzept ist jedoch meist nur der provisorische Anfang. In der Regel entstehen die Performance-Stücke bzw. deren Endversion im Laufe der Probenarbeiten; während dieser werden laufend Korrekturen und Verbesserungen eingearbeitet und festgehalten. Tanz- und Bewegungsabläufe werden dabei z. B. mittels Video und/oder kinetografischer Notationssysteme aufgezeichnet. Dadurch können diese Abläufe wiederholt, nachbearbeitet und bis zur Endversion verbessert werden.
Nach Ausarbeitung des Performance-Konzeptes arbeiten sie in Studios und Proberäumen die Performance bis zur Reife aus. Sie proben einzelne Szenen, Tanz- und Bewegungsabläufe, erarbeiten Mono- und Dialoge und legen den Einsatz von Licht, Sound und Musikstücken fest. Performancekünstler*innen arbeiten dabei eng mit Licht- und Soundtechniker*innen sowie mit Bühnen- und Kostümbildner*innen zusammen. Je nach Umfang und Budgetrahmen engagieren Performancekünstler*innen auch Choreograf*innen oder Dramaturg*innen, die ihnen bei der Ausarbeitung ihrer Performance zur Seite stehen. Für den administrativ-organisatorischen Teil sind zumeist Produktionsleiter*innen zuständig.
Performancekünstler*innen arbeiten als Solokünstler*innen oder bei Theater- und Tanztheaterkompanien. Mit entsprechender Berufserfahrung und herausragenden Leistungen stehen ihnen auch Lehrtätigkeiten an künstlerischen Universitäten offen.