Orthopädieschuhmacher*innen fertigen orthopädische Schuhe und Sandalen sowie orthopädische Heil- und Hilfsmittel wie z. B. Schuheinlagen, Beinverlängerungsprothesen, Fußteilprothesen und Bandagen für Kund*innen mit Fußbeschwerden. Sie stellen diese Produkte nach fachärztlicher Verordnung und/oder eigenen Messungen und Analysen her. Durch orthopädische Behelfe werden Beinlängenunterschiede, Fehlbelastungen, Lähmungen und Lähmungsfolgen, Versteifungen, Missbildungen, Wachstumsstörungen und fehlende Fußteile (z. B. Zehen) ausgeglichen.
Moderne Möglichkeiten zur Fußanalyse, wie Fußdruckmessung und Erstellung von orthopädischen Fußabdrücken mittels Computer (Scannen der Füße) sowie der Einsatz neuer Fertigungsverfahren (z. B. Computerfräsen) erweitern die Möglichkeiten von therapeutischem Schuhwerk und somit auch das Tätigkeitsprofil von Orthopädieschuhmacher*innen.
Orthopädieschuhmacher*innen nehmen zunächst die Fußmaße und fertigen eine Werkzeichnung. Danach stellen sie ein Gipsmodell des Fußes her und gießen es mit flüssigem Kunstharz aus. Nachdem das Kunstharz fest geworden ist, schlagen sie den Gips ab und erhalten so ein Kunstharzmodell, das der Form und den Maßen des Fußes genau entspricht. Auf der Grundlage dieses Kunstharzmodells fertigen die Orthopädieschuhmacher*innen die gewünschten Einlagen, Prothesen, Fußstützen etc. Sie führen Anproben durch und nehmen gegebenenfalls Anpassungen und Änderungen vor. Weiters führen sie verschiedene Wartungs- und Reparaturarbeiten an den orthopädischen Produkten durch. Orthopädieschuhmacher*innen verfügen über medizinische Grundkenntnisse und wissen über ordnungsgemäße Fußpflege Bescheid.