Voraussetzung für die Aufnahme in einen Orden ist ein Mindestalter von 18 Jahren (wobei es von Orden zu Orden auch variiert) und geistige, persönliche Reife. Von Vorteil für eine Aufnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Die Kandidatin tritt als Postulantin in den Orden ein, wobei die Postulantinnenzeit von Orden zu Orden unterschiedlich ist. Danach treten sie in das Noviziat ein. Diese Probezeit wird mit einem Gelübde abgeschlossen.
Die Ausbildung im weltlichen Beruf erfolgt in der Regel vor dem Eintritt in das Kloster, sie kann aber auch während der Zeit der Ordenszugehörigkeit absolviert werden.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Theologie (christliche Religion)
- Altes Testament, Neues Testament
- Religionswissenschaft, Religionspädagogik
- Liturgie
- Betriebsführung
- Haushaltswesen
- Buchhaltung
- Seelsorge