Oberteilherrichter*innen fertigen Schuhoberteile aus Leder- oder Kunststoff nach Maß (in Gewerbebetrieben) oder in Serie (in Industriebetrieben) an. Die Art ihrer Tätigkeit ist in den beiden Betriebsformen unterschiedlich. Oberteilherrichter*innen in Gewerbebetrieben führen großteils Maßanfertigungen durch, das bedeutet, dass die Schnitte für die Schuhoberteile für die Kundinnen und Kunden individuell hergestellt werden. Die Oberteilherrichter*innen erhalten hier die Fußmaße der Kundin oder des Kunden und eine Modellskizze von Schuhmacher*innen, Schuhfertiger*innen oder Orthopädieschuhmacher*innen. Sie erstellen ein Schnittmuster, schneiden die Schnittteile aus und passen sie an den "Leisten" bzw. am Fuß des Kunden an. In der gewerblichen Fertigung werden sämtliche Arbeitsschritte von den Oberteilherrichter*innen ausgeführt.
Oberteilherrichter*innen wählen das zu verarbeitende Material z. B. Leder, Leinen oder Kunststoff aus, übertragen die Schnitteile auf das Material und schneiden es zu. Im Anschluss daran flachen sie die Kanten der Obermaterialteile an der Schärfmaschine ab ("schärfen") und schlagen die Kanten des Obermaterials händisch oder an der Buggmaschine um ("buggen"). Sie nähen die einzelnen Schuhteile an der Steppmaschine zusammen, flachen Kanten ab und nähen oder kleben Bänder, Ziernähte, Verschlüsse und andere Teile wie Schnallen, Nieten oder Ösen an. Die fertigen Schuhoberteile werden im nächsten Fertigungsschritt an die Bodenarbeit (Oberteil wird mit der Laufsohle verbunden) weitergegeben.
Oberteilherrichter*innen in Industriebetrieben arbeiten an der Serienfertigung von Schuhoberteilen. Die Arbeitsschritte sind dabei arbeitsteilig auf mehrere Oberteilherrichter*innen aufgeteilt. Sie führen hier vor allem bestimmte einzelne Tätigkeiten wie z. B. Zuschneiden, Schärfen oder Buggen an entsprechenden Maschinen durch.