Lebensmittelaufsichtsorgan (m./w./d.)

Andere Bezeichnung(en):
Lebensmittelkontrollor*in, Nahrungsmittelkontrollor*in, Lebensmittelinspektor*in

Ausbildung

Lebensmittelaufsichtsorgane sind Organe der Landeshauptleute, die nach erfolgter Absolvierung einer mindestens neunmonatigen Ausbildung (Ausnahmen bei Einschränkung auf einen spezifischen Aufgabenbereich), einschließlich Praktika in der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) oder in den Untersuchungsanstalten der Länder, und bestandener Prüfung zu Lebensmittelaufsichtsorganen bestellt werden.

Voraussetzungen für die Zulassung, Art und Umfang der Ausbildung sowie der Prüfung werden vom Bundesministerium für Gesundheit in der Aus- und Weiterbildungsverordnung zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzt (LMSVG) festgelegt: LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung.

Als Ausbildungsstellen gelten laut Verordnung allgemein:

  • die für die amtliche Kontrolle zuständige Behörde (Dienststelle)
  • die Agentur sowie die Untersuchungsanstalten der Länder
  • die Akademie der Agentur (AGES-Akademie), einschlägige Universitäten sowie einschlägige Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Interessenvertretungen der Berufsgruppen
  • das Bundesministerium für Gesundheit

Da die Lebensmittelkontrolle dem Landeshauptmann/der Landeshauptfrau unterstellt ist, gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen bezüglich Einsatzgebiet der Lebensmittelaufsichtsorgane.

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

  • Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg

Tel.: +43 (0)7416 / 524 37 -0
Fax: +43 (0)7416 / 524 37 -49
E-Mail: direktion@josephinum.at
Internet: https://www.josephinum.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Landtechnik

Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft

Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie


Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie
Rotholz 50
6200 Strass im Zillertal

Tel.: +43 (0)5244 / 622 62 -919
Fax: +43 (0)5232 / 23 19 -30
E-Mail: schule@hblfa-tirol.at
Internet: https://www.hblfa-tirol.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Höhere Bundeslehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Externistenprüfungskommission für die Reife- und Diplomprüfung


Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

Matura, Berufsreifeprüfung oder gleichwertige berufliche Qualifikationen

Abschluss:

Bachelor of Science in Engineering (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Master-Studien

Weitere Infos: https://www.fh-joanneum.at/

Adressen:

Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
Alte Poststraße 149
Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at

Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder
  • gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis

Abschluss:

Master of Science in Engineering (MSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

Der Masterstudiengang „Lebensmitteltechnologie und Ernährung“ am MCI vermittelt profundes akademisches Wissen in den Bereichen Technologie, Analytik, Zulassung, Trends sowie wirtschaftliche Grundlagen auf dem Gebiet Lebensmittel und Ernährung. Es wird sowohl Vollzeit als auch auch berufsbegleitend angeboten. (Quelle: MCI)

Inhalte, u. a.:

  • Lebensmitteltechnologie & Ernährung: Lebensmittelchemie / Lebensmittelproduktion & Verpackung / Lebensmittelfermentation / Lebensmittelinhaltsstoffe & Ernährung / Ernährungsmedizin / Lebensmittel- & Ernährungstrends / Lebensmittelanalytik & Konsumentenrecht / Lebensmittelzulassung / Qualitätssicherung
  • Wahlfächer: Qualitätsmanagement / Innovation in der Lebensmittelindustrie
  • Industrieprojekte
  • Wissenschaftliche Methoden, inkl. Masterarbeit
  • General Management

Weitere Infos: https://www.mci.edu/de/studium/master/lebensmitteltechnologie-ernaehrung

Adressen:

MCI - Management Center Innsbruck Fachhochschulgesellschaft mbH
Universitätsstraße 15
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 20 70 -0
Fax: +43 (0)512 / 20 70 -1099
E-Mail: office@mci.edu
Internet: https://www.mci.edu/