Kristallschleiftechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Crystal grinding (Crystal grinder)

Weiterbildung & Karriere

Kristallschleiftechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgänge in relevanten Bereichen an. Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in anderen Bereichen der Glas-, Edelstein- und Metallbearbeitung usw. sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen wie Glasbau oder Glasinstrumentenerzeugung kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Größere Unternehmen für Kristallschleiftechnik führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen außerdem regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) oder Werkmeisterschulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Kristallschleiftechniker*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Produktentwicklung, Produktdesign
  • Technisches Zeichnen, CAD
  • Gestaltung und Formgebung
  • Glas-, Edelstein- und Metallbearbeitungstechniken
  • historischer, antiker Schmuck, Restauration
  • Computergesteuerte Produktion
  • assistierende Technologien, automatisierte Logistik- und Manipulationssysteme
  • digitale Werkzeuge, Maschinen und Geräte
  • Qualitäts- und Werkstoffprüfung, Material- und Güteprüfung
  • Ressourcen- und Energieeffizienz
  • Recycling und Umweltschutz
  • technische Dokumentation
  • Werbung, Marketing, Verkauf
  • Kalkulation von Material- und Werkstoffeinsatz

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Arbeitsorganisation/li>
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Zeitmanagement
  • Qualitätssicherung
  • Projektmanagement und -dokumentation
  • Kreativität / Kreativitätstechniken
  • Problemlösungsfähigkeit

Sozialkompetenzen

  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Kristallschleiftechniker*in ist in Österreich ein absoluter Nischenberuf. Die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten sind daher im Berufsfeld begrenzt, können sich aber auch in angrenzenden kunsthandwerklichen Berufsbereichen, in anderen Bereichen der Glaserzeugung oder im Handel mit Glaserzeugnissen ergeben.

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Kristallschleiftechniker*innen zu Team-, Schicht- und Produktionsleiter*innen bis hin zu Werks- und Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Der Besuch von Werkmeisterschulen ermöglicht die berufliche Weiterentwicklung und kann den Zugang zu betrieblichen Leitungsfunktionen erleichtern. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung z. B. auf bestimmte Produkte oder Verfahren und damit Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Eine selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen verschiedener reglementierter, aber auch freier Gewerbe möglich (vgl. Menüpunkt Selbstständigkeit).

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Kristalschleiftechnik sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Außerdem ist eine Eignungsprüfung zu absolvieren. Dabei ist auch eine Mappe mit eigenen Arbeiten vorzulegen.

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung /li>
  • Studienberechtigung

Weitere Infos: https://www.hum.at

Adressen:

Centrum Humanberuflicher Schulen des Bundes Villach
Richard-Wagner-Straße 8
9500 Villach

Tel.: +43 (0)4242 / 248 09
Fax: +43 (0)4242 / 21 88 -80
E-Mail: direktion@chs-villach.at
Internet: https://www.chs-villach.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe:

  • Vertiefung Gesundheit und Soziales
  • Vertiefung Sport und Ernährung
  • Fachrichtung Kommunikations- und Mediendesign

Höhere Lehranstalt für Mode - Schwerpunkt Modemanagement und Design

Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung

Höhere Lehranstalt für Kommunikations- und Mediendesign

Fachschule für wirtschaftliche Berufe:

  • Vertiefung Gesundheit und Soziales
  • Vertiefung Office und Gastronomie

Einjährige Wirtschaftsfachschule

Zweijährige Wirtschaftsfachschule


Höhere Bundeslehranstalt für künstlerische Gestaltung Linz
Garnisonstraße 25
4020 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 775 301 -0
Fax: +43 (0)732 / 775 301 -21
E-Mail: office@hbla-kunst.eduhi.at
Internet: https://www.hbla-kunst.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung:

  • Ausbildungsschwerpunkt Objekt - Bild - Medien


KunstModeDesign Herbststrasse - Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung Wien
Herbststraße 104
1160 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 492 09 70
Fax: +43 (0)1 / 492 55 71
E-Mail: kontakt@herbststrasse.at
Internet: https://www.herbststrasse.at/

Schwerpunkte:

Höhere Bundeslehranstalt für Mode und künstlerische Gestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Gestaltung:

  • Vertiefung Produkt-Design-Objekt
  • Vertiefung Produkt-Design-Textil

Höhere Lehranstalt für Mode:

  • Vertiefung Modedesign und Grafik
  • Vertiefung Modemarketing & Visual Merchandising

Fachschule für Mode - Vertiefung Handel und kreative Fertigungstechnik

Kolleg für Kunst für Berufstätige - Ausbildungsschwerpunkt Schmuck-Design

Kolleg für Mode für Erwachsene - Fachrichtung Mode-Design-Textil

Meisterschule für Damenkleidermacher*innen:

  • Vertiefung Bühnenkostüm
  • Vertiefung Haute Couture

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn

Info:

Das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen ist mit den Handwerken der GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglasschleiferIn sowie GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn

Info:

Das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen ist mit den Handwerken der GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglasschleiferIn sowie GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn

Info:

Das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen ist mit den Handwerken der GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglasschleiferIn sowie GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn

Info:

Das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen ist mit den Handwerken der GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglasschleiferIn sowie GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn

Info:

Das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen ist mit den Handwerken der GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglasschleiferIn sowie GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn

Info:

Das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen ist mit den Handwerken der GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglasschleiferIn sowie GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn

Info:

Das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen ist mit den Handwerken der GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglasschleiferIn sowie GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn

Info:

Das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen ist mit den Handwerken der GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglasschleiferIn sowie GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks HohlglasschleiferIn und HohlglasveredlerIn

Info:

Das Handwerk der HohlglasschleiferInnen und HohlglasveredlerInnen ist mit den Handwerken der GlaserIn, GlasbelegerIn und FlachglasschleiferIn sowie GlasbläserIn und GlasinstrumentenerzeugerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 60
Fax: +43 (0)1 505 69 60 -240
E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://www.d-g-s.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung