Kinderbetreuer*in

Andere Bezeichnung(en):
Babysitter*in

Selbstständigkeit

Kinderbetreuer*innen als Babysitter*innen werden in der Regel als geringfügig Beschäftigte im Rahmen der Kategorie "haushaltsnahe Dienstleistungen" in Privathaushalten angestellt und über den "Dienstleistungsscheck" bezahlt. Mehr Info dazu unter www.dienstleistungsscheck-online.at

Will ein*eine Kinderbetreuer*in über die Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2015: EUR 405,98) hinaus verdienen und selbstständig tätig sein, besteht die Möglichkeit im Rahmen eines freien Berufes als neue Selbstständige.

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


Darüber hinaus bestehen folgende Freie Gewerbe:

  • Beaufsichtigung von Kindern ohne Verfolgung erzieherischer Zwecke
  • Kinderbetreuungsagentur (Gewerbewortlaut: Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Verträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ... mit dem Zusatz Kinderbetreuungsargentur (Hinweis: eine Reihe von Vermittlungstätigkeiten wie Arbeitsvermittler, Reisebüros wird im Gewerbewortlaut ausdrücklich ausgeschlossen)

Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte: