Garten- und Grünflächengestaltung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Garden and park design (Garden and park designer)

Weiterbildung & Karriere

Garten- und Grünflächengestalter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben einigen fachspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Garten- und Grünflächengestalter*innen, z. B. in Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Landschaftsgestaltung, Ökologie und Umweltschutz, vor allem auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themenbereiche an, z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Unternehmensführung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Viele Gartenbaubetriebe und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder zu neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten Saatgut-, Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit diverse Schulungen durchzuführen.

Darüber hinaus führen die Landesinnungen der Gärtner z. B. Baumschnittkurse oder Kurse über Rasen- und Bodenbearbeitung durch.
Die
Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern organisieren in Zusammenarbeit mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Bereiche und Betriebszweige im landwirtschaftlichen Bereich, die auch für den gewerblichen Garten- und Grünflächengestaltung interessant sein können, z. B. in Gartenbau oder Arbeits- und Betriebssicherheit.

Auch die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien führt im Rahmen der Schönbrunner Akademie Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus durch.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. in Landschaftsarchitektur oder Kulturtechnik).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Für Weiterbildungsmöglichkeiten in den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkten siehe:

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Garten- und Grünflächengestalter*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • nachhaltiger, ökologischer Gartenbau; Gartenbautechnik
  • Biologie, Botanik, Pflanzenzucht
  • Landschaftsgestaltung, Landschaftsarchitektur
  • Energie- und Ressourcenmanagement
  • Maschinen und Geräte: Wartung, Reparatur
  • Betriebsmanagement, Gartenbau-Verwaltung
  • Abfall- und Abwassermanagement
  • Umwelttechnik, Umweltschutz, Kulturtechnik
  • Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
  • E-Commerce, E-Business
  • Datensicherheit, Datenschutz
  • Buchhaltung, Kostenrechnung
  • Marketing, Direktmarketing
  • Fremdsprachen

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Qualitätsmanagement
  • Planung, Koordination, Organisation
  • bereichsübergreifendes Denken, Denken in Zusammenhängen
  • Termin- und Zeitmanagement
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • interkulturelle Kompetenzen
  • Kund*innen-, Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Garten- und Grünflächengestalter*innen zu Teamleiter*innen, Gruppen- und Partieleiter*innen, Bereichsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf Park- und Landschaftsgestaltung, Grünflächengestaltung, Sportanlagengestaltung, Greenkeeping usw. und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Die selbstständige Berufsausübung ist bei entsprechender Meisterprüfung beispielsweise im Handwerk der Gärtner möglich.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Garten- und Grünflächengestaltung ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 240 LE

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Nachweis von einschlägiger Berufspraxis von 1,5 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit
  • für die Zusatzprüfung: einschlägiger Lehrabschluss

Abschluss:

Kursbestätigung

Berechtigungen:

Antritt zur Lehrabschluss- bzw. Zusatzprüfung (für Tiefbauer*innen und Straßenerhalter*innen) und bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung

Info:

Zielgruppe: berufserfahrene Personen im Garten-Landschaftsbau, Tiefbau oder in der Straßenerhaltung

Kosten: EUR 4.200,00

Dauer: 240 LE, verteilt auf ca. 2 Monate

Inhalte:
In unterschiedlichen Modulen wird sowohl handwerklich als auch in der Theorie das Geschick der Kursteilnehmer*innen verbessert und ihr Wissen auf den aktuellen Stand der Pflastertechnik adaptiert.

Adressen:

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 240 LE

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Nachweis von einschlägiger Berufspraxis von 1,5 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit
  • für die Zusatzprüfung: einschlägiger Lehrabschluss

Abschluss:

Kursbestätigung

Berechtigungen:

Antritt zur Lehrabschluss- bzw. Zusatzprüfung (für Tiefbauer*innen und Straßenerhalter*innen) und bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung

Info:

Zielgruppe: berufserfahrene Personen im Garten-Landschaftsbau, Tiefbau oder in der Straßenerhaltung

Kosten: EUR 4.200,00

Dauer: 240 LE, verteilt auf ca. 2 Monate

Inhalte:
In unterschiedlichen Modulen wird sowohl handwerklich als auch in der Theorie das Geschick der Kursteilnehmer*innen verbessert und ihr Wissen auf den aktuellen Stand der Pflastertechnik adaptiert.

Adressen:

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ECTS-Punkte: 60  

Voraussetzungen:

  • Grundberufe der Pädagogik, des Sozialen, der Psychologie, der Medizin, der Biologie, sowie dem Gartenbau, wie zum Beispiel: Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeuten und Psychotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, und Altenpfleger*innen
  • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung mit pädagogischem, sozialem oder psychologischem Schwerpunkt: Pädagogen und Pädagoginnen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Kleinkind- und Hortpädagogen und -Pädagoginnen sowie Psychologen und Psychologinnen
    • Abschluss:

      Akademischer Experte bzw. Akademische Expertin für Gartentherapie

      Info:

      Der Lehrgang wird von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik in Kooperation mit der Donau-Uni Krems angeboten.

      Zielgruppen:

      • Personen aus den Grundberufen der Pädagogik, des Sozialen, der Psychologie, der Medizin, der Biologie, sowie dem Gartenbau, wie zum Beispiel: Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeuten*innen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen
      • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung mit pädagogischem, sozialem oder psychologischem Schwerpunkt: Pädagogen und Pädagoginnen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Kleinkind- und Hortpädagogen und -pädagoginnen, sowie Psychologen und Psychologinnen

      Inhalte:
      Die Gartentherapie umfasst den zielgerichteten Einsatz der Natur zur Steigerung des psychischen und physischen Wohlbefindens der Menschen. Neben medizinischen Therapiegründen (z.B. Behinderungen, Demenz, Morbus Alzheimer) sind es zunehmend gesellschaftlich und sozial bedingte Krankheitsbilder (z.B. Depressionen, Traumatisierungen), die neben den klassischen Behandlungsmöglichkeiten den Einsatz neuer therapeutischer Strategien sinnvoll erscheinen lassen. (Quelle: Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik)

      Weitere Infos: https://www.haup.ac.at/fortbildung/universitaetslehrgang-gartentherapie-garten-und-pflanzen-als-therapeutische-mittel/

      Adressen:

      Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
      Angermayergasse 1
      1130 Wien

      Tel.: +43 (0)1 / 877 22 66
      Fax: +43 (0)1 / 877 23 61
      E-Mail: info@haup.ac.at
      Internet: https://www.haup.ac.at/

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium oder gleichwertige Qualifikationen und Berufspraxis

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Weitere Infos: http://www.donau-uni.ac.at/de/studium/oekologisches-garten-gruenraummanagement/index.php

Adressen:

Universität für Weiterbildung Krems - Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur - Department Bauen und Umwelt
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems

Tel.: +43 (0)2732 / 893 -2651
Fax: +43 (0)2732 / 893 -4650
E-Mail: silvia.hofbauer@donau-uni.ac.at
Internet: http://www.donau-uni.ac.at/dbu

Art: Lehrgang

Dauer: 200 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • für den Besuch der Schule: Praxis in einem Gartenbaubetrieb
  • für die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung: Mindestalter von älter als 20 Jahren

Abschluss:

Gärtnerfacharbeiterprüfung durch die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer.

Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung ist ein Mindestalter von älter als 20 Jahren sowie eine mindestens zweijährige einschlägige Praxis (Vollzeit) in einem landwirtschaftlichen Gartenbaubetrieb. Bei gewerblichen Betrieben verdoppelt sich die Zeit.

Info:

Zielgruppe: bisher ungelernte Arbeitskräfte des landwirtschaftlichen Gartenbaues

Kosten: fallen für Schulbücher und Lehrmittelbeitrag an; rund EUR 350,00 bis 410,00 je nach Schwerpunkt.

Schwerpunkte:

  • Produktionsschwerpunkte:
    • Zierpflanzenbau
    • Gemüsebau
    • Baumschule
    • Dienstleistungsschwerpunkte:
    • Garten- und Grünflächengestalter (Garten und Landschaftsbau)
    • Blumenbinderei (Floristik)

Weitere Infos: http://www.gartenbauschule.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
E-Mail: office@gartenbauschule.at
Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/

Schwerpunkte:

Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau - Floristik


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Bundesinnung der Gärtner und Floristen
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3650
Fax: + 43 (0)1 / 504 36 13
E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
Internet: http://www.gaertner-floristen.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 4 bis 8 Monate

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf GärtnerIn (Landw. Produktionsgartenbau) oder in den Lehrberufen Landschaftsgärtner bzw. Friedhofs- u. Ziergärtner (Handwerk der Gärtner)
  • einschlägige berufliche Erfahrungen
  • positives Aufnahmegespräch

Berechtigungen:

Vorbereitung auf die

  • landwirtschaftliche Gärtner-Meisterprüfung (Schwerpunkt Baumschule - Nebenfach Gartengestaltung) und/oder
  • gewerbliche Landschaftsgärtner-Meisterprüfung (Handwerk der Gärtner)

Info:

Dauer: für Fachschulabsolventinnen und -absolventen dauert die Meisterschule 4 Monate, für Berufsschulabsolventinnen und -absolventen 8 Monate.

Kosten: der Schulbesuch ist kostenlos; Kosten entstehen für Unterbringung und Verpflegung, Lern- und Arbeitsmittel und etwaige Exkursionen sowie Prüfungstaxen

Weitere Infos: http://www.gartenbauschule.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
E-Mail: office@gartenbauschule.at
Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/

Schwerpunkte:

Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau - Floristik


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: modular mit gesamt rd. 160-250 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr sowie
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (GärtnerInnen, Landschafts- und FriedhofsgärtnerInnen sowie ForstfacharbeiterInnen)

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind Sie in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen Sie die unternehmerischen Voraussetzungen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Dauer: für die praktische Fachausbildung: 80 LE, für den Gesamtkurs: 160-240 LE inkl. Selbststudium

Kosten: für die praktische Fachausbildung: rd. EUR 1.600,00; für den Gesamtkurs: rd. EUR 2.600,00 - EUR 3.500,00

Inhalte:

  • Vermessen
  • Erdarbeiten
  • Pflanzarbeiten
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