Garten- und Grünflächengestaltung - Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
Andere Bezeichnung(en):
früher: Landschaftsgärtner*in (Garten- und Grünflächengestalter*in)
English: garden and park design specialising in landscape gardening (Garden and park designer specialising in landscape gardening)
- Berufsbeschreibung
- Anforderungen
- Ausbildung
- Alternative Berufe
- Lehre und Matura
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
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Weiterbildung & Karriere
Garten- und Grünflächengestalter*innen - Landschaftsgärtnerei sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben einigen fachspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Garten- und Grünflächengestalter*innen, z. B. in Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Landschaftsgestaltung, Ökologie und Umweltschutz, vor allem auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themenbereiche an, z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Unternehmensführung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Viele Gartenbaubetriebe und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder zu neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten Saatgut-, Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit diverse Schulungen durchzuführen.
Darüber hinaus führen die Landesinnungen der Gärtner z. B. Baumschnittkurse oder Kurse über Rasen- und Bodenbearbeitung durch.
Die
Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern organisieren in Zusammenarbeit mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Bereiche und Betriebszweige im landwirtschaftlichen Bereich, die auch für den gewerblichen Garten- und Grünflächengestaltung interessant sein können, z. B. in Gartenbau oder Arbeits- und Betriebssicherheit.
Auch die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien führt im Rahmen der Schönbrunner Akademie Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus durch.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Lehranstalt) für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. in Landschaftsarchitektur oder Kulturtechnik).
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Weiterbildungsbereiche für Garten- und Grünflächengestalter*innen - Landschaftsgärtnerei sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- nachhaltige, ökologische Landschaftsgärtnerei
- Biologie, Botanik, Pflanzenzucht
- Gartenbautechnik, Kulturtechnik
- Landschaftsgestaltung, Landschaftsarchitektur
- Umweltschutz, Energie- und Ressourcenmanagement
- Abfall- und Abwassermanagement
- Umwelttechnik, Kulturtechnik
- Maschinen und Geräte: Wartung, Reparatur
- Betriebsmanagement, Gartenbau-Verwaltung
- Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
- E-Commerce, E-Business
- Datensicherheit, Datenschutz
- Buchhaltung, Kostenrechnung
- Marketing, Direktmarketing
- Fremdsprachen
Methodenkompetenzen
- Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
- Arbeits- und Betriebssicherheit
- Qualitätsmanagement
- Planung, Koordination, Organisation
- bereichsübergreifendes Denken, Denken in Zusammenhängen
- Termin- und Zeitmanagement
- Team- und Mitarbeiter*innenführung
Sozialkompetenzen
- interkulturelle Kompetenzen
- Kund*innen-, Serviceorientierung
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Garten- und Grünflächengestalter*innen - Landschaftsgärtnerei zu Teamleiter*innen, Gruppen- und Partieleiter*innen, Bereichsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf Park- und Landschaftsgestaltung, Grünflächengestaltung usw. und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.
Die selbstständige Berufsausübung ist bei Vorliegen der Meisterprüfung im Handwerk Gärtner möglich.
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Garten- und Grünflächengestaltung - Landschaftsgärtnerei ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:
Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade
WeiterbildungsmöglichkeitenArt: Universitätslehrgang
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ECTS-Punkte: 60
Voraussetzungen:
- Grundberufe der Pädagogik, des Sozialen, der Psychologie, der Medizin, der Biologie, sowie dem Gartenbau, wie zum Beispiel: Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeuten und Psychotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, und Altenpfleger*innen
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung mit pädagogischem, sozialem oder psychologischem Schwerpunkt: Pädagogen und Pädagoginnen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Kleinkind- und Hortpädagogen und -Pädagoginnen sowie Psychologen und Psychologinnen
Abschluss:
Akademischer Experte bzw. Akademische Expertin für Gartentherapie
Info:
Der Lehrgang wird von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik in Kooperation mit der Donau-Uni Krems angeboten.
Zielgruppen:
- Personen aus den Grundberufen der Pädagogik, des Sozialen, der Psychologie, der Medizin, der Biologie, sowie dem Gartenbau, wie zum Beispiel: Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeuten*innen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung mit pädagogischem, sozialem oder psychologischem Schwerpunkt: Pädagogen und Pädagoginnen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Kleinkind- und Hortpädagogen und -pädagoginnen, sowie Psychologen und Psychologinnen
Inhalte:
Die Gartentherapie umfasst den zielgerichteten Einsatz der Natur zur Steigerung des psychischen und physischen Wohlbefindens der Menschen. Neben medizinischen Therapiegründen (z.B. Behinderungen, Demenz, Morbus Alzheimer) sind es zunehmend gesellschaftlich und sozial bedingte Krankheitsbilder (z.B. Depressionen, Traumatisierungen), die neben den klassischen Behandlungsmöglichkeiten den Einsatz neuer therapeutischer Strategien sinnvoll erscheinen lassen. (Quelle: Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik)
Weitere Infos: https://www.haup.ac.at/fortbildung/universitaetslehrgang-gartentherapie-garten-und-pflanzen-als-therapeutische-mittel/
Adressen:
Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
Angermayergasse 1
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 877 22 66
Fax: +43 (0)1 / 877 23 61
E-Mail: info@haup.ac.at
Internet: https://www.haup.ac.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 4 Module
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es sind keine Vorkenntnisse notwendig bzw.
- als GolfspierlerIn mindestens eine Vorgabe (Handicap) von 45
Abschluss:
nach Absolvierung der international anerkannten GreenkeeperInnen-Prüfung: Diplom
Info:
Hinweis: in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Fachschule in Warth/Niederösterreich (Greenkeeper Akademie)
Ausbildungsdauer: Einführungsmodul mit 39 LE sowie 3 weitere Module A, B und C mit je 132 LE/jeweils 3 Wochen. Zwischen den einzelnen Kursteilen ist je eine Saison „Praxis“ notwendig. Zusätzlich finden im Sommer auch die Sommerbildungstage statt, deren Teilnahme für die praktische Ausbildung verpflichtend ist.
Kosten: Einführungsmodul: EUR 370,00; die weiteren Module je EUR 1.500,00
Inhalte:
Diese Ausbildung beginnt mit dem Einführungskurs ins Greenkeeping, geht mit den drei aufeinander aufbauenden Modulen A, B und C weiter und endet nach Modul C mit einer kommissionellen Abschlussprüfung:
- fachgerechte Pflege von Golfplätzen
- Entwicklung und Bewirtschaftung von Golfplätzen
- Pflege von Sportanlagen
- Pflege von natürlichen Grünflächen
Adressen:
Bildungszentrum Warth-Aichhof / Landwirtschaftliche Fachschule Warth
Aichhof 1
2831 Warth
Tel.: +43 (0)2629 / 22 22 -0
Fax: +43 (0)2629 / 22 22 -52
E-Mail: bildungszentrum@lfs-warth.ac.at
Internet: https://www.lfs-warth.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule:
- Ausbildung Metallbearbeitung
- Fachrichtung Landwirtschaft - Rinderzucht und Grünland
- Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement - Soziale Dienste (inkl. Kinderbetreuung)
Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe im ländlichen Raum (mit Betriebs- und Haushaltsmanagement, inkl. Kinderbetreuung)
Bauern- und Bäuerinnenschule
Imkerschule
Greenkeeper-Akademie
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 50 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Chemie 2 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Chemie 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Chemie 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 50 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Chemie 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Chemie 2 erwerben die TeilnehmerInnen auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Allgemeine Chemie:Bausteine der Materie (Aufbau der Atome und Moleküle, Arten der chemischen Bindung, Radioaktivität)
-
- Bedeutung des Periodensystems
-
- die drei klassischen Aggregatzustände
-
- Satz von Avogadro
-
- Molvolumen
-
- Avogadro-(Loschmidt-) Konstante
-
- allgemeine Gasgleichung
-
- chemische Reaktionen (Gleichungen, Stöchiometrie, Massenwirkungsgesetz, Prinzip von LeChatelier-Braun)
-
- Reaktionsgeschwindigkeit und Katalyse
-
- Lösungen
-
- Dissoziation und Assoziation
-
- Säuren, Basen und Salze
-
- pH-Wert
-
- Hydrolyse
-
- Elektrolyse
-
- Energieumsatz bei chemischen Reaktionen, Maßanalyse, Ionenreaktionen, Korrosion.
-
- Anorganische Chemie:Wasserstoff
-
- Sauerstoff
-
- Halogene
-
- weitere wichtige nicht-metallische Elemente und Metalle
-
- Verbindungen dieser Elemente
-
- Edelgase, Schwefel, Phosphor, Silizium, Metalle und deren Verbindungen.
-
- Organische Chemie: Sonderstellung des Kohlenstoffes
-
- ketten- und ringförmige Verbindungen
-
- Isomerie
-
- Kohlenwasserstoffe und ihre Derivate (funktionelle Gruppen)
-
- aromatische Verbindungen
-
- Erdöl
-
- Kunststoffe (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition)
-
- Nomenklatur, Heterozyklen, optische Aktivität, Waschmittel, Reaktionstypen
-
- Einführung in die Biochemie: Kohlenhydrate; Fette
-
- Aminosäuren
-
- Eiweißstoffe (Kolloide).
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien
Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at
VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege
VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de
Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
-
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
-
- Längen- und Zeitmessung.
-
- Mechanik: Inertialsystem
-
- Modell des materiellen Punktes
-
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
-
- einfache Maschinen.
-
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
-
- harmonische Welle
-
- Überlagerung von Wellen
-
- Akustik.
-
- Wärmelehre: Temperatur
-
- innere Energie
-
- Arbeit und Wärme
-
- Hauptsätze der Wärmelehre
-
- Gasgesetze
-
- Zustandsgleichung
-
- Wärmekraftmaschinen
-
- Hydro- und Aeromechanik
-
- Meteorologie.
-
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
-
- Ladung – Potential
-
- Strom – Spannung – Widerstand
-
- Ohm’sches Gesetz
-
- Kirchhoffsche Gesetze
-
- Leistung und Arbeit
-
- elektrisches Feld
-
- magnetisches Feld
-
- Wechselstrom
-
- elektrische Maschinen
-
- Messgeräte
-
- elektrische Leiter
-
- Halbleiter.
-
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
-
- Optik: geometrische Optik
-
- Wellenoptik
-
- Dualismus
-
- Teilchen – Welle
-
- optische Geräte
-
- physiologische Optik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
-
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
-
- Längen- und Zeitmessung.
-
- Mechanik: Inertialsystem
-
- Modell des materiellen Punktes
-
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
-
- einfache Maschinen.
-
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
-
- harmonische Welle
-
- Überlagerung von Wellen
-
- Akustik.
-
- Wärmelehre: Temperatur
-
- innere Energie
-
- Arbeit und Wärme
-
- Hauptsätze der Wärmelehre
-
- Gasgesetze
-
- Zustandsgleichung
-
- Wärmekraftmaschinen
-
- Hydro- und Aeromechanik
-
- Meteorologie.
-
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
-
- Ladung – Potential
-
- Strom – Spannung – Widerstand
-
- Ohm’sches Gesetz
-
- Kirchhoffsche Gesetze
-
- Leistung und Arbeit
-
- elektrisches Feld
-
- magnetisches Feld
-
- Wechselstrom
-
- elektrische Maschinen
-
- Messgeräte
-
- elektrische Leiter
-
- Halbleiter.
-
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
-
- Optik: geometrische Optik
-
- Wellenoptik
-
- Dualismus
-
- Teilchen – Welle
-
- optische Geräte
-
- physiologische Optik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
-
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
-
- Längen- und Zeitmessung.
-
- Mechanik: Inertialsystem
-
- Modell des materiellen Punktes
-
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
-
- einfache Maschinen.
-
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
-
- harmonische Welle
-
- Überlagerung von Wellen
-
- Akustik.
-
- Wärmelehre: Temperatur
-
- innere Energie
-
- Arbeit und Wärme
-
- Hauptsätze der Wärmelehre
-
- Gasgesetze
-
- Zustandsgleichung
-
- Wärmekraftmaschinen
-
- Hydro- und Aeromechanik
-
- Meteorologie.
-
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
-
- Ladung – Potential
-
- Strom – Spannung – Widerstand
-
- Ohm’sches Gesetz
-
- Kirchhoffsche Gesetze
-
- Leistung und Arbeit
-
- elektrisches Feld
-
- magnetisches Feld
-
- Wechselstrom
-
- elektrische Maschinen
-
- Messgeräte
-
- elektrische Leiter
-
- Halbleiter.
-
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
-
- Optik: geometrische Optik
-
- Wellenoptik
-
- Dualismus
-
- Teilchen – Welle
-
- optische Geräte
-
- physiologische Optik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
-
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
-
- Längen- und Zeitmessung.
-
- Mechanik: Inertialsystem
-
- Modell des materiellen Punktes
-
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
-
- einfache Maschinen.
-
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
-
- harmonische Welle
-
- Überlagerung von Wellen
-
- Akustik.
-
- Wärmelehre: Temperatur
-
- innere Energie
-
- Arbeit und Wärme
-
- Hauptsätze der Wärmelehre
-
- Gasgesetze
-
- Zustandsgleichung
-
- Wärmekraftmaschinen
-
- Hydro- und Aeromechanik
-
- Meteorologie.
-
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
-
- Ladung – Potential
-
- Strom – Spannung – Widerstand
-
- Ohm’sches Gesetz
-
- Kirchhoffsche Gesetze
-
- Leistung und Arbeit
-
- elektrisches Feld
-
- magnetisches Feld
-
- Wechselstrom
-
- elektrische Maschinen
-
- Messgeräte
-
- elektrische Leiter
-
- Halbleiter.
-
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
-
- Optik: geometrische Optik
-
- Wellenoptik
-
- Dualismus
-
- Teilchen – Welle
-
- optische Geräte
-
- physiologische Optik.
Adressen:
Zentrum für Fernstudien Bregenz
Belruptstraße 10
6900 Bregenz
Tel.: +43 (0)5574 / 46 120 -12
Fax: +43 (0)5574 / 46 120 -17
E-Mail: zf-bregenz@jku.at
Internet: https://www.jku.at/fernstudien
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
-
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
-
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
-
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
-
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
-
- Längen- und Zeitmessung.
-
- Mechanik: Inertialsystem
-
- Modell des materiellen Punktes
-
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
-
- einfache Maschinen.
-
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
-
- harmonische Welle
-
- Überlagerung von Wellen
-
- Akustik.
-
- Wärmelehre: Temperatur
-
- innere Energie
-
- Arbeit und Wärme
-
- Hauptsätze der Wärmelehre
-
- Gasgesetze
-
- Zustandsgleichung
-
- Wärmekraftmaschinen
-
- Hydro- und Aeromechanik
-
- Meteorologie.
-
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
-
- Ladung – Potential
-
- Strom – Spannung – Widerstand
-
- Ohm’sches Gesetz
-
- Kirchhoffsche Gesetze
-
- Leistung und Arbeit
-
- elektrisches Feld
-
- magnetisches Feld
-
- Wechselstrom
-
- elektrische Maschinen
-
- Messgeräte
-
- elektrische Leiter
-
- Halbleiter.
-
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
-
- Optik: geometrische Optik
-
- Wellenoptik
-
- Dualismus
-
- Teilchen – Welle
-
- optische Geräte
-
- physiologische Optik.
Adressen:
Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien
Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at
VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege
VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de
Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Gärtner und Floristen
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3650
Fax: + 43 (0)1 / 504 36 13
E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
Internet: http://www.gaertner-floristen.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 4 bis 8 Monate
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf GärtnerIn (Landw. Produktionsgartenbau) oder in den Lehrberufen Landschaftsgärtner bzw. Friedhofs- u. Ziergärtner (Handwerk der Gärtner)
- einschlägige berufliche Erfahrungen
- positives Aufnahmegespräch
Berechtigungen:
Vorbereitung auf die
- landwirtschaftliche Gärtner-Meisterprüfung (Schwerpunkt Baumschule - Nebenfach Gartengestaltung) und/oder
- gewerbliche Landschaftsgärtner-Meisterprüfung (Handwerk der Gärtner)
Info:
Dauer: für Fachschulabsolventinnen und -absolventen dauert die Meisterschule 4 Monate, für Berufsschulabsolventinnen und -absolventen 8 Monate.
Kosten: der Schulbesuch ist kostenlos; Kosten entstehen für Unterbringung und Verpflegung, Lern- und Arbeitsmittel und etwaige Exkursionen sowie Prüfungstaxen
Weitere Infos: http://www.gartenbauschule.at
Adressen:
Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois
Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
E-Mail: office@gartenbauschule.at
Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/
Schwerpunkte:
Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau - Floristik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular mit gesamt rd. 160-250 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr sowie
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (GärtnerInnen, Landschafts- und FriedhofsgärtnerInnen sowie ForstfacharbeiterInnen)
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind Sie in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen Sie die unternehmerischen Voraussetzungen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: für die praktische Fachausbildung: 80 LE, für den Gesamtkurs: 160-240 LE inkl. Selbststudium
Kosten: für die praktische Fachausbildung: rd. EUR 1.600,00; für den Gesamtkurs: rd. EUR 2.600,00 - EUR 3.500,00
Inhalte:
- Vermessen
- Erdarbeiten
- Pflanzarbeiten
- Rasenarbeiten
- gärtnerische Steinarbeiten – Anlegen von Wegen, Plätzen, Stufen und Mauern
- Baum- und Strauchpflege
- Fachrechnen – Fachzeichnen
- Pflanzenkunde – Pflanzenschutz
- Düngerlehre
- Bodenkunde
- Materialkunde
- Ökologie
- Beton
- Maschinenkunde
Adressen:
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ECTS-Punkte: 60
Voraussetzungen:
- Grundberufe der Pädagogik, des Sozialen, der Psychologie, der Medizin, der Biologie, sowie dem Gartenbau, wie zum Beispiel: Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeuten und Psychotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, und Altenpfleger*innen
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung mit pädagogischem, sozialem oder psychologischem Schwerpunkt: Pädagogen und Pädagoginnen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Kleinkind- und Hortpädagogen und -Pädagoginnen sowie Psychologen und Psychologinnen
- Personen aus den Grundberufen der Pädagogik, des Sozialen, der Psychologie, der Medizin, der Biologie, sowie dem Gartenbau, wie zum Beispiel: Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeuten*innen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen
- Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung mit pädagogischem, sozialem oder psychologischem Schwerpunkt: Pädagogen und Pädagoginnen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Kleinkind- und Hortpädagogen und -pädagoginnen, sowie Psychologen und Psychologinnen
Abschluss:
Akademischer Experte bzw. Akademische Expertin für Gartentherapie
Info:
Der Lehrgang wird von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik in Kooperation mit der Donau-Uni Krems angeboten.
Zielgruppen:
Inhalte:
Die Gartentherapie umfasst den zielgerichteten Einsatz der Natur zur Steigerung des psychischen und physischen Wohlbefindens der Menschen. Neben medizinischen Therapiegründen (z.B. Behinderungen, Demenz, Morbus Alzheimer) sind es zunehmend gesellschaftlich und sozial bedingte Krankheitsbilder (z.B. Depressionen, Traumatisierungen), die neben den klassischen Behandlungsmöglichkeiten den Einsatz neuer therapeutischer Strategien sinnvoll erscheinen lassen. (Quelle: Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik)
Weitere Infos: https://www.haup.ac.at/fortbildung/universitaetslehrgang-gartentherapie-garten-und-pflanzen-als-therapeutische-mittel/
Adressen:
Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
Angermayergasse 1
1130 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 877 22 66
Fax: +43 (0)1 / 877 23 61
E-Mail: info@haup.ac.at
Internet: https://www.haup.ac.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 4 Module
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Es sind keine Vorkenntnisse notwendig bzw.
- als GolfspierlerIn mindestens eine Vorgabe (Handicap) von 45
Abschluss:
nach Absolvierung der international anerkannten GreenkeeperInnen-Prüfung: Diplom
Info:
Hinweis: in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Fachschule in Warth/Niederösterreich (Greenkeeper Akademie)
Ausbildungsdauer: Einführungsmodul mit 39 LE sowie 3 weitere Module A, B und C mit je 132 LE/jeweils 3 Wochen. Zwischen den einzelnen Kursteilen ist je eine Saison „Praxis“ notwendig. Zusätzlich finden im Sommer auch die Sommerbildungstage statt, deren Teilnahme für die praktische Ausbildung verpflichtend ist.
Kosten: Einführungsmodul: EUR 370,00; die weiteren Module je EUR 1.500,00
Inhalte:
Diese Ausbildung beginnt mit dem Einführungskurs ins Greenkeeping, geht mit den drei aufeinander aufbauenden Modulen A, B und C weiter und endet nach Modul C mit einer kommissionellen Abschlussprüfung:
- fachgerechte Pflege von Golfplätzen
- Entwicklung und Bewirtschaftung von Golfplätzen
- Pflege von Sportanlagen
- Pflege von natürlichen Grünflächen
Adressen:
Bildungszentrum Warth-Aichhof / Landwirtschaftliche Fachschule Warth
Aichhof 1
2831 Warth
Tel.: +43 (0)2629 / 22 22 -0
Fax: +43 (0)2629 / 22 22 -52
E-Mail: bildungszentrum@lfs-warth.ac.at
Internet: https://www.lfs-warth.ac.at/
Schwerpunkte:
Landwirtschaftliche Fachschule:
- Ausbildung Metallbearbeitung
- Fachrichtung Landwirtschaft - Rinderzucht und Grünland
- Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement - Soziale Dienste (inkl. Kinderbetreuung)
Bauern- und Bäuerinnenschule
Imkerschule
Greenkeeper-Akademie
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 50 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Chemie 2 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Chemie 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Chemie 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 50 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Chemie 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Chemie 2 erwerben die TeilnehmerInnen auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Allgemeine Chemie:Bausteine der Materie (Aufbau der Atome und Moleküle, Arten der chemischen Bindung, Radioaktivität)
- Bedeutung des Periodensystems
- die drei klassischen Aggregatzustände
- Satz von Avogadro
- Molvolumen
- Avogadro-(Loschmidt-) Konstante
- allgemeine Gasgleichung
- chemische Reaktionen (Gleichungen, Stöchiometrie, Massenwirkungsgesetz, Prinzip von LeChatelier-Braun)
- Reaktionsgeschwindigkeit und Katalyse
- Lösungen
- Dissoziation und Assoziation
- Säuren, Basen und Salze
- pH-Wert
- Hydrolyse
- Elektrolyse
- Energieumsatz bei chemischen Reaktionen, Maßanalyse, Ionenreaktionen, Korrosion.
- Anorganische Chemie:Wasserstoff
- Sauerstoff
- Halogene
- weitere wichtige nicht-metallische Elemente und Metalle
- Verbindungen dieser Elemente
- Edelgase, Schwefel, Phosphor, Silizium, Metalle und deren Verbindungen.
- Organische Chemie: Sonderstellung des Kohlenstoffes
- ketten- und ringförmige Verbindungen
- Isomerie
- Kohlenwasserstoffe und ihre Derivate (funktionelle Gruppen)
- aromatische Verbindungen
- Erdöl
- Kunststoffe (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition)
- Nomenklatur, Heterozyklen, optische Aktivität, Waschmittel, Reaktionstypen
- Einführung in die Biochemie: Kohlenhydrate; Fette
- Aminosäuren
- Eiweißstoffe (Kolloide).
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien
Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at
VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege
VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de
Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
- Längen- und Zeitmessung.
- Mechanik: Inertialsystem
- Modell des materiellen Punktes
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
- einfache Maschinen.
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
- harmonische Welle
- Überlagerung von Wellen
- Akustik.
- Wärmelehre: Temperatur
- innere Energie
- Arbeit und Wärme
- Hauptsätze der Wärmelehre
- Gasgesetze
- Zustandsgleichung
- Wärmekraftmaschinen
- Hydro- und Aeromechanik
- Meteorologie.
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
- Ladung – Potential
- Strom – Spannung – Widerstand
- Ohm’sches Gesetz
- Kirchhoffsche Gesetze
- Leistung und Arbeit
- elektrisches Feld
- magnetisches Feld
- Wechselstrom
- elektrische Maschinen
- Messgeräte
- elektrische Leiter
- Halbleiter.
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
- Optik: geometrische Optik
- Wellenoptik
- Dualismus
- Teilchen – Welle
- optische Geräte
- physiologische Optik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
- Längen- und Zeitmessung.
- Mechanik: Inertialsystem
- Modell des materiellen Punktes
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
- einfache Maschinen.
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
- harmonische Welle
- Überlagerung von Wellen
- Akustik.
- Wärmelehre: Temperatur
- innere Energie
- Arbeit und Wärme
- Hauptsätze der Wärmelehre
- Gasgesetze
- Zustandsgleichung
- Wärmekraftmaschinen
- Hydro- und Aeromechanik
- Meteorologie.
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
- Ladung – Potential
- Strom – Spannung – Widerstand
- Ohm’sches Gesetz
- Kirchhoffsche Gesetze
- Leistung und Arbeit
- elektrisches Feld
- magnetisches Feld
- Wechselstrom
- elektrische Maschinen
- Messgeräte
- elektrische Leiter
- Halbleiter.
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
- Optik: geometrische Optik
- Wellenoptik
- Dualismus
- Teilchen – Welle
- optische Geräte
- physiologische Optik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
- Längen- und Zeitmessung.
- Mechanik: Inertialsystem
- Modell des materiellen Punktes
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
- einfache Maschinen.
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
- harmonische Welle
- Überlagerung von Wellen
- Akustik.
- Wärmelehre: Temperatur
- innere Energie
- Arbeit und Wärme
- Hauptsätze der Wärmelehre
- Gasgesetze
- Zustandsgleichung
- Wärmekraftmaschinen
- Hydro- und Aeromechanik
- Meteorologie.
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
- Ladung – Potential
- Strom – Spannung – Widerstand
- Ohm’sches Gesetz
- Kirchhoffsche Gesetze
- Leistung und Arbeit
- elektrisches Feld
- magnetisches Feld
- Wechselstrom
- elektrische Maschinen
- Messgeräte
- elektrische Leiter
- Halbleiter.
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
- Optik: geometrische Optik
- Wellenoptik
- Dualismus
- Teilchen – Welle
- optische Geräte
- physiologische Optik.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
- Längen- und Zeitmessung.
- Mechanik: Inertialsystem
- Modell des materiellen Punktes
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
- einfache Maschinen.
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
- harmonische Welle
- Überlagerung von Wellen
- Akustik.
- Wärmelehre: Temperatur
- innere Energie
- Arbeit und Wärme
- Hauptsätze der Wärmelehre
- Gasgesetze
- Zustandsgleichung
- Wärmekraftmaschinen
- Hydro- und Aeromechanik
- Meteorologie.
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
- Ladung – Potential
- Strom – Spannung – Widerstand
- Ohm’sches Gesetz
- Kirchhoffsche Gesetze
- Leistung und Arbeit
- elektrisches Feld
- magnetisches Feld
- Wechselstrom
- elektrische Maschinen
- Messgeräte
- elektrische Leiter
- Halbleiter.
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
- Optik: geometrische Optik
- Wellenoptik
- Dualismus
- Teilchen – Welle
- optische Geräte
- physiologische Optik.
Adressen:
Zentrum für Fernstudien Bregenz
Belruptstraße 10
6900 Bregenz
Tel.: +43 (0)5574 / 46 120 -12
Fax: +43 (0)5574 / 46 120 -17
E-Mail: zf-bregenz@jku.at
Internet: https://www.jku.at/fernstudien
Art: Lehrgang
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Mindestalter 20 Jahre
- Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
- Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
- Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.
Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
- Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
- Grundgrößen – abgeleitete Größen
- Längen- und Zeitmessung.
- Mechanik: Inertialsystem
- Modell des materiellen Punktes
- Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
- einfache Maschinen.
- Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
- harmonische Welle
- Überlagerung von Wellen
- Akustik.
- Wärmelehre: Temperatur
- innere Energie
- Arbeit und Wärme
- Hauptsätze der Wärmelehre
- Gasgesetze
- Zustandsgleichung
- Wärmekraftmaschinen
- Hydro- und Aeromechanik
- Meteorologie.
- Elektrizitätslehre: Elektrostatik
- Ladung – Potential
- Strom – Spannung – Widerstand
- Ohm’sches Gesetz
- Kirchhoffsche Gesetze
- Leistung und Arbeit
- elektrisches Feld
- magnetisches Feld
- Wechselstrom
- elektrische Maschinen
- Messgeräte
- elektrische Leiter
- Halbleiter.
- Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
- Optik: geometrische Optik
- Wellenoptik
- Dualismus
- Teilchen – Welle
- optische Geräte
- physiologische Optik.
Adressen:
Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien
Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at
VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege
VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien
Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de
Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Gärtner und Floristen
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3650
Fax: + 43 (0)1 / 504 36 13
E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
Internet: http://www.gaertner-floristen.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 4 bis 8 Monate
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf GärtnerIn (Landw. Produktionsgartenbau) oder in den Lehrberufen Landschaftsgärtner bzw. Friedhofs- u. Ziergärtner (Handwerk der Gärtner)
- einschlägige berufliche Erfahrungen
- positives Aufnahmegespräch
Berechtigungen:
Vorbereitung auf die
- landwirtschaftliche Gärtner-Meisterprüfung (Schwerpunkt Baumschule - Nebenfach Gartengestaltung) und/oder
- gewerbliche Landschaftsgärtner-Meisterprüfung (Handwerk der Gärtner)
Info:
Dauer: für Fachschulabsolventinnen und -absolventen dauert die Meisterschule 4 Monate, für Berufsschulabsolventinnen und -absolventen 8 Monate.
Kosten: der Schulbesuch ist kostenlos; Kosten entstehen für Unterbringung und Verpflegung, Lern- und Arbeitsmittel und etwaige Exkursionen sowie Prüfungstaxen
Weitere Infos: http://www.gartenbauschule.at
Adressen:
Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois
Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
E-Mail: office@gartenbauschule.at
Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/
Schwerpunkte:
Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau - Floristik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular mit gesamt rd. 160-250 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr sowie
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (GärtnerInnen, Landschafts- und FriedhofsgärtnerInnen sowie ForstfacharbeiterInnen)
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind Sie in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen Sie die unternehmerischen Voraussetzungen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: für die praktische Fachausbildung: 80 LE, für den Gesamtkurs: 160-240 LE inkl. Selbststudium
Kosten: für die praktische Fachausbildung: rd. EUR 1.600,00; für den Gesamtkurs: rd. EUR 2.600,00 - EUR 3.500,00
Inhalte:
- Vermessen
- Erdarbeiten
- Pflanzarbeiten
- Rasenarbeiten
- gärtnerische Steinarbeiten – Anlegen von Wegen, Plätzen, Stufen und Mauern
- Baum- und Strauchpflege
- Fachrechnen – Fachzeichnen
- Pflanzenkunde – Pflanzenschutz
- Düngerlehre
- Bodenkunde
- Materialkunde
- Ökologie
- Beton
- Maschinenkunde
Adressen:
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
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