Garten- und Grünflächengestaltung - Landschaftsgärtnerei (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Landschaftsgärtner*in (Garten- und Grünflächengestalter*in)

English: garden and park design specialising in landscape gardening (Garden and park designer specialising in landscape gardening)

Weiterbildung & Karriere

Garten- und Grünflächengestalter*innen - Landschaftsgärtnerei sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben einigen fachspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Garten- und Grünflächengestalter*innen, z. B. in Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Landschaftsgestaltung, Ökologie und Umweltschutz, vor allem auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themenbereiche an, z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Unternehmensführung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Viele Gartenbaubetriebe und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder zu neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten Saatgut-, Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit diverse Schulungen durchzuführen.

Darüber hinaus führen die Landesinnungen der Gärtner z. B. Baumschnittkurse oder Kurse über Rasen- und Bodenbearbeitung durch.
Die
Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern organisieren in Zusammenarbeit mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Bereiche und Betriebszweige im landwirtschaftlichen Bereich, die auch für den gewerblichen Garten- und Grünflächengestaltung interessant sein können, z. B. in Gartenbau oder Arbeits- und Betriebssicherheit.

Auch die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien führt im Rahmen der Schönbrunner Akademie Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus durch.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Lehranstalt) für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. in Landschaftsarchitektur oder Kulturtechnik).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterbildungsbereiche für Garten- und Grünflächengestalter*innen - Landschaftsgärtnerei sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • nachhaltige, ökologische Landschaftsgärtnerei
  • Biologie, Botanik, Pflanzenzucht
  • Gartenbautechnik, Kulturtechnik
  • Landschaftsgestaltung, Landschaftsarchitektur
  • Umweltschutz, Energie- und Ressourcenmanagement
  • Abfall- und Abwassermanagement
  • Umwelttechnik, Kulturtechnik
  • Maschinen und Geräte: Wartung, Reparatur
  • Betriebsmanagement, Gartenbau-Verwaltung
  • Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
  • E-Commerce, E-Business
  • Datensicherheit, Datenschutz
  • Buchhaltung, Kostenrechnung
  • Marketing, Direktmarketing
  • Fremdsprachen

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Qualitätsmanagement
  • Planung, Koordination, Organisation
  • bereichsübergreifendes Denken, Denken in Zusammenhängen
  • Termin- und Zeitmanagement
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • interkulturelle Kompetenzen
  • Kund*innen-, Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Garten- und Grünflächengestalter*innen - Landschaftsgärtnerei zu Teamleiter*innen, Gruppen- und Partieleiter*innen, Bereichsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf Park- und Landschaftsgestaltung, Grünflächengestaltung usw. und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Die selbstständige Berufsausübung ist bei Vorliegen der Meisterprüfung im Handwerk Gärtner möglich.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Garten- und Grünflächengestaltung - Landschaftsgärtnerei ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ECTS-Punkte: 60  

Voraussetzungen:

  • Grundberufe der Pädagogik, des Sozialen, der Psychologie, der Medizin, der Biologie, sowie dem Gartenbau, wie zum Beispiel: Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeuten und Psychotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, und Altenpfleger*innen
  • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung mit pädagogischem, sozialem oder psychologischem Schwerpunkt: Pädagogen und Pädagoginnen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Kleinkind- und Hortpädagogen und -Pädagoginnen sowie Psychologen und Psychologinnen
    • Abschluss:

      Akademischer Experte bzw. Akademische Expertin für Gartentherapie

      Info:

      Der Lehrgang wird von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik in Kooperation mit der Donau-Uni Krems angeboten.

      Zielgruppen:

      • Personen aus den Grundberufen der Pädagogik, des Sozialen, der Psychologie, der Medizin, der Biologie, sowie dem Gartenbau, wie zum Beispiel: Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeuten*innen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen
      • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung mit pädagogischem, sozialem oder psychologischem Schwerpunkt: Pädagogen und Pädagoginnen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Kleinkind- und Hortpädagogen und -pädagoginnen, sowie Psychologen und Psychologinnen

      Inhalte:
      Die Gartentherapie umfasst den zielgerichteten Einsatz der Natur zur Steigerung des psychischen und physischen Wohlbefindens der Menschen. Neben medizinischen Therapiegründen (z.B. Behinderungen, Demenz, Morbus Alzheimer) sind es zunehmend gesellschaftlich und sozial bedingte Krankheitsbilder (z.B. Depressionen, Traumatisierungen), die neben den klassischen Behandlungsmöglichkeiten den Einsatz neuer therapeutischer Strategien sinnvoll erscheinen lassen. (Quelle: Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik)

      Weitere Infos: https://www.haup.ac.at/fortbildung/universitaetslehrgang-gartentherapie-garten-und-pflanzen-als-therapeutische-mittel/

      Adressen:

      Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
      Angermayergasse 1
      1130 Wien

      Tel.: +43 (0)1 / 877 22 66
      Fax: +43 (0)1 / 877 23 61
      E-Mail: info@haup.ac.at
      Internet: https://www.haup.ac.at/

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 4 Module

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Es sind keine Vorkenntnisse notwendig bzw.
  • als GolfspierlerIn mindestens eine Vorgabe (Handicap) von 45

Abschluss:

nach Absolvierung der international anerkannten GreenkeeperInnen-Prüfung: Diplom

Info:

Hinweis: in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Fachschule in Warth/Niederösterreich (Greenkeeper Akademie)

Ausbildungsdauer: Einführungsmodul mit 39 LE sowie 3 weitere Module A, B und C mit je 132 LE/jeweils 3 Wochen. Zwischen den einzelnen Kursteilen ist je eine Saison „Praxis“ notwendig. Zusätzlich finden im Sommer auch die Sommerbildungstage statt, deren Teilnahme für die praktische Ausbildung verpflichtend ist.

Kosten: Einführungsmodul: EUR 370,00; die weiteren Module je EUR 1.500,00

Inhalte:
Diese Ausbildung beginnt mit dem Einführungskurs ins Greenkeeping, geht mit den drei aufeinander aufbauenden Modulen A, B und C weiter und endet nach Modul C mit einer kommissionellen Abschlussprüfung:

  • fachgerechte Pflege von Golfplätzen
  • Entwicklung und Bewirtschaftung von Golfplätzen
  • Pflege von Sportanlagen
  • Pflege von natürlichen Grünflächen

Adressen:

Bildungszentrum Warth-Aichhof / Landwirtschaftliche Fachschule Warth
Aichhof 1
2831 Warth

Tel.: +43 (0)2629 / 22 22 -0
Fax: +43 (0)2629 / 22 22 -52
E-Mail: bildungszentrum@lfs-warth.ac.at
Internet: https://www.lfs-warth.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Ausbildung Metallbearbeitung
  • Fachrichtung Landwirtschaft - Rinderzucht und Grünland
  • Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement - Soziale Dienste (inkl. Kinderbetreuung)
  • Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe im ländlichen Raum (mit Betriebs- und Haushaltsmanagement, inkl. Kinderbetreuung)
  • Bauern- und Bäuerinnenschule

    Imkerschule

    Greenkeeper-Akademie


    WIFI Wien
    Währinger Gürtel 97
    1180 Wien

    Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
    Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
    E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
    Internet: https://www.wifiwien.at/

    Art: Lehrgang

    Dauer: Je nach Anbieter zwischen 50 und 60 Stunden

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 20 Jahre
    • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
    • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
    • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

    Abschluss:

    Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Chemie 2 der Studienberechtigungsprüfung

    Berechtigungen:

    Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

    Info:

    Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Chemie 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

    Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

    Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

    Dauer: In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Chemie 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 50 und 60 Stunden.

    Die Teilprüfung aus Chemie 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

    Inhalte:
    Im Vorbereitungslehrgang Chemie 2 erwerben die TeilnehmerInnen auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

    • Allgemeine Chemie:Bausteine der Materie (Aufbau der Atome und Moleküle, Arten der chemischen Bindung, Radioaktivität)
    • Bedeutung des Periodensystems
    • die drei klassischen Aggregatzustände
    • Satz von Avogadro
    • Molvolumen
    • Avogadro-(Loschmidt-) Konstante
    • allgemeine Gasgleichung
    • chemische Reaktionen (Gleichungen, Stöchiometrie, Massenwirkungsgesetz, Prinzip von LeChatelier-Braun)
    • Reaktionsgeschwindigkeit und Katalyse
    • Lösungen
    • Dissoziation und Assoziation
    • Säuren, Basen und Salze
    • pH-Wert
    • Hydrolyse
    • Elektrolyse
    • Energieumsatz bei chemischen Reaktionen, Maßanalyse, Ionenreaktionen, Korrosion.
    • Anorganische Chemie:Wasserstoff
    • Sauerstoff
    • Halogene
    • weitere wichtige nicht-metallische Elemente und Metalle
    • Verbindungen dieser Elemente
    • Edelgase, Schwefel, Phosphor, Silizium, Metalle und deren Verbindungen.
    • Organische Chemie: Sonderstellung des Kohlenstoffes
    • ketten- und ringförmige Verbindungen
    • Isomerie
    • Kohlenwasserstoffe und ihre Derivate (funktionelle Gruppen)
    • aromatische Verbindungen
    • Erdöl
    • Kunststoffe (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition)
    • Nomenklatur, Heterozyklen, optische Aktivität, Waschmittel, Reaktionstypen
    • Einführung in die Biochemie: Kohlenhydrate; Fette
    • Aminosäuren
    • Eiweißstoffe (Kolloide).

    Adressen:

    BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
    Raimundstraße 3
    4021 Linz

    Tel.: +43 (0)810 / 004 005
    Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
    E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
    Internet: https://www.bfi-ooe.at

    Maturaschule Dr. Roland GmbH
    Neubaugasse 43
    1070 Wien

    Tel.: +43 (0)1 523 14 88
    Fax: +43 (0)1 523 12 45
    E-Mail: info@roland.at
    Internet: https://www.roland.at

    VHS polycollege Siebenbrunnengasse
    Siebenbrunnengasse 37
    1050 Wien

    Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
    Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
    E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
    Internet: http://www.vhs.at/polycollege

    VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
    Lustkandlgasse 50
    1090 Wien

    Tel.: +43 (0)1 893 00 83
    Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
    E-Mail: info@vhs.at
    Internet: https://www.vhs.at/de

    Schwerpunkte:
    Verschiedene Standorte

    Art: Lehrgang

    Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 20 Jahre
    • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
    • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
    • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

    Abschluss:

    Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

    Berechtigungen:

    Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

    Info:

    Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

    Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

    Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

    Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

    Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

    Inhalte:
    Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

    • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
    • Grundgrößen – abgeleitete Größen
    • Längen- und Zeitmessung.
    • Mechanik: Inertialsystem
    • Modell des materiellen Punktes
    • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
    • einfache Maschinen.
    • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
    • harmonische Welle
    • Überlagerung von Wellen
    • Akustik.
    • Wärmelehre: Temperatur
    • innere Energie
    • Arbeit und Wärme
    • Hauptsätze der Wärmelehre
    • Gasgesetze
    • Zustandsgleichung
    • Wärmekraftmaschinen
    • Hydro- und Aeromechanik
    • Meteorologie.
    • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
    • Ladung – Potential
    • Strom – Spannung – Widerstand
    • Ohm’sches Gesetz
    • Kirchhoffsche Gesetze
    • Leistung und Arbeit
    • elektrisches Feld
    • magnetisches Feld
    • Wechselstrom
    • elektrische Maschinen
    • Messgeräte
    • elektrische Leiter
    • Halbleiter.
    • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
    • Optik: geometrische Optik
    • Wellenoptik
    • Dualismus
    • Teilchen – Welle
    • optische Geräte
    • physiologische Optik.

    Adressen:

    BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
    Raimundstraße 3
    4021 Linz

    Tel.: +43 (0)810 / 004 005
    Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
    E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
    Internet: https://www.bfi-ooe.at

    Universität Linz - Johannes Kepler Universität
    Altenbergerstr. 69
    4040 Linz - Auhof

    Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
    Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
    E-Mail: bdr@jku.at
    Internet: https://www.jku.at/

    Art: Lehrgang

    Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 20 Jahre
    • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
    • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
    • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

    Abschluss:

    Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

    Berechtigungen:

    Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

    Info:

    Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

    Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

    Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

    Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

    Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

    Inhalte:
    Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

    • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
    • Grundgrößen – abgeleitete Größen
    • Längen- und Zeitmessung.
    • Mechanik: Inertialsystem
    • Modell des materiellen Punktes
    • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
    • einfache Maschinen.
    • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
    • harmonische Welle
    • Überlagerung von Wellen
    • Akustik.
    • Wärmelehre: Temperatur
    • innere Energie
    • Arbeit und Wärme
    • Hauptsätze der Wärmelehre
    • Gasgesetze
    • Zustandsgleichung
    • Wärmekraftmaschinen
    • Hydro- und Aeromechanik
    • Meteorologie.
    • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
    • Ladung – Potential
    • Strom – Spannung – Widerstand
    • Ohm’sches Gesetz
    • Kirchhoffsche Gesetze
    • Leistung und Arbeit
    • elektrisches Feld
    • magnetisches Feld
    • Wechselstrom
    • elektrische Maschinen
    • Messgeräte
    • elektrische Leiter
    • Halbleiter.
    • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
    • Optik: geometrische Optik
    • Wellenoptik
    • Dualismus
    • Teilchen – Welle
    • optische Geräte
    • physiologische Optik.

    Adressen:

    BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
    Schillerstraße 30
    5020 Salzburg

    Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
    Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
    E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
    Internet: https://www.bfi-sbg.at/

    Art: Lehrgang

    Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 20 Jahre
    • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
    • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
    • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

    Abschluss:

    Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

    Berechtigungen:

    Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

    Info:

    Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

    Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

    Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

    Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

    Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

    Inhalte:
    Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

    • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
    • Grundgrößen – abgeleitete Größen
    • Längen- und Zeitmessung.
    • Mechanik: Inertialsystem
    • Modell des materiellen Punktes
    • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
    • einfache Maschinen.
    • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
    • harmonische Welle
    • Überlagerung von Wellen
    • Akustik.
    • Wärmelehre: Temperatur
    • innere Energie
    • Arbeit und Wärme
    • Hauptsätze der Wärmelehre
    • Gasgesetze
    • Zustandsgleichung
    • Wärmekraftmaschinen
    • Hydro- und Aeromechanik
    • Meteorologie.
    • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
    • Ladung – Potential
    • Strom – Spannung – Widerstand
    • Ohm’sches Gesetz
    • Kirchhoffsche Gesetze
    • Leistung und Arbeit
    • elektrisches Feld
    • magnetisches Feld
    • Wechselstrom
    • elektrische Maschinen
    • Messgeräte
    • elektrische Leiter
    • Halbleiter.
    • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
    • Optik: geometrische Optik
    • Wellenoptik
    • Dualismus
    • Teilchen – Welle
    • optische Geräte
    • physiologische Optik.

    Adressen:

    BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
    Ing.-Etzel-Straße 7
    6010 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
    Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
    E-Mail: info@bfi-tirol.at
    Internet: https://www.bfi.tirol/

    Art: Lehrgang

    Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 20 Jahre
    • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
    • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
    • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

    Abschluss:

    Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

    Berechtigungen:

    Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

    Info:

    Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

    Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

    Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

    Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

    Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

    Inhalte:
    Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

    • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
    • Grundgrößen – abgeleitete Größen
    • Längen- und Zeitmessung.
    • Mechanik: Inertialsystem
    • Modell des materiellen Punktes
    • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
    • einfache Maschinen.
    • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
    • harmonische Welle
    • Überlagerung von Wellen
    • Akustik.
    • Wärmelehre: Temperatur
    • innere Energie
    • Arbeit und Wärme
    • Hauptsätze der Wärmelehre
    • Gasgesetze
    • Zustandsgleichung
    • Wärmekraftmaschinen
    • Hydro- und Aeromechanik
    • Meteorologie.
    • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
    • Ladung – Potential
    • Strom – Spannung – Widerstand
    • Ohm’sches Gesetz
    • Kirchhoffsche Gesetze
    • Leistung und Arbeit
    • elektrisches Feld
    • magnetisches Feld
    • Wechselstrom
    • elektrische Maschinen
    • Messgeräte
    • elektrische Leiter
    • Halbleiter.
    • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
    • Optik: geometrische Optik
    • Wellenoptik
    • Dualismus
    • Teilchen – Welle
    • optische Geräte
    • physiologische Optik.

    Adressen:

    Zentrum für Fernstudien Bregenz
    Belruptstraße 10
    6900 Bregenz

    Tel.: +43 (0)5574 / 46 120 -12
    Fax: +43 (0)5574 / 46 120 -17
    E-Mail: zf-bregenz@jku.at
    Internet: https://www.jku.at/fernstudien

    Art: Lehrgang

    Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 20 Jahre
    • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
    • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
    • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

    Abschluss:

    Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

    Berechtigungen:

    Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

    Info:

    Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

    Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

    Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

    Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

    Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

    Inhalte:
    Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

    • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
    • Grundgrößen – abgeleitete Größen
    • Längen- und Zeitmessung.
    • Mechanik: Inertialsystem
    • Modell des materiellen Punktes
    • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
    • einfache Maschinen.
    • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
    • harmonische Welle
    • Überlagerung von Wellen
    • Akustik.
    • Wärmelehre: Temperatur
    • innere Energie
    • Arbeit und Wärme
    • Hauptsätze der Wärmelehre
    • Gasgesetze
    • Zustandsgleichung
    • Wärmekraftmaschinen
    • Hydro- und Aeromechanik
    • Meteorologie.
    • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
    • Ladung – Potential
    • Strom – Spannung – Widerstand
    • Ohm’sches Gesetz
    • Kirchhoffsche Gesetze
    • Leistung und Arbeit
    • elektrisches Feld
    • magnetisches Feld
    • Wechselstrom
    • elektrische Maschinen
    • Messgeräte
    • elektrische Leiter
    • Halbleiter.
    • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
    • Optik: geometrische Optik
    • Wellenoptik
    • Dualismus
    • Teilchen – Welle
    • optische Geräte
    • physiologische Optik.

    Adressen:

    Maturaschule Dr. Roland GmbH
    Neubaugasse 43
    1070 Wien

    Tel.: +43 (0)1 523 14 88
    Fax: +43 (0)1 523 12 45
    E-Mail: info@roland.at
    Internet: https://www.roland.at

    VHS polycollege Siebenbrunnengasse
    Siebenbrunnengasse 37
    1050 Wien

    Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
    Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
    E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
    Internet: http://www.vhs.at/polycollege

    VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
    Lustkandlgasse 50
    1090 Wien

    Tel.: +43 (0)1 893 00 83
    Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
    E-Mail: info@vhs.at
    Internet: https://www.vhs.at/de

    Schwerpunkte:
    Verschiedene Standorte

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

    Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
    E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
    Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
    Koschutastraße 3
    9020 Klagenfurt

    Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
    E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
    Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
    Landsbergerstraße 1
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
    E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
    Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
    Wiener Straße 150
    4024 Linz

    Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
    Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
    E-Mail: pruefungen@wkooe.at
    Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
    Faberstraße 18
    5027 Salzburg

    Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
    E-Mail: bildungspolitik@wks.at
    Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
    Körblergasse 111-113
    8021 Graz

    Tel.: +43 (0)316 601 -352
    E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
    Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
    Egger-Lienz-Straße 118
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
    E-Mail: pruefung@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol-pruefung.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
    Bahnhofstraße 24
    6850 Dornbirn

    Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
    E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
    Internet: http://wko.at/vlbg/mp

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Bundesinnung der Gärtner und Floristen
    Wiedner Hauptstraße 63
    1045 Wien

    Tel.: +43 (0)5 90 900 -3650
    Fax: + 43 (0)1 / 504 36 13
    E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
    Internet: http://www.gaertner-floristen.at

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
    Rudolf-Sallinger-Platz 1
    1030 Wien

    Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
    E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
    Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 4 bis 8 Monate

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf GärtnerIn (Landw. Produktionsgartenbau) oder in den Lehrberufen Landschaftsgärtner bzw. Friedhofs- u. Ziergärtner (Handwerk der Gärtner)
    • einschlägige berufliche Erfahrungen
    • positives Aufnahmegespräch

    Berechtigungen:

    Vorbereitung auf die

    • landwirtschaftliche Gärtner-Meisterprüfung (Schwerpunkt Baumschule - Nebenfach Gartengestaltung) und/oder
    • gewerbliche Landschaftsgärtner-Meisterprüfung (Handwerk der Gärtner)

    Info:

    Dauer: für Fachschulabsolventinnen und -absolventen dauert die Meisterschule 4 Monate, für Berufsschulabsolventinnen und -absolventen 8 Monate.

    Kosten: der Schulbesuch ist kostenlos; Kosten entstehen für Unterbringung und Verpflegung, Lern- und Arbeitsmittel und etwaige Exkursionen sowie Prüfungstaxen

    Weitere Infos: http://www.gartenbauschule.at

    Adressen:

    Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
    Am Rosenhügel 15
    3550 Langenlois

    Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
    Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
    E-Mail: office@gartenbauschule.at
    Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/

    Schwerpunkte:

    Gartenbauschule:
    Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau - Floristik


    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular mit gesamt rd. 160-250 Lehreinheiten

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr sowie
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (GärtnerInnen, Landschafts- und FriedhofsgärtnerInnen sowie ForstfacharbeiterInnen)

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind Sie in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen Sie die unternehmerischen Voraussetzungen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: für die praktische Fachausbildung: 80 LE, für den Gesamtkurs: 160-240 LE inkl. Selbststudium

    Kosten: für die praktische Fachausbildung: rd. EUR 1.600,00; für den Gesamtkurs: rd. EUR 2.600,00 - EUR 3.500,00

    Inhalte:

    • Vermessen
    • Erdarbeiten
    • Pflanzarbeiten
    • Rasenarbeiten
    • gärtnerische Steinarbeiten – Anlegen von Wegen, Plätzen, Stufen und Mauern
    • Baum- und Strauchpflege
    • Fachrechnen – Fachzeichnen
    • Pflanzenkunde – Pflanzenschutz
    • Düngerlehre
    • Bodenkunde
    • Materialkunde
    • Ökologie
    • Beton
    • Maschinenkunde

    Adressen:

    WIFI Niederösterreich
    Mariazeller Straße 97
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
    Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
    E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
    Internet: https://www.noe.wifi.at/

    WIFI Oberösterreich
    Wiener Straße 150
    4021 Linz

    Tel.: +43 (0)5 7000 -77
    Fax: +43 (0)5 7000 -7609
    E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
    Internet: http://www.wifi-ooe.at

    WIFI Tirol
    Egger-Lienz-Straße 116
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
    Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
    E-Mail: info@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol.wifi.at

    WIFI Wien
    Währinger Gürtel 97
    1180 Wien

    Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
    Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
    E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
    Internet: https://www.wifiwien.at/