Fleischverkauf (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Meat sales (Meat trader)

Ausbildung

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Lebensmittelhandel, Lebensmittelkunde
  • Fleisch- und Wurstwaren (Warenkunde)
  • fachgerechte Kühlung und Lagerung
  • Maschinen- und Gerätekunde
  • Buchhaltung, Lagerhaltung, Kostenrechnung
  • Verkaufsraum- und Vitrinengestaltung
  • Fleisch- und Wurstwaren aufschneiden und anrichten
  • Aufstriche mischen, Wurstplatten belegen
  • Fleisch- und Wurstwarenverkauf
  • Snacks und Imbisse (wie z. B. Wurst- und Leberkäsesemmeln) verkaufen
  • Kundinnen- und Kundenberatung und -betreuung
  • Hygiene, Sauberkeit und Desinfizieren

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Fleischverkauf
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Fleischverkäuferin" bzw."Fleischverkäufer" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, auf der Verkaufsfläche, in Kühlräumen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Fachberufsschule Klagenfurt 1
Wulfengasse 24
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)463 / 316 41 -12
Fax: +43 (0)463 / 316 41 -797
E-Mail: Klagenfurt_1@bs.ksn.at
Internet: https://www.fbs-klagenfurt1.at/

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Fleischverkauf
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Fleischverkäuferin" bzw."Fleischverkäufer" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, auf der Verkaufsfläche, in Kühlräumen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Geras - Standort Hollabrunn
Sonnleitenweg 2b
2020 Hollabrunn

Tel.: +43 (0)2952 / 24 92 -0
Fax: +43 (0)2952 / 24 92 -31
E-Mail: office@lbshollabrunn.ac.at
Internet: http://lbshollabrunn.ac.at/

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Fleischverkauf
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Fleischverkäuferin" bzw."Fleischverkäufer" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, auf der Verkaufsfläche, in Kühlräumen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Berufsschule Linz 10
Glimpfingerstraße 8d
4020 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -236600
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -236699
E-Mail: bs-linz10.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-linz10.ac.at

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Fleischverkauf
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Fleischverkäuferin" bzw."Fleischverkäufer" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, auf der Verkaufsfläche, in Kühlräumen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule 2 Salzburg
Makartkai 1
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 432 151
Fax: +43 (0)662 / 432 151 -1205
E-Mail: sekretariat@lbs2.salzburg.at
Internet: https://www.lbs2.salzburg.at

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Fleischverkauf
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Fleischverkäuferin" bzw."Fleischverkäufer" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, auf der Verkaufsfläche, in Kühlräumen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Feldkirch
Rebberggasse 32
6800 Feldkirch

Tel.: +43 (0)5522 / 720 29
Fax: +43 (0)5522 / 720 29 -7
E-Mail: sekretariat@lbsfe1.snv.at
Internet: https://lbsfe1.snv.at/

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Fleischverkauf
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Fleischverkäuferin" bzw."Fleischverkäufer" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, auf der Verkaufsfläche, in Kühlräumen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Berufsschule für Lebensmittel, Touristik und Zahntechnik
Längenfeldgasse 13-15
1120 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95341
Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995340
E-Mail: direktion@bsltz.at
Internet: https://bsltz.at/

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung