Etui- und Kassettenerzeuger*in

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe/Handwerke:
- Handwerk der Buchbinder
- Handwerk der Kartonagewarenerzeugung

Information zu REGLEMENTIERTEN HANDWERKEN UND GEWERBEN: Die Zulassungsbedingungen für reglementierte Handwerke und Gewerbe sind bundesgesetzlich geregelt, siehe hierzu die jeweils angegebenen Bundesgesetzblätter:

BGBl. Nr. II 34/2003. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das verbundene Handwerk der Buchbinder, der Etui- und Kassettenerzeugung und der Kartonagewarenerzeugung,
einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich

Information/Kontakt: Mit der GewONov 2002 wurde die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe in den Aufgabenbereich der Fachorganisationen der WKÖ übertragen, Kontakt siehe unter Wirtschaftskammer Österreich.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte: