Etui- und Kassettenerzeuger*in

Weiterbildung & Karriere

Beschäftigungsmöglichkeiten für Etui- und Kassettenerzeuger*innen bieten Klein- und Mittelbetriebe des Gewerbes oder Betriebe der Verpackungsmittelindustrie, die Abteilungen für Etui- und Kassettenerzeugung haben.

Als Weiterbildungsmöglichkeiten für Etui- und Kassettenerzeuger*innen kommen Kurse für Buchbinder*innen und andere Papier verarbeitende Berufe in Frage, die vom Berufsförderungsinstitut (bfi) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) abgehalten werden, z. B.:

  • Fachkurse über Bucheinbände (z. B. Lederbandrestaurierung und Papierrestaurieren)
  • Fachkurse über Vergolden
  • Kurse über die Oberflächenbehandlung von Holz, über Holzeinlegearbeiten (Intarsien) und über Umweltschutzfragen in der Holzbearbeitung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk BuchbinderIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BuchbinderIn

Info:

Das Handwerk BuchbinderIn ist mit den Handwerken Etui- und Kassettenerzeugung und Kartonagewarenerzeugung verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk BuchbinderIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BuchbinderIn

Info:

Das Handwerk BuchbinderIn ist mit den Handwerken Etui- und Kassettenerzeugung und Kartonagewarenerzeugung verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk BuchbinderIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BuchbinderIn

Info:

Das Handwerk BuchbinderIn ist mit den Handwerken Etui- und Kassettenerzeugung und Kartonagewarenerzeugung verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk BuchbinderIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BuchbinderIn

Info:

Das Handwerk BuchbinderIn ist mit den Handwerken Etui- und Kassettenerzeugung und Kartonagewarenerzeugung verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk BuchbinderIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BuchbinderIn

Info:

Das Handwerk BuchbinderIn ist mit den Handwerken Etui- und Kassettenerzeugung und Kartonagewarenerzeugung verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk BuchbinderIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BuchbinderIn

Info:

Das Handwerk BuchbinderIn ist mit den Handwerken Etui- und Kassettenerzeugung und Kartonagewarenerzeugung verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk BuchbinderIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BuchbinderIn

Info:

Das Handwerk BuchbinderIn ist mit den Handwerken Etui- und Kassettenerzeugung und Kartonagewarenerzeugung verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk BuchbinderIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BuchbinderIn

Info:

Das Handwerk BuchbinderIn ist mit den Handwerken Etui- und Kassettenerzeugung und Kartonagewarenerzeugung verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk BuchbinderIn

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BuchbinderIn

Info:

Das Handwerk BuchbinderIn ist mit den Handwerken Etui- und Kassettenerzeugung und Kartonagewarenerzeugung verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Adressen:

Bundesinnung der Kunsthandwerke
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3270
Fax: +43 (0)5 90 900 -118353
E-Mail: diekunsthandwerke@wko.at
Internet: http://wko.at/diekunsthandwerke

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Etui- und Kassettenerzeugung

Info:

Das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung ist ein mit den Handwerken BuchbinderIn und Kartonagewarenerzeugung verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Quelle/Information: Wirtschaftskammer Österreich / Bildung und WIFI / Prüfungen / Meister- und Befähigungsprüfungen

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Etui- und Kassettenerzeugung

Info:

Das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung ist ein mit den Handwerken BuchbinderIn und Kartonagewarenerzeugung verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Quelle/Information: Wirtschaftskammer Österreich / Bildung und WIFI / Prüfungen / Meister- und Befähigungsprüfungen

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Etui- und Kassettenerzeugung

Info:

Das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung ist ein mit den Handwerken BuchbinderIn und Kartonagewarenerzeugung verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Quelle/Information: Wirtschaftskammer Österreich / Bildung und WIFI / Prüfungen / Meister- und Befähigungsprüfungen

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Etui- und Kassettenerzeugung

Info:

Das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung ist ein mit den Handwerken BuchbinderIn und Kartonagewarenerzeugung verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Quelle/Information: Wirtschaftskammer Österreich / Bildung und WIFI / Prüfungen / Meister- und Befähigungsprüfungen

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Etui- und Kassettenerzeugung

Info:

Das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung ist ein mit den Handwerken BuchbinderIn und Kartonagewarenerzeugung verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Quelle/Information: Wirtschaftskammer Österreich / Bildung und WIFI / Prüfungen / Meister- und Befähigungsprüfungen

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Etui- und Kassettenerzeugung

Info:

Das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung ist ein mit den Handwerken BuchbinderIn und Kartonagewarenerzeugung verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Quelle/Information: Wirtschaftskammer Österreich / Bildung und WIFI / Prüfungen / Meister- und Befähigungsprüfungen

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Etui- und Kassettenerzeugung

Info:

Das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung ist ein mit den Handwerken BuchbinderIn und Kartonagewarenerzeugung verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Quelle/Information: Wirtschaftskammer Österreich / Bildung und WIFI / Prüfungen / Meister- und Befähigungsprüfungen

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Etui- und Kassettenerzeugung

Info:

Das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung ist ein mit den Handwerken BuchbinderIn und Kartonagewarenerzeugung verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Quelle/Information: Wirtschaftskammer Österreich / Bildung und WIFI / Prüfungen / Meister- und Befähigungsprüfungen

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Etui- und Kassettenerzeugung

Info:

Das Handwerk der Etui- und Kassettenerzeugung ist ein mit den Handwerken BuchbinderIn und Kartonagewarenerzeugung verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Quelle/Information: Wirtschaftskammer Österreich / Bildung und WIFI / Prüfungen / Meister- und Befähigungsprüfungen

Adressen:

Bundesinnung der Kunsthandwerke
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3270
Fax: +43 (0)5 90 900 -118353
E-Mail: diekunsthandwerke@wko.at
Internet: http://wko.at/diekunsthandwerke

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung