Elementarpädagoge / Elementarpädagogin

Andere Bezeichnung(en):
Dipl. Kindergartenpädagoge/-pädagogin, Kindergartenpädagoge/-pädagogin, Kindergärtner*in, Kleinkindpädagoge/-pädagogin

Selbstständigkeit

Eine selbstständige Berufsausübung als Elementarpädagoge/Elementarpädagogin ist über die Gründung eines privaten Kindergartens möglich, in dem der*die Pädagoge/Pädagogin die Leitung selbst übernimmt.

Hinweis: Die Errichtung von Kindergärten unterliegt Landesrecht, die jeweiligen Vorschriften können daher in einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich sein.

Gründung eines privaten Kindergartens:
Prinzipiell gilt:

  • jede*r österreichische Staatsbürger*in oder StaatsangehörigeR eines anderen EWR-Mitgliedstaates,
  • jede gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft,
  • und jede sonstige juristische Person mit Sitz im Inland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, deren vertretungsbefugte Organe die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, oder Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sind
ist berechtigt einen Kindergarten zu errichten.


Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Errichtung rechtzeitig (NÖ z. B. drei Monate vor geplanter Inbetriebnahme) bei der zuständigen Landesregierung eingebracht wird und von dieser genehmigt wird. Für die Genehmigung ist u. a. erforderlich,
a) dass geeignete Räumlichkeiten vorliegen (geeignete bestehende Räumlichkeiten bzw. geeigneter Bauplatz und Bauplan für Neubau)
b) dass geeignetes Kindergartenpersonal (Leiter*in, Kindergartenpädagog*innen, Kinderbetreuer*innen und nach Erfordernis Sonderkindergartenpädagog*innen, Stützkräfte etc.) angestellt und nachgewiesen wird.
Die/der Kindergartenleiter*in muss Kindergartenpägagoge/Kindergartenpädagogin sein.


Für den/die Leiter*in des Kindergartens gelten folgende Voraussetzungen (Unterschiede nach Bundesländern möglich):

  • Befähigungsnachweis als Kindergartenpädagogin/Kindergartenpädagoge (z. B. Diplomprüfungszeugnis)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedslandes)
  • Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis
  • Berufserfahrung als Kindergartenpädagoge/Kindergartenpädagogin: je nach Größe des Kindergartens 2 Jahre (bei eingruppigen Kindergärten) bis 3 Jahre (bei mehrgruppigen Kindergärten)
  • Nachweis des Besuches eines Kindergartenleiter*innenkurses.