Compositing Artist (m./w./d.)

Andere Bezeichnung(en):

Compositor (m./w./d.), Digital Matte Painter (m./w./d.), Roto Artist (m./w./d.), Visual Effects Artist (m./w./d.), Lighting Artist (m./w./d.)

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit zur selbstständigen Berufsausübung ist insbesondere gegeben durch:

a) Freies Gewerbe:

  • Erzeugung von Filmmaterial
  • Technischer Transfer (Entwickeln, Kopieren und Überspielen) und Synchronisation audiovisueller Produktionen, Überspielen auf Trägermaterial jeder Art sowie Be- und Nachbearbeitung und digitale Bild- und Tongestaltung für Bewegtbild
  • Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik

Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


b) freier Beruf als Künstler*in

Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, Musiker*in, Schriftsteller*in und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessenvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. Künstler*in, Schriftsteller*in, Journalist*in, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Mit Ausnahme der freien Berufe (und neuen Selbstständigen) sowie der Landwirtschaft brauchst du für jede Tätigkeit, die du selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst eine Gewerbeberechtigung. Diese erhältst du durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte: