Amtsgehilfe / Amtsgehilfin

Andere Bezeichnung(en):
Amtshilfe (m./w./d.), Kanzleibedienster/Kanzleibedienstete, Amtswart*in

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt betriebs- bzw. amtsintern nach einem vorangegangenen Aufnahmegespräch.

Voraussetzung hierfür ist die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes, der Abschluss der Pflichtschule und ein Mindestalter von 18 Jahren. Bewerber*innen, die über kaufmännische Grundkenntnisse verfügen, werden bei der Einstellung bevorzugt. Zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen in Lehrgängen und Kursen (z. B. Verwaltungsakademie des Bundes).

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Allgemeine Verwaltung
  • betriebliche Abteilungen
  • Postdienst
  • kartei- und Archivwesen
  • Dokumentation
  • Rezeption, Portierdienst
  • betriebliche Software, EDV, Internet