Zweiradtechniker*in

Andere Bezeichnung(en):
Zweiradmechaniker*in, Fahrradmechaniker*in, Motorradtechniker*in

Weiterbildung & Karriere

Zweiradtechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Aufgrund der voranschreitenden Entwicklung im Bereich der Fahrrad- und Motorradtechnik ist eine ständige berufliche Weiterentwicklung und Fortbildung erforderlich.

Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Zweiradtechniker*innen:

  • Neue Produkte und Technologien
  • e-Mobility: Elektromotoren, Speichertechnologien, Akkus
  • Neue Werkstoffe und Materialien
  • Qualitätsmanagement
  • Wartung und Reparatur
  • Kund*innenservice

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 220-576 LE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • facheinschlägige Praxis von 1,5-2 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Seminarbestätigung bzw. Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, zur Lehrabschlussprüfung anzutreten; bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung.

Info:

Kosten: ca. EUR 2.500,00 - EUR 5.700,00

Dauer: 220-576 LE, verteilt auf einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 2 Jahren

Inhalte, u. a.:

Die Ausbildungsinhalte und der Umfang der Inhalte sind abhängig vom Anbieter und variieren zum Teil erheblich.

  • angewandte Mathematik (Berechnungen in Mechanik, Motortechnik, Elektronik und KFZ-Elektrik)
  • Fachzeichnen
  • mechanische Technologie und KFZ-Technik (Motortechnik, Kraftübertragung, Fahrwerk und Karosserie, Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik, Diagnose)
  • Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und einfache Diagnosen an Personenkraftwagen
  • Erlernen der fachgerechten Anwendung von Messtechnik und den Aufbau von elektronischen Schaltungen/Geräten

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Mattighofen
Moosstraße 8
5230 Mattighofen

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7742 / 80 018 -3044
E-Mail: service.braunau@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 220-576 LE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • facheinschlägige Praxis von 1,5-2 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Seminarbestätigung bzw. Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, zur Lehrabschlussprüfung anzutreten; bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung.

Info:

Kosten: ca. EUR 2.500,00 - EUR 5.700,00

Dauer: 220-576 LE, verteilt auf einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 2 Jahren

Inhalte, u. a.:

Die Ausbildungsinhalte und der Umfang der Inhalte sind abhängig vom Anbieter und variieren zum Teil erheblich.

  • angewandte Mathematik (Berechnungen in Mechanik, Motortechnik, Elektronik und KFZ-Elektrik)
  • Fachzeichnen
  • mechanische Technologie und KFZ-Technik (Motortechnik, Kraftübertragung, Fahrwerk und Karosserie, Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik, Diagnose)
  • Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und einfache Diagnosen an Personenkraftwagen
  • Erlernen der fachgerechten Anwendung von Messtechnik und den Aufbau von elektronischen Schaltungen/Geräten

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Steiermark - Bildungszentrum Weiz
Franz-Pichler-Straße 28
8160 Weiz

Tel.: +43 05 7270 DW 3300
Fax: +43 05 7270 DW 3399
E-Mail: weiz@bfi-stmk.at
Internet: https://www.bfi-stmk.at/kontakt/bildungszentrum-weiz.html

Schwerpunkte:

Lehrlingsausbildung - Technik - Energie- und Umwelttechnik - Lehre mit Matura | Berufsreifeprüfung - Persönlichkeitsbildung | Wirtschaft & Management - Sprachen - EDV


Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 220-576 LE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • facheinschlägige Praxis von 1,5-2 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Seminarbestätigung bzw. Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, zur Lehrabschlussprüfung anzutreten; bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung.

Info:

Kosten: ca. EUR 2.500,00 - EUR 5.700,00

Dauer: 220-576 LE, verteilt auf einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 2 Jahren

Inhalte, u. a.:

Die Ausbildungsinhalte und der Umfang der Inhalte sind abhängig vom Anbieter und variieren zum Teil erheblich.

  • angewandte Mathematik (Berechnungen in Mechanik, Motortechnik, Elektronik und KFZ-Elektrik)
  • Fachzeichnen
  • mechanische Technologie und KFZ-Technik (Motortechnik, Kraftübertragung, Fahrwerk und Karosserie, Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik, Diagnose)
  • Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und einfache Diagnosen an Personenkraftwagen
  • Erlernen der fachgerechten Anwendung von Messtechnik und den Aufbau von elektronischen Schaltungen/Geräten

Adressen:

WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 220-576 LE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • facheinschlägige Praxis von 1,5-2 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Seminarbestätigung bzw. Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, zur Lehrabschlussprüfung anzutreten; bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung.

Info:

Kosten: ca. EUR 2.500,00 - EUR 5.700,00

Dauer: 220-576 LE, verteilt auf einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 2 Jahren

Inhalte, u. a.:

Die Ausbildungsinhalte und der Umfang der Inhalte sind abhängig vom Anbieter und variieren zum Teil erheblich.

  • angewandte Mathematik (Berechnungen in Mechanik, Motortechnik, Elektronik und KFZ-Elektrik)
  • Fachzeichnen
  • mechanische Technologie und KFZ-Technik (Motortechnik, Kraftübertragung, Fahrwerk und Karosserie, Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik, Diagnose)
  • Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und einfache Diagnosen an Personenkraftwagen
  • Erlernen der fachgerechten Anwendung von Messtechnik und den Aufbau von elektronischen Schaltungen/Geräten

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Schwerpunkte:

Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung


KUS - Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen
Hütteldorfer Straße 7-17
1150 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 89 00 254 -620
Fax: +43 (0)1 525 25 -77355
E-Mail: complete@kusonline.at
Internet: https://www.lehre-fertig.at

Schwerpunkte:

Der Verein dient allen Bestrebungen im Sinne einer Jugendpflege bzw. Jugendfürsorge, des Körpersports, der Schul- und Volksbildung, der Erziehung für Jugendliche, insbesondere der Wiener Berufsschüler*innen während ihrer Lehrausbildungszeit.


WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Bundesinnung der Fahrzeugtechnik
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -129
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: kfztechniker@bigr2.at
Internet: http://www.fahrzeugtechniker.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Steyr
Tomitzstraße 6
4400 Steyr

Tel.: +43 (0) 810 / 004 005
Fax: +43 (0) 732 / 69 22 -5216
E-Mail: service.steyr@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Logistik


Technisch-Gewerbliche Abendschule für Berufstätige des BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 883 081 - 320
Fax: +43 (0)662 / 883 232
E-Mail: info@bfi-sbg.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/schulen-am-bfi/technisch-gewerbliche-abendschule

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Technisch-gewerbliche Abendschule des Berufsförderungsinstituts Wien (TGA des BFI Wien)
Plößlgasse 13
1041 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 505 35 50 -13002
Fax: +43 (0)1 / 505 10 88
E-Mail: office@tga-wien.at
Internet: https://www.bfi.wien/ueber-uns/organisation/abteilungen/tga/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik


Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 220-576 LE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • facheinschlägige Praxis von 1,5-2 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Seminarbestätigung bzw. Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, zur Lehrabschlussprüfung anzutreten; bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung.

Info:

Kosten: ca. EUR 2.500,00 - EUR 5.700,00

Dauer: 220-576 LE, verteilt auf einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 2 Jahren

Inhalte, u. a.:

Die Ausbildungsinhalte und der Umfang der Inhalte sind abhängig vom Anbieter und variieren zum Teil erheblich.

  • angewandte Mathematik (Berechnungen in Mechanik, Motortechnik, Elektronik und KFZ-Elektrik)
  • Fachzeichnen
  • mechanische Technologie und KFZ-Technik (Motortechnik, Kraftübertragung, Fahrwerk und Karosserie, Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik, Diagnose)
  • Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und einfache Diagnosen an Personenkraftwagen
  • Erlernen der fachgerechten Anwendung von Messtechnik und den Aufbau von elektronischen Schaltungen/Geräten

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Mattighofen
Moosstraße 8
5230 Mattighofen

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7742 / 80 018 -3044
E-Mail: service.braunau@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 220-576 LE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • facheinschlägige Praxis von 1,5-2 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Seminarbestätigung bzw. Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, zur Lehrabschlussprüfung anzutreten; bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung.

Info:

Kosten: ca. EUR 2.500,00 - EUR 5.700,00

Dauer: 220-576 LE, verteilt auf einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 2 Jahren

Inhalte, u. a.:

Die Ausbildungsinhalte und der Umfang der Inhalte sind abhängig vom Anbieter und variieren zum Teil erheblich.

  • angewandte Mathematik (Berechnungen in Mechanik, Motortechnik, Elektronik und KFZ-Elektrik)
  • Fachzeichnen
  • mechanische Technologie und KFZ-Technik (Motortechnik, Kraftübertragung, Fahrwerk und Karosserie, Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik, Diagnose)
  • Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und einfache Diagnosen an Personenkraftwagen
  • Erlernen der fachgerechten Anwendung von Messtechnik und den Aufbau von elektronischen Schaltungen/Geräten

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Steiermark - Bildungszentrum Weiz
Franz-Pichler-Straße 28
8160 Weiz

Tel.: +43 05 7270 DW 3300
Fax: +43 05 7270 DW 3399
E-Mail: weiz@bfi-stmk.at
Internet: https://www.bfi-stmk.at/kontakt/bildungszentrum-weiz.html

Schwerpunkte:

Lehrlingsausbildung - Technik - Energie- und Umwelttechnik - Lehre mit Matura | Berufsreifeprüfung - Persönlichkeitsbildung | Wirtschaft & Management - Sprachen - EDV


Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 220-576 LE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • facheinschlägige Praxis von 1,5-2 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Seminarbestätigung bzw. Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, zur Lehrabschlussprüfung anzutreten; bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung.

Info:

Kosten: ca. EUR 2.500,00 - EUR 5.700,00

Dauer: 220-576 LE, verteilt auf einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 2 Jahren

Inhalte, u. a.:

Die Ausbildungsinhalte und der Umfang der Inhalte sind abhängig vom Anbieter und variieren zum Teil erheblich.

  • angewandte Mathematik (Berechnungen in Mechanik, Motortechnik, Elektronik und KFZ-Elektrik)
  • Fachzeichnen
  • mechanische Technologie und KFZ-Technik (Motortechnik, Kraftübertragung, Fahrwerk und Karosserie, Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik, Diagnose)
  • Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und einfache Diagnosen an Personenkraftwagen
  • Erlernen der fachgerechten Anwendung von Messtechnik und den Aufbau von elektronischen Schaltungen/Geräten

Adressen:

WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 220-576 LE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • facheinschlägige Praxis von 1,5-2 Jahren bzw. im Umfang der halben Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Seminarbestätigung bzw. Zeugnis

Berechtigungen:

Die Absolvent*innen des Lehrgangs erwerben die Voraussetzungen, zur Lehrabschlussprüfung anzutreten; bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung.

Info:

Kosten: ca. EUR 2.500,00 - EUR 5.700,00

Dauer: 220-576 LE, verteilt auf einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu 2 Jahren

Inhalte, u. a.:

Die Ausbildungsinhalte und der Umfang der Inhalte sind abhängig vom Anbieter und variieren zum Teil erheblich.

  • angewandte Mathematik (Berechnungen in Mechanik, Motortechnik, Elektronik und KFZ-Elektrik)
  • Fachzeichnen
  • mechanische Technologie und KFZ-Technik (Motortechnik, Kraftübertragung, Fahrwerk und Karosserie, Kraftfahrzeugelektrik und -elektronik, Diagnose)
  • Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten und einfache Diagnosen an Personenkraftwagen
  • Erlernen der fachgerechten Anwendung von Messtechnik und den Aufbau von elektronischen Schaltungen/Geräten

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Schwerpunkte:

Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung


KUS - Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen
Hütteldorfer Straße 7-17
1150 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 89 00 254 -620
Fax: +43 (0)1 525 25 -77355
E-Mail: complete@kusonline.at
Internet: https://www.lehre-fertig.at

Schwerpunkte:

Der Verein dient allen Bestrebungen im Sinne einer Jugendpflege bzw. Jugendfürsorge, des Körpersports, der Schul- und Volksbildung, der Erziehung für Jugendliche, insbesondere der Wiener Berufsschüler*innen während ihrer Lehrausbildungszeit.


WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kraftfahrzeugtechnik

Info:

Das Handwerk der Kraftfahrzeugtechnik ist mit dem Handwerk Karosseriebau- und KarosserielackiertechnikerIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Bundesinnung der Fahrzeugtechnik
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -129
Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
E-Mail: kfztechniker@bigr2.at
Internet: http://www.fahrzeugtechniker.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Steyr
Tomitzstraße 6
4400 Steyr

Tel.: +43 (0) 810 / 004 005
Fax: +43 (0) 732 / 69 22 -5216
E-Mail: service.steyr@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Automatisierungstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Logistik


Technisch-Gewerbliche Abendschule für Berufstätige des BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 883 081 - 320
Fax: +43 (0)662 / 883 232
E-Mail: info@bfi-sbg.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/schulen-am-bfi/technisch-gewerbliche-abendschule

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik


Technisch-gewerbliche Abendschule des Berufsförderungsinstituts Wien (TGA des BFI Wien)
Plößlgasse 13
1041 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 505 35 50 -13002
Fax: +43 (0)1 / 505 10 88
E-Mail: office@tga-wien.at
Internet: https://www.bfi.wien/ueber-uns/organisation/abteilungen/tga/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Kraftfahrzeugtechnik