Zoofachhändler*in
Selbstständigkeit
Der Zoofachhandel ist ein freies Gewerbe. Sollen jedoch auch Lebend-Tiere verkauft werden, ist (laut Tierhaltungs-Gewerbeverordnung, BGBl. II Nr. 487/2004) der Lehrgang Tierhaltung und Tierschutz zu besuchen und eine abschließende Prüfung zu bestehen. Außerdem muss eine mindestens einjährige Tätigkeit im Umgang mit Tieren nachgewiesen werden können. Nähere Informationen zu Prüfung, Lehrgang und rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf den Seiten des Zoofachhandels (WKO) und des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:
Freie Gewerbe:
- Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe
- Erzeugung von Futtermitteln
- Ausbildung, Betreuung, Pflege und Vermietung von Tieren sowie die Beratung hinsichtlich artgerechter Haltung und Ernährung von Tieren mit Ausnahme der den Tierärzten vorbehaltenen diagnostischen und therapeutischen Tätigkeiten
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.