Die Ausbildung der Zollwache gliedert sich in eine Grundausbildung und eine Funktionsausbildung im Rahmen des Ausbildungsangebots der Finanzverwaltung. Die konkrete Ausbildung richtet sich nach der Vorqualifikation (Pflichtschule, Lehre, Matura, Akadmischer Abschluss) sowie dem geplanten Einsatzbereich.
Die Grundausbildung umfasst wechselnde Theorie- und Praxisphasen und dauert bis zur Dienstprüfung ca. 24 Monate. Ausbildungsorte sind die Bundesfinanzakademie in Wien und der Arbeitsplatz an den jeweiligen Einsatzorten (Zollämter, Flughäfen, Zollfahndung, Finanzämter ...).
An die Grundausbildung schließt die Funktionsausbildung im konkreten Tätigkeitsbereich an. Auch diese Funktionsausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Teile.
Nähere Informationen siehe Bundesfinanzakademie.
Einen Zugang zur Zollwache und Zollfahndung bietet beispielsweise auch die Ausbildung im Lehrberuf Steuerassistenz (siehe Steuerassistenz (Lehrberuf)).
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- öffentliche Verwaltung
- Zolldienst
- Steuerrecht, Handelsrecht
- Zollrecht, Zolltarife
- Handelsrecht
- Zollabwicklung
- Vollstreckungswesen, Zwangsvollstreckung
- Abrechnung, Kassenwesen
- Betriebsprüfung
- Frachtabfertigung