Zahnärztlicher Assistent / Zahnärztliche Assistentin
Andere Bezeichnung(en):
Zahnarztassistent*in, Zahnarzthelfer*in, Zahnärztliche Ordinationshilfe, Diplomierter Zahnärztlicher Assistent/Diplomierte Zahnärztliche Assistentin
English: Dentist assistant, Dentist's assistant
Ausbildung
Die Ausbildung zum/zur Zahnärztlichen Assistent*in wurde mit 1. Jän. 2013 neu geregelt. Sie umfasst eine 3jährige duale Ausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Dienstverhältnisses mit einem/einer niedergelassenen Fachärzt*in für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Zahnärzt*in und Dentist*in und umfasst mindestens 3000 Stunden, die theoretische Ausbildung im Ausmaß von mind. 600 Stunden erfolgt in Lehrgängen anerkannter Ausbildungseinrichtungen während der Dienstzeit und bei Fortbestand des Gehaltsanspruchs.
Die Lehrgänge werden in der Regel von den Landeszahnärztekammern organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den/die Dienstgeber*in bei der zuständigen Landeszahnärztekammer.
Aufnahmebedingungen: Zeugnis über die positive Erfüllung der Schulpflicht und Aufrechtes Dienstverhältnis mit einemZahnarzt/einer Zahnärztin
Abschluss: Prüfung, Zeugnis, das zur Ausübung des Berufs "Geprüfter Zahnärztlicher Assistent/Geprüfte Zahnärztliche Assistentin" berechtigt
Möglichkeit zur Weiterbildung zur Prophylaxeassistenz (mind. 64 Stunden Theorie und 80 Stunden Praxis).
Seit Juni 2009 besteht außerdem die Möglichkeit einer dreijährigen Lehrausbildung zum/zur Zahnärztlichen Fachassistent*in (siehe Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf)).
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 72/2012
- Vorliegen eines Dienstverhältnisses einschließlich Einverständniserklärung des/der Dienstgebers/-in für die Aufnahme in den Lehrgang
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
Abschluss:
kommissionelle Abschlussprüfung zur/zum Zahnärztlichen AssistentIn
Info:
Die Ausbildung wird in Schulen oder Lehrgängen über die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber
Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang7einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieterüber einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden)
Kosten: Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich und müssen vom Dienstgeber getragen werden.
Ausbildungsinhalte:
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts
- Erste Hilfe und Arbeitsschutz
- Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie
- Pathologie des stomatognathen Systems
- Kieferorthopädie
- Parodontologie und Prophylaxe
- Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz
- Physik und Biochemie
- Einführung in die Pharmakologie
- Berufskunde und Berufsethik
- Angewandte Psychologie und Kommunikation
- Administration und Organisation (Rechnungswesen, Schriftverkehr und Praxisorganisation, Abrechnung mit Sozialversicherung)
- Röntgen und Strahlenschutz
- Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde
- Konservierende Zahnheilkunde
- Prothetische Zahnheilkunde
- Zahnärztliche Chirurgie
- Praktische Übungen: Prothetische Zahnheilkunde, Prophylaxe
Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)
Adressen:
Landeszahnärztekammer für Burgenland – Bgld. Fortbildungsakademie Dental
Schloss Jormannsdorf 1
7431 Bad Tatzmannsdorf
Tel.: +43 (0)676 843 79 52 00
Fax: +43 (0)5 05 11 -7003
E-Mail: praxis-beratung@gmx.at
Internet: https://bgld.zahnaerztekammer.at/burgenland/assistenz
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 72/2012
- Vorliegen eines Dienstverhältnisses einschließlich Einverständniserklärung des/der Dienstgebers/-in für die Aufnahme in den Lehrgang
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
Abschluss:
kommissionelle Abschlussprüfung zur/zum Zahnärztlichen AssistentIn
Info:
Die Ausbildung wird in Schulen oder Lehrgängen über die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber
Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang7einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieterüber einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden)
Kosten: Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich und müssen vom Dienstgeber getragen werden.
Ausbildungsinhalte:
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts
- Erste Hilfe und Arbeitsschutz
- Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie
- Pathologie des stomatognathen Systems
- Kieferorthopädie
- Parodontologie und Prophylaxe
- Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz
- Physik und Biochemie
- Einführung in die Pharmakologie
- Berufskunde und Berufsethik
- Angewandte Psychologie und Kommunikation
- Administration und Organisation (Rechnungswesen, Schriftverkehr und Praxisorganisation, Abrechnung mit Sozialversicherung)
- Röntgen und Strahlenschutz
- Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde
- Konservierende Zahnheilkunde
- Prothetische Zahnheilkunde
- Zahnärztliche Chirurgie
- Praktische Übungen: Prothetische Zahnheilkunde, Prophylaxe
Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)
Adressen:
Akademie für Zahnärztliche Assistenz Kärnten
Neuer Platz 7/1
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 05 11 -9021
Fax: +43 (0)5 05 11 -9023
E-Mail: office@ktn.zahnaerztekammer.at
Internet: http://ktn.zahnaerztekammer.at/assistenz
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 72/2012
- Vorliegen eines Dienstverhältnisses einschließlich Einverständniserklärung des/der Dienstgebers/-in für die Aufnahme in den Lehrgang
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
Abschluss:
kommissionelle Abschlussprüfung zur/zum Zahnärztlichen AssistentIn
Info:
Die Ausbildung wird in Schulen oder Lehrgängen über die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber
Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang7einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieterüber einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden)
Kosten: Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich und müssen vom Dienstgeber getragen werden.
Ausbildungsinhalte:
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts
- Erste Hilfe und Arbeitsschutz
- Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie
- Pathologie des stomatognathen Systems
- Kieferorthopädie
- Parodontologie und Prophylaxe
- Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz
- Physik und Biochemie
- Einführung in die Pharmakologie
- Berufskunde und Berufsethik
- Angewandte Psychologie und Kommunikation
- Administration und Organisation (Rechnungswesen, Schriftverkehr und Praxisorganisation, Abrechnung mit Sozialversicherung)
- Röntgen und Strahlenschutz
- Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde
- Konservierende Zahnheilkunde
- Prothetische Zahnheilkunde
- Zahnärztliche Chirurgie
- Praktische Übungen: Prothetische Zahnheilkunde, Prophylaxe
Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)
Adressen:
NÖ Fortbildungsakademie der LZÄK für Niederösterreich
Kremser Straße 20
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)5 05 11 -3100
Fax: +43 (0)5 05 11 -3109
E-Mail: office@noe.zahnaerztekammer.at
Internet: http://noe.zahnaerztekammer.at/assistenz
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 72/2012
- Vorliegen eines Dienstverhältnisses einschließlich Einverständniserklärung des/der Dienstgebers/-in für die Aufnahme in den Lehrgang
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
Abschluss:
kommissionelle Abschlussprüfung zur/zum Zahnärztlichen AssistentIn
Info:
Die Ausbildung wird in Schulen oder Lehrgängen über die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber
Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang7einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieterüber einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden)
Kosten: Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich und müssen vom Dienstgeber getragen werden.
Ausbildungsinhalte:
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts
- Erste Hilfe und Arbeitsschutz
- Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie
- Pathologie des stomatognathen Systems
- Kieferorthopädie
- Parodontologie und Prophylaxe
- Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz
- Physik und Biochemie
- Einführung in die Pharmakologie
- Berufskunde und Berufsethik
- Angewandte Psychologie und Kommunikation
- Administration und Organisation (Rechnungswesen, Schriftverkehr und Praxisorganisation, Abrechnung mit Sozialversicherung)
- Röntgen und Strahlenschutz
- Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde
- Konservierende Zahnheilkunde
- Prothetische Zahnheilkunde
- Zahnärztliche Chirurgie
- Praktische Übungen: Prothetische Zahnheilkunde, Prophylaxe
Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)
Adressen:
FAZ - Fortbildungsakademie Zahn
Garnisonstrasse 7/1
4017 Linz
Tel.: +43 (0)5 05 11 - 4020
E-Mail: faz@ooe.zahnaerztekammer.at
Internet: http://www.fortbildungsakademie-zahn.at
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 72/2012
- Vorliegen eines Dienstverhältnisses einschließlich Einverständniserklärung des/der Dienstgebers/-in für die Aufnahme in den Lehrgang
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
Abschluss:
kommissionelle Abschlussprüfung zur/zum Zahnärztlichen AssistentIn
Info:
Die Ausbildung wird in Schulen oder Lehrgängen über die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber
Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang7einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieterüber einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden)
Kosten: Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich und müssen vom Dienstgeber getragen werden.
Ausbildungsinhalte:
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts
- Erste Hilfe und Arbeitsschutz
- Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie
- Pathologie des stomatognathen Systems
- Kieferorthopädie
- Parodontologie und Prophylaxe
- Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz
- Physik und Biochemie
- Einführung in die Pharmakologie
- Berufskunde und Berufsethik
- Angewandte Psychologie und Kommunikation
- Administration und Organisation (Rechnungswesen, Schriftverkehr und Praxisorganisation, Abrechnung mit Sozialversicherung)
- Röntgen und Strahlenschutz
- Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde
- Konservierende Zahnheilkunde
- Prothetische Zahnheilkunde
- Zahnärztliche Chirurgie
- Praktische Übungen: Prothetische Zahnheilkunde, Prophylaxe
Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)
Adressen:
Schule für zahnärztliche Assistenz - Salzburger Fortbildungsakademie
Rochusgasse 4
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)5 05 11 -5021
Fax: +43 (0)5 05 11 –5025
E-Mail: office@sbg.zahnaerztekammer.at
Internet: http://www.salzburger-fortbildungsakademie.at
Schwerpunkte:
Ausbildungsort: Krankenpflegeschule der Landeskrankenanstalten Salzburg
Salzachgässchen 2a, 5020 Salzburg
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 72/2012
- Vorliegen eines Dienstverhältnisses einschließlich Einverständniserklärung des/der Dienstgebers/-in für die Aufnahme in den Lehrgang
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
Abschluss:
kommissionelle Abschlussprüfung zur/zum Zahnärztlichen AssistentIn
Info:
Die Ausbildung wird in Schulen oder Lehrgängen über die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber
Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang7einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieterüber einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden)
Kosten: Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich und müssen vom Dienstgeber getragen werden.
Ausbildungsinhalte:
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts
- Erste Hilfe und Arbeitsschutz
- Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie
- Pathologie des stomatognathen Systems
- Kieferorthopädie
- Parodontologie und Prophylaxe
- Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz
- Physik und Biochemie
- Einführung in die Pharmakologie
- Berufskunde und Berufsethik
- Angewandte Psychologie und Kommunikation
- Administration und Organisation (Rechnungswesen, Schriftverkehr und Praxisorganisation, Abrechnung mit Sozialversicherung)
- Röntgen und Strahlenschutz
- Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde
- Konservierende Zahnheilkunde
- Prothetische Zahnheilkunde
- Zahnärztliche Chirurgie
- Praktische Übungen: Prothetische Zahnheilkunde, Prophylaxe
Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)
Adressen:
Akademie für zahnärztliche Assistenz Steiermark
Kaisersfeldgasse 29/2
8010 Graz
Tel.: +43 (0)5 05 11 -8020
Fax: +43 (0)5 05 11 -8080
E-Mail: office@stmk.zahnaerztekammer.at
Internet: http://stmk.zahnaerztekammer.at
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 72/2012
- Vorliegen eines Dienstverhältnisses einschließlich Einverständniserklärung des/der Dienstgebers/-in für die Aufnahme in den Lehrgang
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
Abschluss:
kommissionelle Abschlussprüfung zur/zum Zahnärztlichen AssistentIn
Info:
Die Ausbildung wird in Schulen oder Lehrgängen über die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber
Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang7einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieterüber einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden)
Kosten: Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich und müssen vom Dienstgeber getragen werden.
Ausbildungsinhalte:
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts
- Erste Hilfe und Arbeitsschutz
- Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie
- Pathologie des stomatognathen Systems
- Kieferorthopädie
- Parodontologie und Prophylaxe
- Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz
- Physik und Biochemie
- Einführung in die Pharmakologie
- Berufskunde und Berufsethik
- Angewandte Psychologie und Kommunikation
- Administration und Organisation (Rechnungswesen, Schriftverkehr und Praxisorganisation, Abrechnung mit Sozialversicherung)
- Röntgen und Strahlenschutz
- Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde
- Konservierende Zahnheilkunde
- Prothetische Zahnheilkunde
- Zahnärztliche Chirurgie
- Praktische Übungen: Prothetische Zahnheilkunde, Prophylaxe
Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)
Adressen:
Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH - Innsbruck
Innrain 98
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 5322 -0
Fax: +43 (0)512 5322 -75200
E-Mail: info@azw.ac.at
Internet: https://www.azw.ac.at
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 72/2012
- Vorliegen eines Dienstverhältnisses einschließlich Einverständniserklärung des/der Dienstgebers/-in für die Aufnahme in den Lehrgang
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
Abschluss:
kommissionelle Abschlussprüfung zur/zum Zahnärztlichen AssistentIn
Info:
Die Ausbildung wird in Schulen oder Lehrgängen über die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber
Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang7einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieterüber einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden)
Kosten: Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich und müssen vom Dienstgeber getragen werden.
Ausbildungsinhalte:
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts
- Erste Hilfe und Arbeitsschutz
- Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie
- Pathologie des stomatognathen Systems
- Kieferorthopädie
- Parodontologie und Prophylaxe
- Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz
- Physik und Biochemie
- Einführung in die Pharmakologie
- Berufskunde und Berufsethik
- Angewandte Psychologie und Kommunikation
- Administration und Organisation (Rechnungswesen, Schriftverkehr und Praxisorganisation, Abrechnung mit Sozialversicherung)
- Röntgen und Strahlenschutz
- Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde
- Konservierende Zahnheilkunde
- Prothetische Zahnheilkunde
- Zahnärztliche Chirurgie
- Praktische Übungen: Prothetische Zahnheilkunde, Prophylaxe
Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)
Adressen:
Landeszahnärztekammer für Vorarlberg – Ländle ZAss
Rösslepark 1
6800 Feldkirch
Tel.: +43 (0)5 05 11 –6800
Fax: +43 (0)5 05 11 –6804
E-Mail: office@vlbg.zahnaerztekammer.at
Internet: https://avz.or.at/zass
Art: Lehrgang
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
Voraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 72/2012
- Vorliegen eines Dienstverhältnisses einschließlich Einverständniserklärung des/der Dienstgebers/-in für die Aufnahme in den Lehrgang
- die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung
- die zur Berufsausübung erforderliche Vertrauenswürdigkeit
Abschluss:
kommissionelle Abschlussprüfung zur/zum Zahnärztlichen AssistentIn
Info:
Die Ausbildung wird in Schulen oder Lehrgängen über die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber
Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang7einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieterüber einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden)
Kosten: Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich und müssen vom Dienstgeber getragen werden.
Ausbildungsinhalte:
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts
- Erste Hilfe und Arbeitsschutz
- Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie
- Pathologie des stomatognathen Systems
- Kieferorthopädie
- Parodontologie und Prophylaxe
- Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz
- Physik und Biochemie
- Einführung in die Pharmakologie
- Berufskunde und Berufsethik
- Angewandte Psychologie und Kommunikation
- Administration und Organisation (Rechnungswesen, Schriftverkehr und Praxisorganisation, Abrechnung mit Sozialversicherung)
- Röntgen und Strahlenschutz
- Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde
- Konservierende Zahnheilkunde
- Prothetische Zahnheilkunde
- Zahnärztliche Chirurgie
- Praktische Übungen: Prothetische Zahnheilkunde, Prophylaxe
Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)
Adressen:
ZAFI Zahnärztliches Fortbildungsinstitut der Landeszahnärztekammer für Wien
Gumpendorfer Straße 83/4
1060 Wien
Tel.: +43 (0)1 597 33 57 -12
Fax: +43 (0)1 597 33 57 -13
E-Mail: schramm@zafi.at
Internet: https://www.zafi.at/
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