Wertpapierhändler*in

Andere Bezeichnung(en):
Börsenhändler*in, Börsenmakler*in, Broker (m./w./d.)

Selbstständigkeit

Wertpapierhändler*innen gehen ihrer Arbeit in der Regel im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses nach. Eine selbstständige Berufsausübung ist aber durchaus denkbar. Je nach konkretem Tägigkeitsfeld insbesondere aber bei Handel mit dem Vermögen Dritter, sind diverse Gesetze und Richtlinien (Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG), Bankenwesengesetz (BWG)) zu beachten.

Je nach Umfang der gewünschten Tätigkeit ist entweder:

  • eine Konzession für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, geregelt im Wertpapieraufsichtgesetzt (WAG)
  • oder eine Bankkonzession (Legalkonzession), gemäß dem Bankwesengesetz (BWG), erforderlich.

Anträge auf Erteilung der jeweiligen Konzession sind bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) einzubringen. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der österreichischen Finanzmarktaufsicht.


Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung z. B. durch:

Reglementierte Gewerbe - Rechtskraftgewerbe:

  • Gewerbliche Vermögensberatung (Beratung bei Aufbau und Erhalt von Vermögen und der Finanzierung unter Einschluss insbesondere der Vermittlung von Veranlagungen, Investitionen, Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Finanzierungen), BGBl. II Nr. 88/2012
  • Wertpapierberatung, BGBl II Nr. 88/2012

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.
Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte: