Werkstofftechniker*in

Andere Bezeichnung(en):
Werkstoffingenieur*in, Werkstoffwissenschafter*in

Weiterbildung & Karriere

Werkstofftechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Aufgrund der schnell voranschreitenden Entwicklung im Bereich der Verbund- und Werkstofftechnik ist eine ständige berufliche Weiterentwicklung und Fortbildung erforderlich.

Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Werkstofftechniker*innen:
- Fertigungstechnik
- Automatisierungstechnik
- Qualitätssicherung
- Recyclingtechnik
- Umweltschutz
- nachhaltige und resourcenschonende Produktionsverfahren
- Projektmanagement

Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Kirchdorf/Krems
Brunnenweg 1-3
4560 Kirchdorf/Krems

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7582 / 610 62
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 / 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 / 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bau- und Landmaschinentechnik und Mechatronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Installations- und Gebäudetechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Metall- und Stahlbautechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Veranstaltungs- und Eventtechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Vöcklabruck
Robert-Kunz-Straße 9
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0)5 70 00 -5860
Fax: +43 (0)5 70 00 -5859
E-Mail: voecklabruck@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Vorarlberg - Dornbirn
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -0
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: hagspiel.remo@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Kirchdorf/Krems
Brunnenweg 1-3
4560 Kirchdorf/Krems

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7582 / 610 62
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 / 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 / 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bau- und Landmaschinentechnik und Mechatronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Installations- und Gebäudetechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Metall- und Stahlbautechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Veranstaltungs- und Eventtechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Vöcklabruck
Robert-Kunz-Straße 9
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0)5 70 00 -5860
Fax: +43 (0)5 70 00 -5859
E-Mail: voecklabruck@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Vorarlberg - Dornbirn
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -0
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: hagspiel.remo@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie

Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik


Art: Fachhochschullehrgang

Dauer: 3 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

facheinschlägige berufliche Qualifikationen, Berufserfahrung

Abschluss: Zertifikat

Weitere Infos: https://www.fh-krems.ac.at/

Adressen:

Fachhochschule Krems - IMC
Piaristengasse 1
3500 Krems

Tel.: +43 (0)2732 / 802-0
Fax: +43 (0)2732 / 802-4
E-Mail: office@imc-krems.ac.at
Internet: https://www.fh-krems.ac.at/

Art: Universitätsstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Master of Science (MSc, Dipl.-Ing., DI)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Montanuniversität Leoben
Franz Josef-Straße 18
8700 Leoben

Tel.: +43 (0)3842 / 402-0
Fax: +43 (0)3842 / 402-7702
E-Mail: office@unileoben.ac.at
Internet: https://www.unileoben.ac.at/

NAWI Graz - Kooperation der Universität Graz und der TU Graz in den Naturwissenschaften
Münzgrabenstraße 12/2
8010 Graz

Tel.: +43 (0)664 / 963 2204
Fax: +43 (0)664 / 963 2209
E-Mail: info@nawigraz.at
Internet: http://www.nawigraz.at

Technische Universität Graz
Rechbauerstraße 12
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 873 -0
Fax: +43 (0)316 / 873 -6125
E-Mail: info@TUGraz.at
Internet: https://www.tugraz.at/

Art: Universitätsstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Bachelor- oder Diplomstudium

Abschluss:

Master of legal and business aspects in technics (MLBT)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof

Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/

Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 8  ISCED-Level: 8  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium

Abschluss:

DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität Klagenfurt - Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 463 2700
Fax: +43 (0)463 2700 -9299
E-Mail: uni@aau.at
Internet: https://www.aau.at/

Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 8  ISCED-Level: 8  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium

Abschluss:

DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof

Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/

Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 8  ISCED-Level: 8  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium

Abschluss:

DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität Salzburg - Paris Lodron Universität Salzburg
Kapitelgasse 4-6
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 80 44 -0
Fax: +43 (0)662 / 80 44 -145
E-Mail: studium@plus.ac.at
Internet: https://www.plus.ac.at/

Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 8  ISCED-Level: 8  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium

Abschluss:

DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Tiroler Privatuniversität UMIT TIROL
Eduard-Wallnöfer-Zentrum 1
6060 Hall in Tirol

Tel.: +43 (0)50 / 86 48 -3000
Fax: +43 (0)50 / 86 48 -673001
E-Mail: rektorat@umit-tirol.at
Internet: https://www.umit-tirol.at/

Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 507 -0
Fax: +43 (0)512 / 507 -2804
E-Mail: Studienabteilung@uibk.ac.at
Internet: https://www.uibk.ac.at/

Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 8  ISCED-Level: 8  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium

Abschluss:

DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Akademie der bildenden Künste Wien
Schillerplatz 3
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 588 16 -1818
Fax: +43 (0)1 / 588 16 -1898
E-Mail: studienabteilung@akbild.ac.at
Internet: http://www.akbild.ac.at

Technische Universität Wien
Karlsplatz 13
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 588 01 -0
Fax: +43 (0)1 / 588 01 -41099
E-Mail: studabt@zv.tuwien.ac.at
Internet: https://www.tuwien.at/

Universität für Angewandte Kunst Wien
Oskar Kokoschka-Platz 2
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 711 33 -0
Fax: +43 (0)1 / 711 33 -2089
E-Mail: pr@uni-ak.ac.at
Internet: https://www.dieangewandte.at/

Universität Wien
Universitäts-Ring 1
1010 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -0
E-Mail: studentpoint@univie.ac.at
Internet: https://www.univie.ac.at/

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 3 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Zugelassen sind AbsolventInnen eines facheinschlägigen Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomstudiums bzw. eines vergleichbaren Studiums. Darüber hinaus können auch TeilnehmerInnen mit einer gleichzuhaltenden Qualifikation zugelassen werden.

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Info:

Inhalte:
Ziel des Lehrganges ist es, das Wissen über wichtige und an Bedeutung gewinnende Bereiche des Engineering Managements zu erweitern und Managementpraktiken in Verbindung mit der Durchführung technologischer Projekte zu vermitteln. Die gezielte Vernetzung von Theorie, Praxis und Fallstudien stellt sicher, dass das von den TeilnehmerInnen erworbene Wissen direkt im jeweiligen Unternehmen umsetzbar ist. Unterrichtssprache ist Englisch.

Adressen:

Technische Universität Wien - Academy for Continuing Education
Operngasse 11/17
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 588 01 -41701
Fax: +43 (0)1 / 588 01 -41799
E-Mail: office@cec.tuwien.ac.at
Internet: http://cec.tuwien.ac.at

Schwerpunkte:

Technische Universität Wien - Academy for Continuing Education:

  • Engineering School
  • Business School
  • TU College
  • TU-WIFI-College

Weiterbildungsthemen:

  • Immobilien & Bauen
  • Management & Leadership
  • Nachhaltigkeit & Energie
  • Technology & Engineering


Art: Universitätslehrgang

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

allgemeine Universitätsreife einer inländischen Universität oder Fachhochschule oder die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, Erfahrungen und Leistungen über eine vergleichbare Qualifikation verfügen.

Abschluss:

Akademische/r Industrial Engineer (m./w.)

Info:

Zielgruppe:
MitarbeiterInnen in Unternehmen und Organisationen sowie UnternehmerInnen, die eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxis- und handlungsorientierte Weiterbildung anstreben.

Inhale:
Industrial Engineers sind ein Bindeglied zwischen technischem und wirtschaftlichem Management. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig. Die möglichen Domänen sind konzeptive Tätigkeiten wie Prozessmanagement oder Arbeitsvorbereitung aber auch speziellere Bereiche wie die Qualitätssicherung, das Controlling oder die Logistik.
In Kooperation mit TU und WIFI im TU-WIFI-College

Adressen:

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Technische Universität Wien - Academy for Continuing Education
Operngasse 11/17
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 588 01 -41701
Fax: +43 (0)1 / 588 01 -41799
E-Mail: office@cec.tuwien.ac.at
Internet: http://cec.tuwien.ac.at

Schwerpunkte:

Technische Universität Wien - Academy for Continuing Education:

  • Engineering School
  • Business School
  • TU College
  • TU-WIFI-College

Weiterbildungsthemen:

  • Immobilien & Bauen
  • Management & Leadership
  • Nachhaltigkeit & Energie
  • Technology & Engineering


Art: Universitätslehrgang

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • ein abgeschlossenes österreichisches Hochschulstudium oder
  • ein nach ausländischen Studienvorschriften abgeschlossenes gleichwertiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium oder
  • allgemeine Hochschulreife und facheinschlägige Berufserfahrung in relevanter Position oder
  • ein Mindestalter von 24 Jahren sowie die positive Beurteilung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Info:

Zielgruppe:
Führungskräfte der mittleren bzw. höheren Managementebene wie InnovationsmanagerInnen bzw. Innovationsmanagement-Verantwortliche sowie ProduktmanagerInnen an.

Inhalte:
Der Universitätslehrgang „Innovationsmanagement“ enthält in einem ausgewogenen Verhältnis jene Dimensionen, die im Rahmen eines umfassenden Innovationsmanagements zu berücksichtigen sind: strategisches Innovationsmanagement sowie operatives Innovationsmanagement (Ideenfindung, Ideenbewertung, Ideenrealisierung, Ideenverwertung).

Adressen:

Universität für Weiterbildung Krems - Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung - Department Wissens- und Kommunikationsmanagement
Dr.-Karl-Dorrek-Strasse 30
3500 Krems

Tel.: +43 (0)2732 / 893-2331
Fax: +43 (0)2732 / 893-4335
E-Mail: michaela.kreissl@donau-uni.ac.at
Internet: http://www.donau-uni.ac.at/de/department/index.php

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 1 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Absolvierung eines facheinschlägigen Diplomstudiums, eines gleichwertigen Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation.

Abschluss:

Zertifikat

Info:

Inhalte:
Der inhaltliche Fokus der Grundlagen liegt dabei u.a. auf internationalen Anforderungen und Werkzeugen für die analytische Qualitätssicherung im Labor. Themen wie analytische Kenngrössen, Methodenvalidierung, die Beurteilung von Mess- und Analyseergebnissen unterstützen die Anwendung der Qualitätssicherung im Labor. Daten- und Dokumentenmanagement, die Vorbereitung zur Laborakkreditierung, Audits und Inspektionen sind Themenbereiche des dritten Schwerpunkts, dem Qualitätsmanagement.

Weitere Infos: https://weiterbildung.unileoben.ac.at/qualitaet/qualitaetssicherung-im-labor

Adressen:

Montanuniversität Leoben
Franz Josef-Straße 18
8700 Leoben

Tel.: +43 (0)3842 / 402-0
Fax: +43 (0)3842 / 402-7702
E-Mail: office@unileoben.ac.at
Internet: https://www.unileoben.ac.at/

Art: Universitätsstudium – Masterstudium

Dauer: 2 Semester

Form: Berufsbegleitend

ECTS-Punkte: 45  

Voraussetzungen:

Das Erweiterungsstudium steht allen Studierenden offen, die eines der folgenden Studienangebote belegen:

  • ein Masterstudium der Karl-Franzen-Universität Graz,
  • oder ein Masterstudium, das mit der Karl-Franzens-Universität eingerichtet wurde (NAWI-Graz),
  • oder die Diplomstudien Rechtswissenschaften, katholische Theologie, sowie die auslaufenden Diplomstudien Pharmazie und Lehramt
  • und Prüfungen des Wahlfachangebots TIMEGATE der Karl-Franzens-Universität Graz im Umfang von 2 ECTS

Abschluss:

Zertifikat

Info:

Ziel ist der Erwerb zusätzlicher Kompetenzen zum ordentlichen Studium und eine Vorbereitung in den Einstieg in das Berufsleben.

Inhalte:

  • Fachkompetenzen: organisations-, prozess-, aufgaben- und arbeitsplatzspezifische berufliche Fertigkeiten
  • Sozialkompetenzen: Kooperationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Führungsqualität, Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
  • Personalkompetenzen: Selbstmanagement/-organisation und -motivation, Reflexionsfähigkeit, Fähigkeit, Verantwortung übernehmen und sich auf veränderte Umstände einstellen
  • Methodenkompetenzen: Organisationsfähigkeit, Präsentationstechniken, selbstständiges Arbeiten, die Fähigkeit, vorhandenes Wissen auf neue Probleme anzuwenden und kritisches Denken

Weitere Infos: https://klug.uni-graz.at/de/erweiterungsstudium/

Adressen:

Universität Graz - Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 380 -1066
Fax: +43 (0)316 / 380 -9030
E-Mail: 4students@uni-graz.at
Internet: https://studien.uni-graz.at/

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: Modular

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Einschlägige Berufserfahrungen werden vorausgesetzt.

Abschluss:

Zertifikat bzw. Diplom

Berechtigungen:

Der Ausbildungsweg berechtigt in einer ersten Phase zur Zertifizierung zur Qualitätsfachkraft und schließlich zur Zertifizierung zum/zur QualitätstechnikerIn.

Info:

Kosten der Gesamtausbildung: EUR 2.750,00 - EUR 3.150,00

Je nach Vorkenntnissen sind die Module einzeln buchbar.

Inhalte:

  • Grundlagen der Qualitätssicherung
  • angewandte Qualitätstechnik
  • Vertiefung in die Qualitätstechnik

Adressen:

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: dieter.jank@wko.at
Internet: http://wko.at/kunststoffverarbeiter

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: ingzert@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Burgenland
Grazer Straße 86
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3362 / 78 17
E-Mail: ingenieur@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Burgenland
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)5 90 904 -890
E-Mail: ingzert@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)57 878 -3511
E-Mail: ingenieur@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/ingenieur

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Kärnten
Rosentaler Straße 136
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Niederösterreich
Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17557
E-Mail: ingzert@wknoe.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Niederösterreich
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)2622 / 835 00 -125
E-Mail: ingenieur@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at/ingenieur

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Niederösterreich
Gruberstraße 26
2232 Heiligenkreuz im Wienerwald

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Niederösterreich
Dr.-Adolf-Schärf-Straße 5
3107 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4035
E-Mail: ingzert@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Oberösterreich
Muldenstraße 5
4020 Linz

Tel.: +43 (0)732 / 6922 6300
E-Mail: ingzert@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at/de/service-foerderungen/unsere-serviceleistungen/ingenieur-zertifizierungsstelle.html

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Oberösterreich
Wienerstraße 131
Eingang F, Ebene 2
4020 Linz an der Donau

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Oberösterreich
Wiener Bundesstraße 8
4060 Leonding

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -430
E-Mail: ingzert@wks.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -335
E-Mail: ingzert@bfi-sbg.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/ausbildungen/ingenieur-titel

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Salzburg
Münchner Bundesstraße 116
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 601 -8800
E-Mail: ingzert@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Steiermark
Kalvariengürtel 6
8020 Graz

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7610
E-Mail: ingzert@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Tirol
Ing.-Etzel-Straße 7
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 59 6 60 -813
E-Mail: ingzert@bfi-tirol.at
Internet: http://www.ingzert.tirol

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Tirol
Dr.-Franz-Werner-Straße 36
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5522 / 305 -490
E-Mail: ingzert@wkv.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Vorarlberg
Schwefel 87
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
  • Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden

oder

  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.

Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Abschluss:

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"

Berechtigungen:

  • Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert

Adressen:

Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 514 50 -2020
E-Mail: ingzert@wkw.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert

Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 81178 -10100
E-Mail: ingenieur@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien/ingenieur/

Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Wien
Akaziengasse 30
1230 Wien

Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/

Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Wien
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge

Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Burgenland - Oberwart
Grazerstraße 86
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3352 / 389 80 - 0
Fax: +43 (0)3352 / 389 80 - 2204
E-Mail: info@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at/ueber-uns/standorte/bfi-oberwart/

Schwerpunkte:

Berufsreifeprüfung - Lehre mit Matura - Sozial- und Berufspädagogik - EDV - Sprachen - Transport und technische Dienstleistungen


Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)5 78 78
Fax: +43 (0)5 78 78 -2099
E-Mail: info@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Niederösterreich - Service-Center Wiener Neustadt
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)2622 / 853 00
Fax: +43 (0)2622 / 835 00 -195
E-Mail: wrneustadt@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich
Muldenstraße 5
4020 Linz

Tel.: +43 (0)810 004 005
Fax: +43 (0)732 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Art: Personenzertifizierung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • HTL-Abschluss oder
  • Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
  • berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
  • Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.

Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung

  • sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
  • Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.

Info:

Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.

Kosten:

  • Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
  • Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR

Inhalte:

  • Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
  • Antragsformular
  • Beschreibung der Qualifikation
  • Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
  • Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
  • Ingenierurkunde

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Schwerpunkte:

Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung


WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/