Werkstofftechnik - Werkstoffprüfung (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 bzw. 3 1/2 Jahre

English: Materials technology specialising in materials testing (Materials engineer)

Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Werkstoffprüfer*in erfolgt als Hauptmodul im Modullehrberuf Werkstofftechnik (siehe auch Werkstofftechnik (Modullehrberuf)). Die Ausbildung zum/zur Werkstofftechniker*in umfasst verpflichtend eine 2jährigen Ausbildung in Werkstofftechnik (=Grundmodul) und die einjährige Ausbildung in der Werkstoffprüfung (=Hauptmodul). Zusätzlich besteht die Möglichkeit zu einer halbjährigen Ausbildung in der Wärmebehandlung (=Spezialmodul).

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Kenntnisse der Werkstoffe und Einsatzstoffe
  • Chemie, Technische Chemie
  • Physik, Technische Physik
  • Allgemeine Werkstoffbearbeitungstechniken
  • Werkstoffprüftechniken
  • Labortechnik
  • Messtechnik
  • Qualitätsmanagement
  • technische Dokumentation
  • technisches Projektmanagement

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 bis 3,5 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Werkstofftechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Werkstofftechnikerin" bzw."Werkstofftechniker" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Meisterprüfung im Fachbereich, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Fertigungs- und Produktionshallen, Prüflabors usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Neunkirchen
Triester Straße 67
2620 Neunkirchen

Tel.: +43 (0)2635 / 653 86
Fax: +43 (0)2635 / 653 86 -15
E-Mail: office@lbsneunkirchen.ac.at
Internet: http://lbsneunkirchen.ac.at

Landesberufsschule Knittelfeld
Portniggstraße 21
8720 Knittelfeld

Tel.: +43 (0)3512 / 828 10 -0
Fax: +43 (0)3512 / 828 10 -3
E-Mail: lbskf@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-knittelfeld.steiermark.at

Fachberufsschule Plansee Reutte
Metallwerk-Plansee-Straße 71
Plansee SE
6600 Reutte

Tel.: +43 (0)5672 / 600 -2518
Fax: +43 (0)5672 / 600 -62518
E-Mail: bruno.dengg@plansee.com
Internet: https://www.plansee.com

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.htl-leoben.at/ausbildung1/material-und-umwelttechnologie/

Adressen:

Höhere technische Lehranstalt und Werkmeisterschule des Schulvereins der HTL Leoben
Max-Tendler-Straße 3
8700 Leoben

Tel.: +43 (0)3842 / 448 88 -0
Fax: +43 (0)3842 / 448 88 -3
E-Mail: office@htl-leoben.at
Internet: https://www.htl-leoben.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Rohstoff- und Energietechnik

Höhere Lehranstalt für Material- und Umwelttechnologie

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Technische Logistik und Management

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Informationstechnologie und Smart Production

Werkmeisterschule für Mineralrohstoffindustrie

Werkmeisterschule für Hüttenindustrie


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Eisenstadt
Bad Kissingen Platz 3
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 646 05 -0
Fax: +43 (0)2682 / 646 05 -47
E-Mail: direktion@htl-eisenstadt.at
Internet: https://www.htleisenstadt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Flugtechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik

Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung (auslaufend)

Höhere Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik

Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 9. Schulstufe
  • KTLA-Bewerber*innen, die die 1. Klasse einer HTL für Maschineningenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen oder Elektrotechnik mit gutem oder sehr gutem Erfolg abgeschlossen haben, können bereits in den 2. Jahrgang der KTLA einsteigen
  • ein Einstieg in die KTLA ist auch für Lehrlinge in höheren Lehrjahren möglich – hier verläuft die Lehr- und HTL-Ausbildung entsprechend phasenverschoben. Die Anrechnung absolvierter Lehrjahre kann hier berücksichtigt werden

Über eine Aufnahme in die KTLA entscheidet der Ausbildungsbetrieb.

Abschluss:

  • Reife- und Diplomprüfung einer HTL
  • Lehrabschlussprüfung im jeweiligen Lehrberuf

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zu Werkmeisterschulen und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Die KTLA bietet eine Kombination aus HTL-Ausbildung in der Fachrichtung Maschinenbau & Automatisierungstechnik und einer Lehrausbildung in einem der folgenden Lehrberufe:

  • Konstrukteur*in - Maschinenbautechnik
  • Konstrukteur*in - Werkzeugbau
  • Kunststoffformgebung
  • Kunststofftechnik
  • Metalltechnik
  • Metalltechnik - Maschinenbautechnik
  • Metalltechnik - Zerspanungstechnik
  • Mechatronik
  • Prozesstechnik
  • Werkstofftechnik - Werkstoffprüfung

An der PTS Kirchdorf wird im Zuge der 9. Schulstufe ein Vorbereitungslehrgang für die KTLA angeboten.

Info zur Ausbildung: Der HTL-Unterricht erfolgt nach dem Lehrplan der HTL-Abendschule. Während der Lehre finden zwei bzw. drei Tage Theorieausbildung pro Woche im TIZ Kirchdorf statt. Nach dem Lehrabschluss (3,5 Jahre) folgt die Fortsetzung der Ausbildung bis zur Matura (Ende 5. Jahr) im TIZ Kirchdorf, zum Teil im LiTec Linz und manchmal im Tages- und Abendschulbetrieb. Parallel dazu erhalten die Teilnehmer*innen eine Teilzeitanstellung in ihrem Ausbildungsbetrieb.

Die KTLA wird als Berufsschulersatz im 2. + 3. Lehrjahr anerkannt (für Berufsschulen in OÖ in ausgewählten Lehrberufen). Die letzte Klasse Berufsschule wird als Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung besucht, während dieser Zeit pausiert der KTLA-Unterricht.

Weitere Infos: https://www.ktla.at/

Adressen:

KTLA - Kremstaler Technische Lehrakademie
Pyhrnstraße 16
4553 Schlierbach

Tel.: +43 (0)7582 / 617 61 -200
Fax: +43 (0)7582 / 617 61 -209
E-Mail: office@ktla.at
Internet: https://www.ktla.at/

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung