Der Zugang zur Tätigkeit als Versicherungsfachmann*frau im Außendienst ist nicht einheitlich geregelt. Im Allgemeinen wird eine versicherungswirtschaftliche Ausbildung als Versicherungskaufmann / Versicherungskauffrau (Lehrberuf) oder eine wirtschaftlich-kaufmännische Ausbildung vorausgesetzt (z. B. Abschluss einer kaufmännischen Schule wie Handelsschule oder Handelsakademie, Höheren Lehranstalt bzw. Fachschulen für wirtschaftliche Berufe). Das Versicherungsfachwissen wird durch innerbetriebliche Schulungen vermittelt.
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