Verbundstofftechniker*in
Weiterbildung & Karriere
Verbundstofftechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Aufgrund der schnell voranschreitenden Entwicklung im Bereich der Verbund- und Werkstofftechnik ist eine ständige berufliche Weiterentwicklung und Fortbildung erforderlich.
Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Verbundstofftechniker*innen:
- Fertigungstechnik
- Automatisierungstechnik
- Qualitätssmanagement
- Recyclingtechnik, Umweltschutz
- nachhaltige und resourcenschonende Produktionsverfahren
- Projektmanagement
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Kirchdorf/Krems
Brunnenweg 1-3
4560 Kirchdorf/Krems
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7582 / 610 62
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 / 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 / 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bau- und Landmaschinentechnik und Mechatronik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Installations- und Gebäudetechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Metall- und Stahlbautechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Veranstaltungs- und Eventtechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Vöcklabruck
Robert-Kunz-Straße 9
4840 Vöcklabruck
Tel.: +43 (0)5 70 00 -5860
Fax: +43 (0)5 70 00 -5859
E-Mail: voecklabruck@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Vorarlberg - Dornbirn
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -0
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: hagspiel.remo@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Kirchdorf/Krems
Brunnenweg 1-3
4560 Kirchdorf/Krems
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7582 / 610 62
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Linz
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 / 70 00 -77
Fax: +43 (0)5 / 70 00 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bau- und Landmaschinentechnik und Mechatronik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Informationstechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Installations- und Gebäudetechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Mechatronik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Metall- und Stahlbautechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Veranstaltungs- und Eventtechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Oberösterreich - Vöcklabruck
Robert-Kunz-Straße 9
4840 Vöcklabruck
Tel.: +43 (0)5 70 00 -5860
Fax: +43 (0)5 70 00 -5859
E-Mail: voecklabruck@wifi-ooe.at
Internet: https://www.wifi-ooe.at
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Elektrotechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Vorarlberg - Dornbirn
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -0
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: hagspiel.remo@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bio- und Lebensmitteltechnologie
Werkmeisterschule für Berufstätige für Kunststofftechnik
Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik
Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder
- facheinschlägige berufliche Qualifikationen (z. B. Lehre, Werkmeisterabschluss) mit Zusatzprüfung
Abschluss:
Bachelor of Science in Engineering (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen
Info:
Lehrinhalte: Verpackungstechnik, Chemie, Physik, Papier, Papiertechnik, Glas, Metall, Mikrobiologie, Kunststoff, Hygiene, Qualitätsmanagement, Controlling, Recht, Marketing, Recycling und Abfallwirtschaft usw.
Im Studium ist ein Praktikum vorgesehen.
Weitere Infos: https://www.fachhochschulen.ac.at
Adressen:
Fachhochschule Campus Wien - Campus Vienna Biocenter
Helmut-Qualtinger-Gasse 2
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 606 68 77 -3500
Fax: +43 (0)1 / 606 68 77 -3509
E-Mail: biotechnologie@fh-campuswien.ac.at
Internet: https://www.fh-campuswien.ac.at
Art: Universitätsstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
- abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Bachelor- oder Diplomstudium
Abschluss:
Master of legal and business aspects in technics (MLBT)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium
Dauer: 6 Semester
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
NQR-Level: 8 ISCED-Level: 8 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium
Abschluss:
DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Universität Klagenfurt - Alpen-Adria-Universität Klagenfurt
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 463 2700
Fax: +43 (0)463 2700 -9299
E-Mail: uni@aau.at
Internet: https://www.aau.at/
Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium
Dauer: 6 Semester
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
NQR-Level: 8 ISCED-Level: 8 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium
Abschluss:
DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof
Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/
Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium
Dauer: 6 Semester
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
NQR-Level: 8 ISCED-Level: 8 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium
Abschluss:
DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Universität Salzburg - Paris Lodron Universität Salzburg
Kapitelgasse 4-6
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 80 44 -0
Fax: +43 (0)662 / 80 44 -145
E-Mail: studium@plus.ac.at
Internet: https://www.plus.ac.at/
Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium
Dauer: 6 Semester
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
NQR-Level: 8 ISCED-Level: 8 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium
Abschluss:
DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Tiroler Privatuniversität UMIT TIROL
Eduard-Wallnöfer-Zentrum 1
6060 Hall in Tirol
Tel.: +43 (0)50 / 86 48 -3000
Fax: +43 (0)50 / 86 48 -673001
E-Mail: rektorat@umit-tirol.at
Internet: https://www.umit-tirol.at/
Universität Innsbruck
Innrain 52
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 507 -0
Fax: +43 (0)512 / 507 -2804
E-Mail: Studienabteilung@uibk.ac.at
Internet: https://www.uibk.ac.at/
Art: Universitätsstudium – Doktorats-/PhD-Studium
Dauer: 6 Semester
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
NQR-Level: 8 ISCED-Level: 8 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- abgeschlossenes facheinschlägiges Diplom- oder Masterstudium
Abschluss:
DoktorIn der technischen Wissenschaften (Dr.tech.)
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Adressen:
Akademie der bildenden Künste Wien
Schillerplatz 3
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 588 16 -1818
Fax: +43 (0)1 / 588 16 -1898
E-Mail: studienabteilung@akbild.ac.at
Internet: http://www.akbild.ac.at
Technische Universität Wien
Karlsplatz 13
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 588 01 -0
Fax: +43 (0)1 / 588 01 -41099
E-Mail: studabt@zv.tuwien.ac.at
Internet: https://www.tuwien.at/
Universität für Angewandte Kunst Wien
Oskar Kokoschka-Platz 2
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 711 33 -0
Fax: +43 (0)1 / 711 33 -2089
E-Mail: pr@uni-ak.ac.at
Internet: https://www.dieangewandte.at/
Universität Wien
Universitäts-Ring 1
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 42 77 -0
E-Mail: studentpoint@univie.ac.at
Internet: https://www.univie.ac.at/
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 1 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Absolvierung eines facheinschlägigen Diplomstudiums, eines gleichwertigen Studiums oder einer vergleichbaren Qualifikation.
Abschluss:
Zertifikat
Info:
Inhalte:
Der inhaltliche Fokus der Grundlagen liegt dabei u.a. auf internationalen Anforderungen und Werkzeugen für die analytische Qualitätssicherung im Labor. Themen wie analytische Kenngrössen, Methodenvalidierung, die Beurteilung von Mess- und Analyseergebnissen unterstützen die Anwendung der Qualitätssicherung im Labor. Daten- und Dokumentenmanagement, die Vorbereitung zur Laborakkreditierung, Audits und Inspektionen sind Themenbereiche des dritten Schwerpunkts, dem Qualitätsmanagement.
Weitere Infos: https://weiterbildung.unileoben.ac.at/qualitaet/qualitaetssicherung-im-labor
Adressen:
Montanuniversität Leoben
Franz Josef-Straße 18
8700 Leoben
Tel.: +43 (0)3842 / 402-0
Fax: +43 (0)3842 / 402-7702
E-Mail: office@unileoben.ac.at
Internet: https://www.unileoben.ac.at/
Art: Universitätsstudium – Masterstudium
Dauer: 2 Semester
Form: Berufsbegleitend
ECTS-Punkte: 45
Voraussetzungen:
Das Erweiterungsstudium steht allen Studierenden offen, die eines der folgenden Studienangebote belegen:
- ein Masterstudium der Karl-Franzen-Universität Graz,
- oder ein Masterstudium, das mit der Karl-Franzens-Universität eingerichtet wurde (NAWI-Graz),
- oder die Diplomstudien Rechtswissenschaften, katholische Theologie, sowie die auslaufenden Diplomstudien Pharmazie und Lehramt
- und Prüfungen des Wahlfachangebots TIMEGATE der Karl-Franzens-Universität Graz im Umfang von 2 ECTS
Abschluss:
Zertifikat
Info:
Ziel ist der Erwerb zusätzlicher Kompetenzen zum ordentlichen Studium und eine Vorbereitung in den Einstieg in das Berufsleben.
Inhalte:
- Fachkompetenzen: organisations-, prozess-, aufgaben- und arbeitsplatzspezifische berufliche Fertigkeiten
- Sozialkompetenzen: Kooperationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Führungsqualität, Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen
- Personalkompetenzen: Selbstmanagement/-organisation und -motivation, Reflexionsfähigkeit, Fähigkeit, Verantwortung übernehmen und sich auf veränderte Umstände einstellen
- Methodenkompetenzen: Organisationsfähigkeit, Präsentationstechniken, selbstständiges Arbeiten, die Fähigkeit, vorhandenes Wissen auf neue Probleme anzuwenden und kritisches Denken
Weitere Infos: https://klug.uni-graz.at/de/erweiterungsstudium/
Adressen:
Universität Graz - Karl-Franzens-Universität Graz
Universitätsplatz 3
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 380 -1066
Fax: +43 (0)316 / 380 -9030
E-Mail: 4students@uni-graz.at
Internet: https://studien.uni-graz.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der Kunststoffverarbeitung
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Kunststoffverarbeitung
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Adressen:
Bundesinnung der Kunststoffverarbeiter
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: dieter.jank@wko.at
Internet: http://wko.at/kunststoffverarbeiter
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Personenzertifizierung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
- Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden
oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.
Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Abschluss:
Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"
Berechtigungen:
- Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert
Adressen:
Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: ingzert@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert
Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Burgenland
Grazer Straße 86
7400 Oberwart
Tel.: +43 (0)3362 / 78 17
E-Mail: ingenieur@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at
Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Burgenland
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/
Art: Personenzertifizierung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
- Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden
oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.
Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Abschluss:
Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"
Berechtigungen:
- Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert
Adressen:
Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0)5 90 904 -890
E-Mail: ingzert@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert
Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0)57 878 -3511
E-Mail: ingenieur@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/ingenieur
Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Kärnten
Rosentaler Straße 136
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/
Art: Personenzertifizierung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
- Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden
oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.
Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Abschluss:
Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"
Berechtigungen:
- Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert
Adressen:
Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Niederösterreich
Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17557
E-Mail: ingzert@wknoe.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert
Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Niederösterreich
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt
Tel.: +43 (0)2622 / 835 00 -125
E-Mail: ingenieur@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at/ingenieur
Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Niederösterreich
Gruberstraße 26
2232 Heiligenkreuz im Wienerwald
Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/
Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Niederösterreich
Dr.-Adolf-Schärf-Straße 5
3107 St. Pölten
Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/
Art: Personenzertifizierung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
- Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden
oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.
Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Abschluss:
Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"
Berechtigungen:
- Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert
Adressen:
Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4035
E-Mail: ingzert@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert
Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Oberösterreich
Muldenstraße 5
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 6922 6300
E-Mail: ingzert@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at/de/service-foerderungen/unsere-serviceleistungen/ingenieur-zertifizierungsstelle.html
Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Oberösterreich
Wienerstraße 131
Eingang F, Ebene 2
4020 Linz an der Donau
Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/
Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Oberösterreich
Wiener Bundesstraße 8
4060 Leonding
Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/
Art: Personenzertifizierung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
- Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden
oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.
Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Abschluss:
Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"
Berechtigungen:
- Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert
Adressen:
Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -430
E-Mail: ingzert@wks.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert
Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -335
E-Mail: ingzert@bfi-sbg.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/ausbildungen/ingenieur-titel
Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Salzburg
Münchner Bundesstraße 116
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/
Art: Personenzertifizierung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
- Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden
oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.
Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Abschluss:
Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"
Berechtigungen:
- Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert
Adressen:
Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 601 -8800
E-Mail: ingzert@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert
Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Steiermark
Kalvariengürtel 6
8020 Graz
Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/
Art: Personenzertifizierung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
- Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden
oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.
Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Abschluss:
Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"
Berechtigungen:
- Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert
Adressen:
Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7610
E-Mail: ingzert@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert
Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Tirol
Ing.-Etzel-Straße 7
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 59 6 60 -813
E-Mail: ingzert@bfi-tirol.at
Internet: http://www.ingzert.tirol
Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Tirol
Dr.-Franz-Werner-Straße 36
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/
Art: Personenzertifizierung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
- Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden
oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.
Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Abschluss:
Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"
Berechtigungen:
- Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert
Adressen:
Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5522 / 305 -490
E-Mail: ingzert@wkv.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert
Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Vorarlberg
Schwefel 87
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/
Art: Personenzertifizierung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
- Ablegung einer Reife- und Diplomprüfung an einer inländischen höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt oder an einer inländischen höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder an einer anderen bezüglich der Lernergebnisse vergleichbaren inländischen berufsbildenden höheren Schule hinsichtlich einer Ausbildung in einem technischen und gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder umweltbezogenen Ausbildungszweig und
- Absolvierung einer nachfolgenden, mindestens dreijährigen und durchschnittlich zumindest 20 Wochenstunden umfassenden fachbezogenen Praxistätigkeit, in der die durch die abgelegte Reife- und Diplomprüfung nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz, allenfalls unter Berücksichtigung ergänzender Weiterbildung, angewandt, vertieft und erweitert wurden
oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z. B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- technischer Lehr- und Fachschulabschluss, der grundsätzlich einer HTL-Fachrichtung (gemäß Ingenieurgesetz-Fachrichtungsverordnung) zuordenbar ist. Zusätzlich müssen zwei Externistenprüfungen erworben werden, d. h. zwei Gegenständen im Rahmen einer HTL-Matura abgelegt werden sowie die höhere Allgemeinbildung (z. B. Berufsreifeprüfung, sonstige Matura) nachgewiesen werden.
Praxisjahre: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Abschluss:
Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur" bzw. "Ingenieurin"
Berechtigungen:
- Du bist berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und die Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Weitere Infos: https://www.wko.at/ingzert
Adressen:
Ingenieur-Zertifizierungsstelle der WKO Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 514 50 -2020
E-Mail: ingzert@wkw.at
Internet: https://www.wko.at/ingzert
Ingenieur-Zertifizierungsstelle des BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 81178 -10100
E-Mail: ingenieur@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien/ingenieur/
Zertifizierungsstelle STB-Austria e.U. - Wien
Akaziengasse 30
1230 Wien
Tel.: +43 (0)1 609 1 398
E-Mail: ing.zert@schulungen-service.at
Internet: https://www.stb-austria.at/
Zertifizierungsstelle TÜV AUSTRIA Akademie Wien
TÜV AUSTRIA-Platz 1
2345 Brunn am Gebirge
Tel.: +43 (0)5 0454 -8155
Fax: +43 (0)5 0454 -8145
E-Mail: ing-zertifizierung@tuv.at
Internet: https://www.ing-zertifizierung.at/
Art: Personenzertifizierung
Dauer: abhängig vom Anbieter
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- HTL-Abschluss oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung
- sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten:
- Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
- Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Burgenland - Oberwart
Grazerstraße 86
7400 Oberwart
Tel.: +43 (0)3352 / 389 80 - 0
Fax: +43 (0)3352 / 389 80 - 2204
E-Mail: info@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at/ueber-uns/standorte/bfi-oberwart/
Schwerpunkte:
Berufsreifeprüfung - Lehre mit Matura - Sozial- und Berufspädagogik - EDV - Sprachen - Transport und technische Dienstleistungen
Art: Personenzertifizierung
Dauer: abhängig vom Anbieter
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- HTL-Abschluss oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung
- sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten:
- Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
- Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Kärnten
Bahnhofstraße 44
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0)5 78 78
Fax: +43 (0)5 78 78 -2099
E-Mail: info@bfi-kaernten.at
Internet: https://www.bfi-kaernten.at/
Art: Personenzertifizierung
Dauer: abhängig vom Anbieter
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- HTL-Abschluss oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung
- sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten:
- Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
- Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Niederösterreich - Service-Center Wiener Neustadt
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt
Tel.: +43 (0)2622 / 853 00
Fax: +43 (0)2622 / 835 00 -195
E-Mail: wrneustadt@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at
Art: Personenzertifizierung
Dauer: abhängig vom Anbieter
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- HTL-Abschluss oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung
- sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten:
- Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
- Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich
Muldenstraße 5
4020 Linz
Tel.: +43 (0)810 004 005
Fax: +43 (0)732 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Art: Personenzertifizierung
Dauer: abhängig vom Anbieter
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- HTL-Abschluss oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung
- sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten:
- Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
- Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/
Art: Personenzertifizierung
Dauer: abhängig vom Anbieter
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- HTL-Abschluss oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung
- sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten:
- Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
- Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Personenzertifizierung
Dauer: abhängig vom Anbieter
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- HTL-Abschluss oder
- Abschluss einer ausländischen Schule, der in Inhalt und Niveau einer HTL-Reife- und Diplomprüfung entspricht
- berufliche Qualifikation, die in fachlicher Hinsicht mit den Inhalten eines HTL-Abschlusses vergleichbar ist (z.B. Werkmeisterabschluss, bestimmte Meister- bzw. Befähigungsprüfungen) UND Abschluss einer Reifeprüfung (Berufsreifeprüfung, Reifeprüfung einer allgemeinbildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule)
- Praxis: Die Mindestanzahl der Praxisjahre richtet sich nach dem Bildungsabschluss: Nach Erwerb eines HTL-Abschlusses bzw. eines äquivalenten ausländischen Bildungsabschlusses ist eine mindestens dreijährige Praxistätigkeit erforderlich; nach Erwerb einer beruflichen Qualifikation und einer Reifeprüfung ist eine mindestens sechsjährige Praxistätigkeit erforderlich.
Berechtigungen: Nach erfolgter Zertifizierung
- sind Sie berechtigt den Titel Ing. (NQR 6) vor Ihren Namen zu stellen.
- Auf der Ingenieur-Urkunde ist die Zuordnung des Titels in die Stufe 6 des NQR angeführt und Ihre Qualifikation beschrieben.
Info:
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 hat der Ingenieur-Titel ein Upgrade erfahren: Der österreichische Ingenieur wird nun eine national und international vergleichbare und anerkannte Qualifikation.
Kosten:
- Kosten von Vorbereitungskursen sind abhängig vom Anbieter
- Kosten des Zertifizierungsverfahrens: ca. 400,00 EUR
Inhalte:
- Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung
- Antragsformular
- Beschreibung der Qualifikation
- Prüfung der Formalkriterien durch die Zertifizierungsstelle
- Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission
- Ingenierurkunde
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien
Schwerpunkte:
Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Anmelden
Fülle das Formular aus, um deine persönliche Hitliste auf BIC.at zu gestalten
Registrieren
Fülle das Formular aus, um deine persönliche Hitliste auf BIC.at zu gestalten
Passwort vergessen
Du erhälst Anweisungen per E-Mail!