Umweltgutachter*in

Berufsbeschreibung

Umweltgutachter*innen prüfen und zertifizieren Unternehmen und Organisationen nach dem europäischen Öko-Audit-System und erstellen Gutachten über die Umweltverträglichkeit von Produkten und Produktionsverfahren, über die Einhaltung bzw. Übertretung von umweltrelevanten Grenzwerten (z. B. Schadstoffbelastung,  Emission von Treibhausgasen) sowie über die Umsetzung der Umweltziele des zu prüfenden Betriebes.

Weiters stellen sie gesetzlich vorgeschriebene Zertifikate und Prüfbescheinigungen in anderen Umweltrechtbereichen, wie z. B. im Treibhausgas-Emissionenhandel, Altfahrzeugverwertung oder Gefahrguttransport und Gefahrgutlagerung aus. Umweltgutachter*innen arbeiten vorwiegend bei Kammern, Ministerien und Umweltämtern sowie in Sachverständigenbüros oder Ingenieurbüros für Umwelttechnik. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team und im Austausch mit verschiedenen Fachkräften.

Umweltgutachter*innen führen Betriebsprüfungen, Standortbesichtigungen und weitere Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten im Bereich Umweltschutz und Umweltrecht durch. Sie beurteilen das betriebliche Umweltmanagement und Öko-Controlling, die umweltbezogene Unternehmenspolitik und die Umsetzung von Umweltzielen, z. B. Reduktion von Schadstoffemissionen, Einbau von Filter in Schornsteine und dergleichen. Sie erstellen Gutachten, z. B. in Emissions- und Immissionsberichten, in denen sie die messbaren Leistungen des Umweltmanagements eines Unternehmens bewerten.

Wichtigste rechtliche Grundlage ihrer Arbeit ist die Öko-Audit-Verordnung der Europäischen Union sowie die Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Umweltgutachter*innen kennen die einschlägigen Rechtsvorschriften, Prüfmethoden und Methoden der Qualitätskontrolle und halten ihre Kenntnisse stets auf dem Laufenden. Ihre Kenntnisse der Rechtsvorschriften verbinden Umweltgutachter/innen mit Fachwissen in Bereichen wie Immissionsschutz, Gewässerschutz, Lärm- und Naturschutz, Energiewirtschaft, Umweltrecht und -hygiene. Mit ihrem Prüfvermerk bestätigen sie die Einhaltung der relevanten Bestimmungen. Dies ist wiederum Voraussetzung zur Erteilung des EMAS-Logos der EU.

Abgrenzung zum Beruf Öko-Auditor*in: Im Unterschied zum Beruf Öko-Auditor*in ist der Beruf Umweltgutachter*in umfassender, mit einer stark wirtschaftsrechtlichen/juristischen Ausrichtung und inkludiert z. B. auch Gutachter-, Sachverständigentätigkeiten im Bereich Treibhausgas-Emissionenhandel, Altfahrzeugverwertung oder  Gefahrgut- und Sondermülltransport, während Öko-Auditor*innen vorwiegend betriebliche Öko-Audits durchführen, betriebliches Personal schulen, informieren und beraten und die Umsetzung von Umweltmaßnahmen begleiten. Weiters kontrollieren Umweltgutachter*innen, ob die von den Öko-Auditor*innen erstellten Umweltbetriebsprüfungen vorschriftsmäßig durchgeführt wurden.

Umweltgutachter*innen arbeiten mit Computer, Laptops, Fax- und Kopiergeräten, Druckern, Scannern und diversen Büromaterialien und führen Betriebsbücher, Dokumentationen, Datenbanken, Akten und Protokolle. Zur Kommunikation setzen sie alle gängigen Kommunikationsmittel ein (Telefon, Mobiltelefon, E-Mail), immer öfter aber auch Formen von Telefon-, Video- und Webkonferenzen (z. B. Skype).
Sie verwenden gesetzliche und umwelttechnische Unterlagen, Handbücher, Rechtsvorschriften und Umwelt-Verordnungen. Wichtigste rechtliche Grundlage ihrer Arbeit ist die Öko-Audit-Verordnung der Europäischen Union (EMAS). Bei Vorträgen, Schulungen und Präsentationen setzen sie Präsentationssoftware (z. B. PowerPoint), Beamer, Folien und Flipcharts ein.

Umweltgutachter*innen arbeiten in Büros, Besprechungszimmern, Konferenz- und Seminarräumen sowie vor allem vor Ort bei ihren Kund*innen in den zu prüfenden Betrieben. Sie arbeiten eigenständig/eigenverantwortlich sowie im Team mit Berufskolleg*innen und verschiedenen Fachkräften und Spezialist*innen, siehe z. B. Umwelttechniker*in, Ökologe / Ökologin, Öko-Auditor*in, Umweltberater*in, Abfallberater*in. Sie stehen in engem Austausch mit Betriebsleitungen und Geschäftsführungen, siehe z. B. Manager*in, Produktionsleiter*in, Entwicklungsleiter*in, Abteilungsleiter*in und haben Kontakt zu Behördenvertreter*innen.

  • Betriebsprüfungen, Standortbesichtigungen usw. planen und vorbereiten
  • Unternehmen und Organisationen nach dem europäischen Öko-Audit-System prüfen und zertifizieren
  • Gutachten über die Umweltverträglichkeit von Produkten und Produktionsverfahren, über die Einhaltung/Übertretung von umweltrelevanten Grenzwerten (z. B. Schadstoffbelastung,  Emission von Treibhausgasen) etc., erstellen
  • Umweltmanagementsysteme, Umsetzung von Umweltzielen prüfen
  • Prüfberichte erstellen, Zertifikate ausstellen, Erteilung des EMAS-Logos der EU
  • Gutachten mit der Geschäftsleitung besprechen
  • Konzepte und Vorschläge zu betrieblichen Verbesserungsmaßnahmen ausarbeiten und besprechen
  • umweltrechtliche Gesetzestexte, Verordnungen, Richtlinien, Normen, Standards etc. kennen
  • Dokumentationen, Datenbanken, Protokolle und Journale führen
  • Kammern, Ministerien, Umweltämter und -behörden
  • Sachverständigenbüros und Ingenieurbüros für Umwelttechnik, Abfalltechnik und Entsorgung
  • Unternehmensberatungen, Consulting-Unternehmen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Abfallbehandlung Abfallvermeidung Nachhaltige Landwirtschaft Öko-Audit Ökobilanz Recycling Umweltanalytik Umweltverträglichkeitsprüfung