Umweltgutachter*innen führen Betriebsprüfungen, Standortbesichtigungen und weitere Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten im Bereich Umweltschutz und Umweltrecht durch. Sie beurteilen das betriebliche Umweltmanagement und Öko-Controlling, die umweltbezogene Unternehmenspolitik und die Umsetzung von Umweltzielen, z. B. Reduktion von Schadstoffemissionen, Einbau von Filter in Schornsteine und dergleichen. Sie erstellen Gutachten, z. B. in Emissions- und Immissionsberichten, in denen sie die messbaren Leistungen des Umweltmanagements eines Unternehmens bewerten.
Wichtigste rechtliche Grundlage ihrer Arbeit ist die Öko-Audit-Verordnung der Europäischen Union sowie die Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Umweltgutachter*innen kennen die einschlägigen Rechtsvorschriften, Prüfmethoden und Methoden der Qualitätskontrolle und halten ihre Kenntnisse stets auf dem Laufenden. Ihre Kenntnisse der Rechtsvorschriften verbinden Umweltgutachter/innen mit Fachwissen in Bereichen wie Immissionsschutz, Gewässerschutz, Lärm- und Naturschutz, Energiewirtschaft, Umweltrecht und -hygiene. Mit ihrem Prüfvermerk bestätigen sie die Einhaltung der relevanten Bestimmungen. Dies ist wiederum Voraussetzung zur Erteilung des EMAS-Logos der EU.
Abgrenzung zum Beruf Öko-Auditor*in: Im Unterschied zum Beruf Öko-Auditor*in ist der Beruf Umweltgutachter*in umfassender, mit einer stark wirtschaftsrechtlichen/juristischen Ausrichtung und inkludiert z. B. auch Gutachter-, Sachverständigentätigkeiten im Bereich Treibhausgas-Emissionenhandel, Altfahrzeugverwertung oder Gefahrgut- und Sondermülltransport, während Öko-Auditor*innen vorwiegend betriebliche Öko-Audits durchführen, betriebliches Personal schulen, informieren und beraten und die Umsetzung von Umweltmaßnahmen begleiten. Weiters kontrollieren Umweltgutachter*innen, ob die von den Öko-Auditor*innen erstellten Umweltbetriebsprüfungen vorschriftsmäßig durchgeführt wurden.