Übungsschullehrer*in

Ausbildung

Voraussetzung für die Berufsausübung als Übungsschullehrer*in ist eine mindestens sechsjährige Unterrichtstätigkeit mit ausgezeichneter Dienstbeurteilung sowie besondere didaktische Kenntnisse und Fähigkeiten, die in einschlägigen Seminaren erworben werden. Die Aufnahme in die Übungsschule erfolgt durch den Beschluss eines Kuratoriums an der Pädagogischen Hochschule.