Triebfahrzeugführer*in

Andere Bezeichnung(en):
Zugführer*in, Lokführer*in

Berufsbeschreibung

Triebfahrzeugführer*innen steuern Lokomotiven und Triebwagen (z. B. Diesel- und Elektrolokomotiven) von Personen- und Güterzügen. Sie befahren Zugstrecken des öffentlichen Schienenverkehrs nach vorgegebenem Fahrplan. Dabei achten sie darauf, dass sie Fahrtzeiten und Geschwindigkeiten genau einhalten. Vor Fahrtantritt überprüfen sie die Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit der Triebfahrzeuge und der Waggons. Sie bedienen die Triebfahrzeuge auf der Strecke und führen Verschubfahrten auf Frachtenbahnhöfen durch. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bahnbetriebes zusammen.

Triebfahrzeugführer*innen führen Züge des Personen- und Güterverkehrs. Sie steuern Triebfahrzeuge (Diesel- und Elektrolokomotiven) von Regional-, Intercity-, Eurocity- und Schnellbahnzügen. Vor der Fahrt besorgen sie sich genaue Informationen über den Streckenverlauf, lesen den Fahrplan sowie sonstige für die Zugfahrt relevante Angaben, wie Haltestellen, Abfahrts- und Ankunftszeiten. Während der Fahrt achten sie auf Streckensignale und kommunizieren via Funk mit den Fahrdienstleitungen der Bahnhöfe.

Vor Fahrtantritt stellen sie die Fahrtüchtigkeit und Betriebssicherheit des Triebfahrzeuges sicher, sie prüfen die Lichtanlagen, führen Bremskontrollen durch usw. Treten während der Fahrt Störungen oder technische Mängel auf, müssen sie in der Lage sein, diese zu beurteilen und nach Möglichkeit zu beheben bzw. für deren Behebung zu sorgen. Sie sind verantwortlich für die sichere Beförderung von Personen sowie von Gütern und Frachten aller Art, z. B. Postsendungen, Containerladungen oder Gefahrengüter wie  Chemikalien und Treibstoff. Zur Gewährleistung der Sicherheit ist der Schienenverkehr durch strenge gesetzliche Vorschriften geregelt, denn schon kleine Unachtsamkeiten wie die Missachtung eines Signals können zu schweren Unfällen führen.

Triebfahrzeugführer*innen bedienen Triebfahrzeuge, d. h. Diesel- oder Elektrolokomotiven von Personen- und Güterzügen. Sie hantieren mit Funkgeräten, Mobiltelefonen, Sprechanlagen und führen Fahrtenbücher, Dienstpläne etc.

Triebfahrzeugführer*innen arbeiten nach Dienstplan in den Führungskabinen von Triebfahrzeugen sowie in den Triebwagengarnituren. Die Führung von Zügen wird im Schichtdienst ausgeübt. Triebfahrzeugführer*innen arbeiten mit Berufskolleg*innen, Zugbegleiter*innen und mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften des Bahnbetriebes zusammen, siehe z. B. Fahrdienstleiter*in, Verschieber*in, Stellwerksmitarbeiter*in.

  • Lokomotiven und Triebfahrzeuge im Personen- und Güterverkehr steuern
  • Funk- und Serviceeinrichtungen in Triebfahrzeugen bedienen
  • Verschubfahrten auf Verschiebebahnhöfen durchführen
  • Züge in Bahnhöfen, Container- oder Gleisanschlussanlagen zusammenstellen und verschieben
  • funkgesteuerte Verschublokomotiven bedienen
  • mit der Stellwerksleitung bzw. mit der Fahrdienstleitung per Funk kommunizieren
  • Triebfahrzeuge und Triebwagengarnituren auf ihre Funktions- und Betriebssicherheit überprüfen
  • Triebfahrzeuge und Triebwagengarnituren auf Schäden und Mängel überprüfen z. B. Antrieb, Laufwerk, Untergestell, Zugeinrichtungen, Bremsen; gegebenenfalls Reparaturarbeiten veranlassen
  • Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)
  • Westbahn
  • Regional- und Lokalbahnen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Infrastruktur Remise Stellwerk

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