Tischlereitechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre

English: Joinery technology (Joinery technician)

Weiterbildung & Karriere

Tischlereitechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (BFI) bieten Kurse und Lehrgänge in verschiedenen relevanten Bereichen an, u. a. Fachkurse in CAD, CNC, Fräsen, Möbel- und Innenausbau, Restaurieren von historischen Stil- und Bauernmöbel, Holzoberflächenbehandlung, Holzdrechseln, Holzeinkauf und Holzerkennung an.
Auch die jeweiligen Landesinnungen der Wirtschaftskammer bieten Seminare und Kurse über neue Techniken, Materialien und Produkte.

Viele Unternehmen führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten beispielsweise Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs) sowie Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen für Berufstätige, z. B. in den Bereichen Bautechnik oder Holztechnik.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. in Holztechnik oder Holzwirtschaft, Design).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Siehe auch die Weiterbildungsmöglichkeiten in den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkten:

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Tischlereitechniker*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • neue Trends und Entwicklungen im Möbelbau, Küchenbau, bei Fenster, Türen und Stiegen
  • Produktentwicklung, Produktdesign
  • Technisches Zeichnen, CAD
  • kunsthandwerkliche Holzbearbeitungstechniken, Einzelfertigung
  • industrielle Holzbearbeitung, Serienfertigung
  • Holzbearbeitungsmaschinen
  • Fertigungsautomation, CNC-Technik, CIM-Technik
  • Robotersysteme, automatisierte Logistik- und Manipulationssysteme
  • Anwendung und Bedienung digitaler Werkzeuge und Geräte
  • Simulationstechnologien, Virtual Reality/Augmented Reality in Planung, Entwicklung, Wartung und Fertigung
  • Auswertung und Analyse von Maschinen- und Produktionsdaten
  • Prozessoptimierung
  • Reparatur und Restauration
  • Oberflächenbehandlung, Versiegelung
  • Abfall- und Abwassermanagement
  • Umwelttechnik, Umweltschutz
  • Ressourcen- und Energieeffizienz
  • Lebenszyklen und Produktkreisläufe
  • technische Dokumentation, elektronisches Datenmanagement (EDM)
  • Datensicherheit, Datenschutz
  • Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
  • Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Arbeitsorganisation
  • Arbeits- und Betriebssicherheit, Unfallverhütung
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Projektmanagement und -dokumentation
  • Prozessmanagement
  • Problemlösungsfähigkeit
  • Denken in Zusammenhängen/vernetztes Denken
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung
  • Kreativität / Kreativitätstechniken
  • Termin- und Zeitmanagement

Sozialkompetenzen

  • interkulturelle Kompetenzen
  • Kund*innen-, Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Tischlereitechniker*innen zu Teamleiter*innen, Montageleiter*innen, Werkstättenleiter*innen, Produktionsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar. Mit der Meisterprüfung im Handwerk Tischler ist außerdem der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit möglich.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte Produktbereiche (Küchen, Türen, Fenster, Innenausbau) oder Herstellungsverfahren und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Tischlereitechnik ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn

Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/

Schwerpunkte:

Meisterschule für Tischler


Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt

Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Drechslerei

Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • FacharbeiterInnen mit einschlägigem Lehrabschluss ZimmererIn oder Baunebengewerbe und zwei Jahre facheinschlägige Praxis oder
  • positiver Abschluss einer Schule, die den Ersatz einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung vermittelt (Fachschule) und 2 Jahre facheinschlägige Praxis

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Info:

Schwerpunkte:

  • Energieeffizienz und Vorfertigung
  • Konstruktionslehre und Technisches Zeichnen
  • Industrieholz
  • CNC-Programmierung

Weitere Infos: https://www.bauakademie.at

Adressen:

Werkmeisterschule der Bauakademie Niederösterreich
Krumpöckallee 21
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0) 2734 / 26 93
Fax: +43 (0) 2734 / 26 93 -50
E-Mail: office@noe.bauakademie.at
Internet: https://noe.bauakademie.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Hochbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Tiefbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Holzbau


Werkmeisterschule der Bauakademie Tirol
Egger-Lienz-Straße 132
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 578 624
Fax: +43 (0)512 / 578 624 -24
E-Mail: office@tirol.bauakademie.at
Internet: https://www.tirol.bauakademie.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Hochbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Tiefbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Holzbau


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Facheinschlägiger Lehrabschluss z. B. Zimmerei, Tischlerei, Tischlereitechnik, Holz- und Sägetechnik, Fertigteilhausbau, Holztechnik oder
  • positiver Abschluss einer Fachschule mit vergleichbarem Schwerpunkt
  • Anrechnungen von Ausbildungen und weiter Aufnahmemöglichkeiten auf Anfrage

Abschluss:

Abschlussprüfung

Abschluss: WerkmeisterIn "Holztechnik-Produktion"

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Info:

Kosten EUR 1.300,00 pro Semester

Inhalte, u.a.:

  • Wirtschaft und Recht
  • Mitarbeiterführung und -ausbildung
  • Angewandte Mathematik
  • Angewandte Informatik und Informationssysteme
  • Holzbe- und Holzverarbeitung
  • Holztechnologie
  • Unternehmensführung
  • Betriebstechnik
  • Elektrotechnik, Mess- und Regeltechnik
  • Ressourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik
  • Projektmanagement
  • Englisch
  • Holzbau
  • Säge- und Holzbearbeitungstechnik
  • Holzwerkstoffe
  • Möbel- und Innenausbau
  • Material- und Produktprüfung
  • Konstruktionsübungen

Weitere Infos: https://www.holztechnikum.at/werkmeisterschule-die-berufsbegleitende-ausbildung-am-holztechnikum-kuchl/

Adressen:

Holztechnikum Kuchl - HTL & Fachschule
Markt 136
5431 Kuchl

Tel.: +43 (0)6244 / 53 72 -0
Fax: +43 (0)6244 / 53 72 -2
E-Mail: office@holztechnikum.at
Internet: https://www.holztechnikum.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Holzwirtschaft mit den Schwerpunkten:

  • Holzbautechnik
  • Tischlereitechnik
  • Holztechnik
  • Holztechnik mit Vorbereitung auf den Umstieg in 4. HTL

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Holztechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik - Produktion


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn

Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/

Schwerpunkte:

Meisterschule für Tischler


Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt

Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Drechslerei

Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • FacharbeiterInnen mit einschlägigem Lehrabschluss ZimmererIn oder Baunebengewerbe und zwei Jahre facheinschlägige Praxis oder
  • positiver Abschluss einer Schule, die den Ersatz einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung vermittelt (Fachschule) und 2 Jahre facheinschlägige Praxis

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Info:

Schwerpunkte:

  • Energieeffizienz und Vorfertigung
  • Konstruktionslehre und Technisches Zeichnen
  • Industrieholz
  • CNC-Programmierung

Weitere Infos: https://www.bauakademie.at

Adressen:

Werkmeisterschule der Bauakademie Niederösterreich
Krumpöckallee 21
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0) 2734 / 26 93
Fax: +43 (0) 2734 / 26 93 -50
E-Mail: office@noe.bauakademie.at
Internet: https://noe.bauakademie.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Hochbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Tiefbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Holzbau


Werkmeisterschule der Bauakademie Tirol
Egger-Lienz-Straße 132
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 578 624
Fax: +43 (0)512 / 578 624 -24
E-Mail: office@tirol.bauakademie.at
Internet: https://www.tirol.bauakademie.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Hochbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Tiefbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Holzbau


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Facheinschlägiger Lehrabschluss z. B. Zimmerei, Tischlerei, Tischlereitechnik, Holz- und Sägetechnik, Fertigteilhausbau, Holztechnik oder
  • positiver Abschluss einer Fachschule mit vergleichbarem Schwerpunkt
  • Anrechnungen von Ausbildungen und weiter Aufnahmemöglichkeiten auf Anfrage

Abschluss:

Abschlussprüfung

Abschluss: WerkmeisterIn "Holztechnik-Produktion"

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Info:

Kosten EUR 1.300,00 pro Semester

Inhalte, u.a.:

  • Wirtschaft und Recht
  • Mitarbeiterführung und -ausbildung
  • Angewandte Mathematik
  • Angewandte Informatik und Informationssysteme
  • Holzbe- und Holzverarbeitung
  • Holztechnologie
  • Unternehmensführung
  • Betriebstechnik
  • Elektrotechnik, Mess- und Regeltechnik
  • Ressourcenmanagement, Energie- und Umwelttechnik
  • Projektmanagement
  • Englisch
  • Holzbau
  • Säge- und Holzbearbeitungstechnik
  • Holzwerkstoffe
  • Möbel- und Innenausbau
  • Material- und Produktprüfung
  • Konstruktionsübungen

Weitere Infos: https://www.holztechnikum.at/werkmeisterschule-die-berufsbegleitende-ausbildung-am-holztechnikum-kuchl/

Adressen:

Holztechnikum Kuchl - HTL & Fachschule
Markt 136
5431 Kuchl

Tel.: +43 (0)6244 / 53 72 -0
Fax: +43 (0)6244 / 53 72 -2
E-Mail: office@holztechnikum.at
Internet: https://www.holztechnikum.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Holzwirtschaft mit den Schwerpunkten:

  • Holzbautechnik
  • Tischlereitechnik
  • Holztechnik
  • Holztechnik mit Vorbereitung auf den Umstieg in 4. HTL

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Holztechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Holztechnik - Produktion


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss einer einschlägigen Fachschule oder Lehrausbildung oder
  • Vorbereitungslehrgang für Personen mit einer nicht facheinschlägigen Ausbildung

Abschluss:

Reif- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • Berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Mödling
Technikerstraße 1-5
2340 Mödling

Tel.: +43 (0)2236 / 408 - 0
Fax: +43 (0)2236 / 408 - 225, -244
E-Mail: office@htl.moedling.at
Internet: https://htl.moedling.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering and Management

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

Ab Schuljahr 2023/24 Umstellung auf Höhere Lehranstalt für Informationstechnologien - Medientechnik

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:

  • Schulautonome Vertiefung Automatisierungs- und Informationstechnik
  • Schulautonome Vertiefung Erneuerbare Energien

Höhere Lehranstalt für Holztechnik

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

  • Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik

Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Präzisionstechnik

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau

Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Tiefbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelttechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik:

  • Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
  • Ausbildungszweig Holztechnik

Fachschule für Elektronik

Fachschule für Elektrotechnik

Fachschule für Feinwerktechnik

Fachschule für Tischlerei

Kolleg/Aufbaulehrgang für Umwelttechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Landschafts-, Verkehrs- und Infrastrukturplanung
  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Wasserbau, Energie- und Entsorgungstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Gebäudetechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien

Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik - Systemtechnik

Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung, oder facheinschlägige berufliche Qualifikationen (z. B. Lehre, Werkmeisterabschluss, BMS-Abschluss) mit Zusatzprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science in Engineering (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Info:

Das Fachhochschul-Bachelorstudium Holztechnologie & Holzbau vermittelt eine Kombination aus technischen, gestalterischen und wirtschaftlichen Kompetenzen, um die künftigen AbsolventInnen bestmöglich auf ihre Aufgaben in allen Bereichen der Holzindustrie vorzubereiten.

Weitere Infos: https://www.fh-salzburg.ac.at/studium/ing/holztechnologie-holzbau-bachelor

Adressen:

FH Salzburg - Campus Kuchl
Markt 136a
5431 Kuchl

Tel.: +43 / 50-2211-2000
Fax: +43 / 50-2211-2099
E-Mail: studienberatung@fh-salzburg.ac.at
Internet: https://www.fh-salzburg.ac.at

Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • allgemeine Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung) oder Studienberechtigungsprüfung
  • oder eine abgeschlossene, facheinschlägige Lehre
  • Aufnahmeprüfung/Eignungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Arts (BA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Das Studium holt die Studierenden ab, wo sie sich gerade befinden: Wenn sie bereits eine Handwerksausbildung absolviert haben, werden ihnen die Werkzeuge für professionelle Designarbeit vermittelt. Wenn sie Schulabgänger*in sind, eignen sie sich im Rahmen eines Zusatzkurses fundiertes Holz- oder Metallbearbeitungs-Know-how an. In jedem Fall erwerben die Studierenden praktische Produktdesign- und Handwerkskompetenzen ebenso wie betriebswirtschaftliches Wissen. (Quelle: New Design University)

Kosten: kostenpflichtig – bitte entnehmen Sie die Gebühren der Website des Anbieters (siehe weitere Infos)

Inhalte, insb.:

  • Craftstudio (31 ECTS): Zeichenwerkstatt I–II, Formenwerkstatt I–II, Craftstudio I–IIII
  • Studio (65 ECTS): Designstudio I–VI, praktische Bachelorarbeit
  • Technik (22 ECTS): Techniches Zeichnen und Konstruktionslehre I–II, Materialkunde I–II, Neue Materialien und Nachhaltigkeit I–III, Rhetorik und Präsentationstechniken
  • Wissenschaftliche Fächer (52 ECTS): Material Culture I–IV, Wirtschaft & Recht I–IV, Schreibstudio (theoretische Bachelorarbeit), Research Lab
  • Wahlfächer (10 ECTS): Material Culture III–IV oder Wirtschaft & Recht III–IV (zusätzliche LV), Future Lab

Weitere Infos: https://www.ndu.ac.at/studium/bachelor-studiengaenge/design-handwerk-materielle-kultur/

Adressen:

New Design University Privatuniversität
Mariazeller Straße 97a
im Zentrum für Technologie und Design
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 24180
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2413
E-Mail: info@ndu.ac.at
Internet: https://www.ndu.ac.at/

Art: Lehrgang

Dauer: 400 LE in 5 Modulen

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossener technischer Lehrberuf / Werkmeisterschule oder gewerbliche Meisterprüfung oder
  • abgeschlossene berufsbildende mittlere Schule und mindestens 1 Jahr facheinschlägige Praxis oder
  • Facheinschlägige Praxis von mindestens 5 Jahren oder
  • Matura

Abschluss: Diplom: Diplomierte/r Anwendungstechnologen/-technologin Industrie 4.0
Erfolgskontrollen in jedem Modul + Diplomarbeit am Ende des 4. Moduls mit Präsentation vor einer Prüfungskommission

Info:

Der Lehrgang wird derzeit nicht angeboten.

Der Lehrgang ist in 4 Modulen aufgebaut:

  • Modul 1: Einstieg in die Industrie 4.0: Methoden für neue Geschäftsmodelle, Erfolgsfaktor Mensch, Wirtschaftlichkeit, Digitalisierung der Gesellschaft, Ethik der Digitalisierung
  • Modul 2: Innovationsmanagement und Entwicklung: Product Lifecycle Managemet, Produktionsmanagement, Plattformtechnologien, Innovationsmanagement, Nachhaltigkeit
  • Modul 3: Produktionsmanagement und Logistik: Produktionslogistik, Robotik/Sensorik und Automation, Mensch Maschine Interaktion, Netzwerkkommunikation, Qualitätsmanagement
  • Modul 4: Theorie zur Praxis - Digitale Fabrik: Analyse mechatronischer Systeme, Datenbausteine/Strukturen/Prozess- und Funktionssicherheit, Digitale Fabrik, 3D Druck

Optional wird noch ein Modul 5 "Reifegradmodul - Unternehmenseinstufung in die Industrie 4.0" angeboten.

Adressen:

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Innenraumgestaltung und Holztechnik

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Innenraumgestaltung und Holztechnik im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Holzkunde – Aufbau des Holzes, Holzarten, Holzphysik
  • Bautischlerei
  • Möbeltischlerei
  • Holzhalbwaren, Holzschutz und Holzvergütung
  • Holzbearbeitung und Verbindungen mit anderen Werkstoffen wie Glas, Metall, Leder, Textil und Kunststoffe. Werkzeuge und Maschinen der Holzbearbeitung
  • Ökologie und Qualitätskontrolle

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Fachrichtung Film und MultimediaArt
  • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
  • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
  • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
  • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

  • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei
  • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
  • Ausbildungszweig Malerei
  • Ausbildungszweig Metallgestaltung

Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Module / rd. 575 Trainingseinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • langjährige MitarbeiterInnen im Holzbau mit LAP und absolvierter Bauhandwerker- bzw. Werkmeisterschule oder
  • AbsolventInnen einer facheinschlägigen HTL oder (Fach)Hochschule mit mehrjähriger Verwendung in einem Holzbaubetrieb

Abschluss:

Zeugnis

Berechtigungen:

Nach erfolgreich abgelegter Befähigungsprüfung erhalten Sie von der Wirtschaftskammer den Befähigungsnachweis.

Info:

Kosten: Gesamtkosten für den fachlichen und rechtlichen Teil: EUR 5.410,00 bis EUR 6.195,00

  • MODUL 1:
    Mathematik, Darstellende Geometrie, Holzbau, Baustatik und Festigkeitslehre, Hochbau, Tiefbau, Baustofflehre, Baubetrieb, Vermessungswesen, Stilkunde
  • MODUL 2:
    Projektentwurf und Vorentwurf, Einreichpläne und Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Zeichnungen best. Details, Bemessung, Leistungsverzeichnis, Kalkulation, Projektmanagement, Konstruktiver Holzbau, Bauphysik
  • MODUL 3:
    Bau-, Straßen- und Wasserrecht, Raumordnung, Feuerpolizeirecht, Steuerrecht, Arbeitnehmerschutz, Handels-, Grundbuchs-, Gewerbe- und Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Grundlagen der Buchführung, bauwirtschaftsspezifische Personalverwaltung, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Grundzüge des Marketings
  • Adressen:

    Bauakademie Salzburg
    Moosstraße 197
    5020 Salzburg

    Tel.: +43 (0)662 / 830 200
    Fax: +43 (0)662 / 830 200 -34
    E-Mail: office@sbg.bauakademie.at
    Internet: https://sbg.bauakademie.at/

    Schwerpunkte:

    Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen


    Bauakademie Steiermark
    Gleinalmstraße 73
    8124 Übelbach

    Tel.: +43 (0) 3125 / 21 81 -0
    Fax: +43 (0) 3125 / 21 81 -74
    E-Mail: office@stmk.bauakademie.at
    Internet: https://stmk.bauakademie.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • berufseinschlägige Kenntnisse oder
    • AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
    • AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

    Info:

    Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00

    Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger

    Inhalte:

    Modul 1:
    • bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
    • Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
    • Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
    Modul 2:
    • Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
    • Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
    • konstruktiver Holzbau und Bauphysik
    Modul 3:
    • Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
    • Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
    • Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing

    Adressen:

    WIFI Kärnten
    Europaplatz 1
    9021 Klagenfurt

    Tel.: +43 (0)5 9434 -901
    Fax: +43 (0)5 9434 -911
    E-Mail: wifi@wifikaernten.at
    Internet: https://www.wifikaernten.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • berufseinschlägige Kenntnisse oder
    • AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
    • AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

    Info:

    Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00

    Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger

    Inhalte:

    Modul 1:
    • bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
    • Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
    • Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
    Modul 2:
    • Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
    • Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
    • konstruktiver Holzbau und Bauphysik
    Modul 3:
    • Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
    • Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
    • Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing

    Adressen:

    WIFI Niederösterreich
    Mariazeller Straße 97
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
    Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
    E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
    Internet: https://www.noe.wifi.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • berufseinschlägige Kenntnisse oder
    • AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
    • AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

    Info:

    Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00

    Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger

    Inhalte:

    Modul 1:
    • bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
    • Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
    • Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
    Modul 2:
    • Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
    • Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
    • konstruktiver Holzbau und Bauphysik
    Modul 3:
    • Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
    • Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
    • Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing

    Adressen:

    WIFI Oberösterreich
    Wiener Straße 150
    4021 Linz

    Tel.: +43 (0)5 7000 -77
    Fax: +43 (0)5 7000 -7609
    E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
    Internet: http://www.wifi-ooe.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • berufseinschlägige Kenntnisse oder
    • AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
    • AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

    Info:

    Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00

    Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger

    Inhalte:

    Modul 1:
    • bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
    • Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
    • Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
    Modul 2:
    • Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
    • Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
    • konstruktiver Holzbau und Bauphysik
    Modul 3:
    • Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
    • Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
    • Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing

    Adressen:

    WIFI Tirol
    Egger-Lienz-Straße 116
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
    Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
    E-Mail: info@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol.wifi.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • berufseinschlägige Kenntnisse oder
    • AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
    • AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

    Info:

    Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00

    Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger

    Inhalte:

    Modul 1:
    • bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
    • Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
    • Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
    Modul 2:
    • Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
    • Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
    • konstruktiver Holzbau und Bauphysik
    Modul 3:
    • Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
    • Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
    • Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing

    Adressen:

    WIFI Vorarlberg
    Bahnhofstraße 24
    6850 Dornbirn

    Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
    Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
    E-Mail: info@vlbg.wifi.at
    Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Burgenland
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

    Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
    Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
    E-Mail: info@bgld.wifi.at
    Internet: https://www.bgld.wifi.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Kärnten
    Europaplatz 1
    9021 Klagenfurt

    Tel.: +43 (0)5 9434 -901
    Fax: +43 (0)5 9434 -911
    E-Mail: wifi@wifikaernten.at
    Internet: https://www.wifikaernten.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Salzburg
    Julius-Raab-Platz 2
    5020 Salzburg

    Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
    Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
    E-Mail: info@sbg.wifi.at
    Internet: https://www.wifisalzburg.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Steiermark
    Körblergasse 111-113
    8021 Graz

    Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
    Fax: +43 (0)316 / 602 -301
    E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
    Internet: https://www.stmk.wifi.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Tirol
    Egger-Lienz-Straße 116
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
    Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
    E-Mail: info@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol.wifi.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Vorarlberg
    Bahnhofstraße 24
    6850 Dornbirn

    Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
    Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
    E-Mail: info@vlbg.wifi.at
    Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

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